Achtung! Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlischt bei Betrieb von PDA-Navi!

  • "8.3. EUBs, deren Funktionen keinen Einfluß auf die unmittelbare Kontrolle des Fahrzeugs haben, brauchen nicht auf Störfestigkeit geprüft zu werden, und es wird unterstellt, daß die Anforderungen nach Ziffer 6.7 von Anhang I und die von Anhang IX dieser Richtlinie erfüllt werden."


    Dieser Absatz sagt ja nur was über die Störfestigkeit aus, also wie das Teil auf Störungen reagiert. Dabei darf es aber nicht selbst Störungen aussenden.


    Und der Mann vom TÜV Köln sagt ja folgendes:


    "...muss künftig auch alles, was beispielsweise in die Steckdose des Zigarettenanzünders eingestöpselt wird, das ,e'-Zeichen tragen", sagt Heinz Trier, Leiter des TÜV-Prüfzentrums für Fahrzeugelektronik in Köln. Es gibt nur eine Ausnahme: Handleuchten mit Glühbirne. "


    Also hat jede noch so kleine "Erweiterung" der Bordelektronik das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.


    Stellt euch mal folgendes Horrorszenario vor:
    Ich stehe in einer Parkbucht und der Motor läuft noch (also aktive Teilnahme am Verkehr). Von hinten kommt ein vollbesetzter Schulbus, dessen Fahrer gerade einen Herzinfarkt erleidet. Er verliert die Kontrolle über den Bus und kracht in meinen Wagen. Es gibt Tote unter den Businsassen und schwerverletzte, die künftig auf den Rollstuhl angewiesen sind. Auf die Versicherung des Busses kommen Millionenforderungen zu, also wird auch mein Auto untersucht. Der Gutachter stellt fest, daß mein Wagen keine Betriebserlaubnis hatte, also bekomme ich 50% Teilschuld. Und dann gute Nacht...


    Gut, so schlimm wird es hoffentlich nicht kommen. Aber selbst bei kleineren Unfällen steht dann der Schaden in keinstem Verhältnis zum Nutzen der Bastelei...


    Gruß
    Toni 007

  • Zitat

    Original von Toni 007
    .....
    Stellt euch mal folgendes Horrorszenario vor:
    .... Von hinten kommt ein vollbesetzter Schulbus,..... daß mein Wagen keine Betriebserlaubnis hatte, also bekomme ich 50% Teilschuld. ....


    [Blockierte Grafik: http://www.pocketnavigation.de/board/images/smilies/rofl.gif]


    ... und nicht zu vergessen: ..... da Du am Bahnübergang gestanden hast, ist der vorbeifahrende ( hochelektronische ) ICE durch die EM-Strahlung beeinflusst worden und ist nach dem Entgleisen zu allem Überfluß auch noch in das Wrack des (( beim Überflug ) abgestürzten A340 gerast......



    :gap

    Einmal editiert, zuletzt von addi ()

  • die Diskussion erinnert mich an meine CB-Funker Zeiten vor 15 Jahren. Da hatten wir die auch. Für ein mobiles CB-Funkgerät brauchte man z.B. vom Hersteller eine Bestätigung (allgemeine Betriebserlaubnis), daß die Richtlinien und Normen erfüllt sind. Diese Bestätigung galt ausschließlich der elektrischen Sicherheit im Fahrzeug. Marke Eigenbau eines Funkgerätes war demnach verboten und jeder "Brenner" deshalb auch. Ich bin sicher, daß die Hersteller von PDA´s diese Bestätigung ausstellen könnten bzw. daß diese gar nicht erforderlich ist, sonst wären sicher bei den PDA´s kleine Zettel dabei, die man zusammen mit den Fahrzeugpapieren mit sich führen müßte.


    Im Umkehrschluß wären dann auch die Hersteller genauso haftpflichtig, weil sie auf diesen Umstand nicht deutlich hingewiesen hätten, daß man den PDA im Fahrzeug nicht gebrauchen darf.


