@CityHunter: Lizenz für MN|4 darf man dann MNEE benutzen

  • Hallo City,


    ich überlege noch den SoftwareUpgrade von MNEE auf MN|4 für 59 zu machen.


    Was, wenn jetzt die Software nicht zufriedenstellend läuft ?
    - Darf ich die MNEE-Version weiter benutzen mit der neuen Lizenz ?
    - Oder kann man die SW zurückgeben mit Geld zurück ?
    (wobei ich denke, das nächste kostenpflichtige Update wird billiger wenn man von MN|4 kommt, als von MNEE)


    Wäre für eine Klärung dankbar.


    Jürgen


  • Will mir nicht anmaßen in CityHunters Namen zu antworten, gebe aber dennoch mal meine Gedanken dazu wieder:


    Wenn du updatest musst du ja die CDs deiner MNEE-Version an Navigon schicken. Zusätzlich musst du das Update-Formular unterschrieben mitsenden und wenn ich mich recht erinnere, dann steht da ein Passus, dass du mit deiner Unterschrift bestätigst alle Kopien deiner vorherigen Version zu vernichten.


    Das lässt mich darauf schließen, dass man die vorherige Version legal wohl nicht weiter benutzen darf.


    Gruß, Tom

  • Aus diesen genannten Gründen gehe ich auch ganz sicher davon aus, dass eine Nutzung von MNEE nicht legal möglich ist. Bliebe dann aber natürlich noch die Rückgabe-Frage.

  • Ist ja ähnlich dem Betriebssystem. Bei neuen Compy's bekommt man in der Regel Windows XP Home mit dabei.
    Wenn mir dies nicht gefällt kann ich lizenzrechtlich nicht irgendwo her ein WIN 98se kopieren und anstatt XP benutzen.


    Unabhängig davon, dass auch hier beim MN|4 dass Fernabsatzgesetz gelten müsste.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Das Fernabsatzgesetz sollte wohl gelten. Es stellt sich aber die Frage ob man dann von Navigon seine alte Version zurück bekommt.



    Marlboro

  • Hallo,


    ist ein bisschen was anderes. Man kann nach meiner Kenntnis ein altes Windows verwenden, wenn man sicherstellt, dass es nur auf einem Rechner gleichzeitig installiert ist.


    Hier geht es aber um ein Upgrade, dass explizit voraussetzt, dass die alte Version zurückgesandt bzw. vernichtet wird. Damit kann dann die alte Version nicht mehr verwendet werden.


    Bzgl. Fernabgabegesetz: Wenn man den Kauf rückabwickelt muss Navigon eigentlich sicherstellen, dass man die alte SW wieder zurückbekommst (es dürfen dem Käufer so weit ich weiss auch keine Versandkosten entstehen).


    Gruss, Snoopy

    2 Mal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

  • Zitat

    Original von Snoopy63
    Bzgl. Fernabgabegesetz: Wenn man den Kauf rückabwickelt muss Navigon eigentlich sicherstellen, dass man die alte SW wieder zurückbekommst (es dürfen dem Käufer so weit ich weiss auch keine Versandkosten entstehen).


    Gruss, Snoopy


    Na ja, ich hab auch schon meine leidige Erfahrung mit dem Fernabsatzgesetz gemacht. Und da ist leider die Rückgabe entsiegelter Software ausgeschlossen ...


    Gruß,


    U4

  • Zitat

    Original von user 4711
    [Na ja, ich hab auch schon meine leidige Erfahrung mit dem Fernabsatzgesetz gemacht. Und da ist leider die Rückgabe entsiegelter Software ausgeschlossen ...


    Kenne ich eigentlich auch so, warten wir mal ob eine Antwort dazu kommt.

  • Hallo,


    sorry, habe ich bei obigen Posting nicht dran gedacht, Ihr habt recht: Entsiegelte SW ist vom Fernabgabegesetz ausgeschlossen. Aber: Wenn Ihr noch nicht entsiegelt habt, müsstet Ihr es eigentlich zurückschicken können.


