"8.3. EUBs, deren Funktionen keinen Einfluß auf die unmittelbare Kontrolle des Fahrzeugs haben, brauchen nicht auf Störfestigkeit geprüft zu werden, und es wird unterstellt, daß die Anforderungen nach Ziffer 6.7 von Anhang I und die von Anhang IX dieser Richtlinie erfüllt werden."
Dieser Absatz sagt ja nur was über die Störfestigkeit aus, also wie das Teil auf Störungen reagiert. Dabei darf es aber nicht selbst Störungen aussenden.
Und der Mann vom TÜV Köln sagt ja folgendes:
"...muss künftig auch alles, was beispielsweise in die Steckdose des Zigarettenanzünders eingestöpselt wird, das ,e'-Zeichen tragen", sagt Heinz Trier, Leiter des TÜV-Prüfzentrums für Fahrzeugelektronik in Köln. Es gibt nur eine Ausnahme: Handleuchten mit Glühbirne. "
Also hat jede noch so kleine "Erweiterung" der Bordelektronik das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.
Stellt euch mal folgendes Horrorszenario vor:
Ich stehe in einer Parkbucht und der Motor läuft noch (also aktive Teilnahme am Verkehr). Von hinten kommt ein vollbesetzter Schulbus, dessen Fahrer gerade einen Herzinfarkt erleidet. Er verliert die Kontrolle über den Bus und kracht in meinen Wagen. Es gibt Tote unter den Businsassen und schwerverletzte, die künftig auf den Rollstuhl angewiesen sind. Auf die Versicherung des Busses kommen Millionenforderungen zu, also wird auch mein Auto untersucht. Der Gutachter stellt fest, daß mein Wagen keine Betriebserlaubnis hatte, also bekomme ich 50% Teilschuld. Und dann gute Nacht...
Gut, so schlimm wird es hoffentlich nicht kommen. Aber selbst bei kleineren Unfällen steht dann der Schaden in keinstem Verhältnis zum Nutzen der Bastelei...
Gruß
Toni 007