    Dann wäre z.B. eine Kaffemaschine an 12 Volt auch für den automatischen Verlust der Betriebserlaubnis verantwortlich bzw. eine Kühlbox oder ein Dosenhalter für Getränke, der ja auch fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Vielmehr geht es darum, daß man unter Umständen grob fahrlässig handelt, wenn man z. B. während der Fahrt Kaffe kocht bzw. am PDA rumhantiert. Und da ist es egal, ob am Zigarettenanzünder angeschlossen oder nicht. Wenn die fahrlässige Handlung ursächlich mit dem Unfall zu tun hat, dann würde unter Umständen der Versicherer den Versicherungschutz verweigern können, aber nur wegen grober Fahrlässigkeit und da gibt es hinreichend Urteile. Wohlgemerkt nur bei der Voll- bzw. Teilkasko. Der Drittschaden wird über die Haftpflicht immer übernommen, auch wenn grobfahrlässig gehandelt wurde. Das gilt z.B. auch, wenn man sich während der Fahrt nach einer verlorenen Zigarette bückt. Da muß man eben anhalten und dann erst suchen.

  • Denke auch man sollte es nicht übertreiben. In Japan hat man an einem Unfall z.B. immer mindestens 10 % Schuld. Wieso? Ganz einfach, weil man aus dem Haus ist und sich ins Auto gesetzt hat. Kein Witz. Meine Schwester ist zur Zeit in Japan und hat mir das erzählt.


    btw: Hab letzt in einem Prospekt ne Kühlbox gesehen und mir ist dieser Thread eingefallen. Ratet was da stand. ... Mit e-Zulassung. Gabs bei Westfalia das Teil.

  • Zitat

    Original von sgroschup
    Denke auch man sollte es nicht übertreiben. In Japan hat man an einem Unfall z.B. immer mindestens 10 % Schuld. Wieso? Ganz einfach, weil man aus dem Haus ist und sich ins Auto gesetzt hat. Kein Witz. Meine Schwester ist zur Zeit in Japan und hat mir das erzählt.


    Da brauchst Du gar nicht so weit zu reisen, gibt's hierzulande auch und nennt sich Betriebsgefahr. So ist es durchaus möglich, eine Mitschuld zu bekommen, wenn einer Dein ordnungsgemäß geparktes Auto übersieht und plattbügelt. Tschä....


    Zitat


    btw: Hab letzt in einem Prospekt ne Kühlbox gesehen und mir ist dieser Thread eingefallen. Ratet was da stand. ... Mit e-Zulassung. Gabs bei Westfalia das Teil.


    Nebenbei: das ganze Gedönse um die e-Zulassung betrifft nur Autos ab einem bestimmten Erstzulassungsdatum. Ich glaube, 1.1.2002. Sicher weiß ich, dass meins (4/2000) nicht betroffen ist, da hatte ich mich mal erkundigt wegen meines Uralt-Autotelefons....


    tom ohne tomtom

  • Ganz so abwegig ist die Sache gar nicht.. Eine vom Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, daß das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung nun nicht mehr mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro, sondern ab dem 01.04.2004 mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.


    Auch die Benutzung eines so genannten Headsets erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Auflagen zum Telefonieren mit dem Handy im Auto. Das gilt auch für eine sogenannte Bluetooth-Verbindung vom Kopfhörer zum Handy. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Legal ist die Kopfhörerlösung, wenn die automatische Rufannahme eingeschaltet ist, so daß der Fahrer das Handy nicht bedienen muß.


    Grundsätzlich sei folgendes angemerkt: Jede Bedienung des Handys während der Fahrt ist nicht gesetzeskonform, d.h. sobald der Fahrer eine Hand zur Bedienung des Telefons vom Steuer nimmt, handelt er grob fahrlässig. Das gilt auch für Festeinbauten, die nicht automatisch den Ruf annehmen, bzw. nicht vom Lenkrad aus bedient werden können. Dies haben sich insbesonders die Kfz-Versicherer zu Nutze gemacht und verweigern im Schadensfalle die Zahlung.


    Man darf bei einer automatischen Rufannahme zwar Telefonieren, sollte dann aber die nächste Möglichkeit nutzen und das Gespräch an einem Parkplatz oder ähnlichem zu beenden (da man ja hierbei die Hand vom Lenkrad nehmen muß). Auf gar keine Fall sollte man aktiv telefonieren, d.h. selbst wählen.


    Man bitte auch, daß die Polizei bei Unfallaufnahmen verstärkt dazu übergeht Handys auf mögliche geführte Telefonate zu kontrollieren. Man sollte deshalb nach einem Unfall (sofern noch möglich) das Telefon ausschalten, denn die Polizei darf (noch) nicht die Herausgabe des PIN-Codes von einem verlangen.


    Was für das Handy gilt, gilt natürlich genauso für ein Navigationssystem!!!