Tja, also beim Media-Markt frage ich vorher immer, wenn ich mir nicht ganz sicher bin... also zumindest bei
Hardware hatte ich da noch keine Probleme beim zurückgeben.
Bei Soft. könnte natürlich der Verdacht entstehen, dass es "kopiert" wurde und dann wieder zurückgegeben.
Naja, aber für so fälle lassen die sich meistens die Adresse etc. geben, um ggf. zu prüfen, ob jemand das schon öfter gemacht hat.
Also eigentlich sagt ja das Gewährleistungsrecht, dass die Sachen funktionieren müssen. Wäre wirklich mal ne Frage an einen Jura-Studenten, ob Software lt Gesetz wieder zurückgegeben werden kann, wenn sie nicht läuft !