    Ich hoffe allerdings immer noch auf Navigon (sind ja immerhin weniger Probleme als gemeinhin von Bill's Software gewohnt). Ausserdem werde ich bzgl. Geschwindigkeit mir wahrscheinlich eine 10Mbit/s SD-Karte zulegen.


    Gruss, Snoopy

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

  • Zitat

    Original von Snoopy63
    Ausserdem werde ich bzgl. Geschwindigkeit mir wahrscheinlich eine 10Mbit/s SD-Karte zulegen.


    Ich denke nicht, daß 10MB/s das alleinige Kriterium ist.
    Die Sandisk Ultra II hat das auch und schneidet beim TomTom-Vergleich eher schlecht ab.
    Also darauf achten, daß es KEINE Sandisk ist.


    Gruß,
    Mike

  • Das mit dem Pflicht der Rückgabe der Software vor
    der Auslieferung des Updates ist eigentlich nicht
    mehr zeitgemäss! Seitdem doch sichergestellt ist,
    dass die Software mittels Registrierung nur auf
    einem und zwar dem angemeldeten PDA läuft,
    dürfte das alles kein Thema mehr sein.


    Man schafft sich doch ein Navi nicht einfach so zum
    Spass an. Jeder hat doch seine individuellen Notwendig-
    keiten, wofür er es zwingend braucht. Und mit dem teuren
    Erstkauf, erwirbt man sich auch das Recht, diese zu
    nutzen, wann immer man sie braucht.


    Bei Windows ist es doch auch so. Läuft XP nicht nicht
    auf der bisherigen Plattform, dann geht es eben zurück
    auf Windows 98. Beides ist bezahlt, und damit darf man
    auch beides wahlweise aber immer nur auf einem Rechner
    nutzen.


    Wenn ein Udate auf MN4 auf dem vorhandenen PDA mehr
    Frust als Freude beschert, dann geht es halt wieder
    zurück auf die vorherige Version. Denn morgen muss ich
    doch wieder mich irgendwohin navigieren lassen können,
    wofür ich mit der teuren Erstanschaffung auch bezahlt
    habe!


    Dann heisst es doch nur in der Praxis, warten auf einen
    vernünftigen Patch für MN4, der die Ressourcen freund-
    licher verwaltet und die Schnelligkeit der Software
    verbessert sodass sie dann auf dem vorhanden PDA
    tauglich wird.


    Dies sollte aus der Sicht von Navigon mit dem Blick
    auf Kundenzufriedenheit überhaupt kein Problem
    darstellen.


    MfG
    Michael

  • @city
    Kannste dazu was sagen ?


  • Ich frage mich, warum es auf diese einfache Frage keine Antwort von Navigon gibt ?(

    Zitat

    Original von spezies!8472
    @city
    Kannste dazu was sagen ?


  • Micha, aber wieviel hast Du denn bezahlt für MN |4? Du hast doch beim Ugrade nicht den vollen Ladenpreis bezahlt? Wenn ich meinen Wagen in Zahlung gebe für einen neuen, naja, dann kann ich ja auch nicht eine Woche später den alten vom Händler vom Hof holen und den neuen trotzdem behalten. Wenn Du eine komplett neue Lizenz des MN |4 für 299 oder so gekauft hättest, naja dann haste halt 2 Lizenzen, aber Du hast doch nur noch eine, weil Du Deinen alten MNEE oder BMNEE in Zahlung gegeben hast. Das wurde doch jetzt mehrfach durchgekaut, so schwer ist das doch nicht!!!


    Michael

  • Zitat

    Original von spezies!8472
    Ich frage mich, warum es auf diese einfache Frage keine Antwort von Navigon gibt ?(


    Vielleicht, weil Du Navigon nicht gefragt hast? Wenn Du nur hier im Forum gefragt hast, wäre das nicht ausreichend. CityHunter arbeitet ja nicht beim Support von Navigon, das ist nicht sein Thema. Das Forum ersetzt nicht alle Support-Mitarbeiter. Frag doch einfach dort mal nach. Ich hab meine Auffassung auch leicht geändert, für mich wäre die Lizenz gleichwertig.


    EDIT: Natürlich darf man nur eine Lizenz haben, nicht beide Programme nutzen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Tower ()