Hallo Holstenbuddel,
gehe aber auch wirklich zum Anwalt. So unerschwinglich ist das nun auch wieder nicht (da gibt es ja Gebührentabellen), und im Erfolgsfalle (und der ist nun mehr als wahrscheinlich) kriegst Du das Geld ja auch wieder. Ich glaube, hier im Forum drücken Dir alle die Daumen!
Mich hat man bei Ebay mal um alberne 5 DM (damals noch) beschissen, könnte mich heute noch ärgern, dass ich da nicht dran geblieben bin, einfach aus Prinzip. Aber in Deinem Falle geht es ja nun auch um eine Menge Geld. Also ab dafür!
Gruß,
William
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Hallo Holstenbuddel !
Zieh bloß das Ding durch, dass solche Typen für diese kriminelle Energie bestraft werden.
Lass dir bloß nichts gefallen. Auch von mir viel Glück.
Berichte mal wieder.Gruß Ralf
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hallo
du kannst dich bei ebay melden.
Portokosten zuhoch( vers. über dhl kostet 6,70)
Verdacht das der Verkäufer seine Ebaygebühren mit dem Porto an den Käufer weitergegeben hat. Man darf kein überhöhtes Porto verlangen. In der Artikelbeschreibung steht auch 8,50 inkl.Verpackung.ganz unten steht aber 14,50.da hat der verkäufer vielleicht geschlafen.
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Es handelt sich um einen Privatverkauf und somit ist nach den neuen EU-Richtlinien das Rücknahme- und Garantierecht ausgeschlossen. Allerdings haben Sie eine volle Herstellergarantie bis Mai 2007
Porto und Verpackung im versicherten Paket (8,50 Euro) übernimt Käufer!
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melde den Vorfall mal bei Ebay. Die helfen einem dann auch gut weiter wenn man Probleme mit dem Käufer bzw. mit dem Verkäufer hat.
hast du den keine kassenbon vom käufer bekommen?
war die Verpackung noch zu oder wurde das Gerät schon ausgepackt?
Bei diesem Verkäufer würde ich nichts mehr kaufen.
Naja wie heißt es so schön:Aus Fehler lernt man.War aber ein teurer Fehler. -
hallo
bleib bloß am ball bei dem. wenn er wirklich alles separat gekauft hat kann er es auch belegen wenn er post vom anwalt bekommt.
die org.navisoftware muß er dir ebenfalls noch geben und er wird wohl deine anwaltskosten zahlen müßen.
steht ja alles in der beschreibung drin die der trampel gemacht hat.
drücke dir die daumen bei diesem typen.laß alles schön über dem anwalt laufen und gebe ihm keine antwort auf eine mail.leite alles an deinen anwalt weiter.
den was trampel gemacht hat ist betrug in meinen augen. falsche warenbeschreibung und dann noch eine art erpressung vorzuwerfen.
naja fordere du dein geld zurück oder preisnachlaß in höhe vom preis der navisoftware(natürlich den neupreis und nicht ebaypreis.)
hoffe trotzdem du bist mit dem navi zufrieden.
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Hallo Holstenbuddel !
Ich drücke dir die Daumen solch kriminellen Objekten muss das Handwerk gelegt werden! Im Notfall kommt eine kleine Spende von mir! -
Hallo Holstenbuddel,
ich will da jetzt nicht ins Detail gehen, aber die Sache sieht für Dich (rechtlich) eigentlich ganz gut aus.
Deshalb würde ich es, was den Rechtsanwalt betrifft nicht nur bei Worten belassen.
Was die Diskussion über die Urheberrechte betrifft: Sie ist zwar interessant, (zumal es sich um 2 Originale handelt) aber die ist eigentlich 2.-rangig
Wo du ihn (sie) packen kannst ist die Gesetzgebung über den Kaufvertrag (hier insbesondere Zusicherung besonderer Eigenschaften) und da gibt es einiges. 1. Ist das, was du gekauft hast ein funktionierendes!!! Navigationssystem? 2. Neu ist eben NICHT Gebraucht
3. Wenn eine Rechnung (für die Garantie) versprochen ist, ist die Lieferung nicht vollständig. Ich bin mir sicher da gibts noch mehr....Das Risiko besteht eigentlich darin ob Dein (e) "Vertragspartner" (in) überhaupt (noch) finanziell in der Lage ist, Dir so entgegenzukommen wie es Dein Recht ist.
Dann säßest Du auch noch auf den Kosten für den Anwalt.Gruß
CarnicaEDIT
Ups ... beim Lesen in diesem Thread habe ich so gekocht, daß ich die oben stehende Antwort schon auf Seite 2 geschrieben hab ... später erst gesehen, daß ähnliches schon geschrieben wurde. Aber beim "nachlesen" ist mir aufgefallen, daß er/sie vom Fernhandelsgesetz schreibt
das trifft nur für gewerbliche Verkäufer zu.
Ist dein "Handelspartner" vielleicht Gewerbetreibender???
Außerdem scheint mir sein "Angebot auf Rückabwicklung" darauf hinzudeuten, daß er "kalte Füße" bekommt.
Die Idee mit der Rücksendung p. Nachnahme finde ich ganz gut. Schicke ihr das Gerät auf keinen Fall in Vorleistung.