Hallo, mein erster PDA und schon habe ich einen mit Pixelfehlern!
wie kann ich die Hotline Mitarbeiter davon überzeugen das Sie mir das Gerät reparieren?
Gruß Danny
Hallo, mein erster PDA und schon habe ich einen mit Pixelfehlern!
wie kann ich die Hotline Mitarbeiter davon überzeugen das Sie mir das Gerät reparieren?
Gruß Danny
Hi,
lass raten...ein Ipaq 39xx???
Schau mal ins Partnerforum www.ppc-welt.de da gibt sehr sehr viel zu dem Thema!!!
Gruß
Tobi
PS: Was hat das mit TomTom zu tun? ![]()
von wo ist der pda? viele händler haben die 14tägige rücknahme. und wenn das produkt nicht ok ist dann einfach zurück mit dem ding, dann hat der händler die aufgabe der reklamation
andre
@danny-mayer,
wie schon gesagt, einzige Weg-dein umtauch, bzw. Rückgaberecht. Laut HP ist das kein Reklamationgrund. Mehr davon wie Tobi schon gesagt hat, auf www.ppc-welt.de
Gruß
Ja danke ist aber nicht so einfach!
ich habe ihn von Lueckner Net und der nimmt ihn nicht zurück!
@Danny:
Tja, dann hast du leider Pech gehabt... ![]()
(meiner hat auch einen Pixel-Fehler, der mich anfangs sehr gestört hat - inzwischen hab ich mich damit abgefunden).
Eigentlich ist das ganze ein Witz! Auch von HP, denn bei einem so teuren Produkt darf man sich IMHO ein fehlerfreies Display erwarten...
Leider sind Entwicklung und Produktion von elektronischen Produkten in den letzten paar Jahren (bei den High-Premium Herstellern) wirklich mies geworden [Beispiele kan ich selbst erlebte genügend nennen].
Ca. 1/3 der ausgelieferten 38x0er haben Pixelfehler im Display... ![]()
~ghw
@danny-mayer
Hallo,
schon mal was vom neuen Gewährleistungsrecht in Deutschland gehört. Wenn das Ding bei einem angemeldeten Händler gekauft worden ist steht Dir auf jeden Fall eine gesetzliche 2-jährige Gewährleistung zu. Die Gewährleistung hat der Händler (nicht der Hersteller) zu leisten. In den ersten 6 Monaten gibt es eine sogenannte Umkehr der Beweislast, d.h. der Händler muß Dir beweisen, dass der Fehler nicht ursprünglich war. Das kann er nur, wenn Du beim Kauf ein Übergabeprotokoll unterschrieben hast, in dem Du bestätigt hast, dass das Gerät in Ordnung ist. Sollte der Händler oder auch der Hersteller sich damit herausreden, dass ein kleiner Pixelfehler kein Reklamationsgrund ist (ist mir vor Jahren mit einem Notebook passiert) dann solltest Du die mitgelieferten Bedienungsanleitungen auf einen betreffenden Vermerk untersuchen. Wenn Du nichts findest, dann steht Dir die Gewährleistung auf jeden Fall zu, denn der Händler haftet seit neuestem auch für etwaige Informationsmängel.
Puh, das war ein Vortrag, aber ich stehe normalerweise im Verkauf auf der anderen Seite und habe mich erst kürzlich mit dem neuen Gewährleistungsrecht beschäftigt. Also ich würde mich nicht abwimmeln lassen.
Gruß
Gunther
Hi Guri,
Leider sind Pixenfehler laut HP normal, und auf keinen Fall ein Grund für Umtauch oder Reklamation. Dazu gibts bei www.ppc-welt.de ein riesige Thread. Scheint bei 39xx Krankheit zu sein. Aber leider ist es so.
![]()
Gruß
Hi Oschein,
hab mich wie gesagt in letzter Zeit mit diesem Thema beschäftigt, da ich eine Bedienungsanleitung mit den neuen Regelungen erstellen musste. Bin dazu auch mit einem Rechtsanwalt in Kontakt gekommen. Ich bin immer noch der Meinung, wenn HP das als normal bezeichnet, in den Bedienungsanleitungen aber nirgendwo ein Vermerk steht, das ein Pixelfehler vorkommen kann und dies "normal" ist, dann besteht ein Gewährleistungsfall und man hat in den ersten 6 Monaten ein sofortiges Umtauschrecht gegenüber dem Händler. Man muß hier noch nicht einmal eine Nachbesserung anerkennen. Erst der Hersteller hat dann gegenüber dem Händler ein Nachbesserungsrecht. Der Endverbraucher hat den Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen und die Gewährleistung hat damit der Händler und nicht HP zu leisten. Hört sich brutal an, ist aber neues Europa-Recht.
Und dazu kommt ja noch, dass HP sagt es sei normal, d.h. sie erkennen einen Serienfehler an, damit bestätigen Sie, dass der Fehler ursprünglich ist und damit tritt automatisch das Gewährleistungsrecht in Kraft.
Zuletzt noch, ich stehe normalerweise auf der anderen Seite, d.h. ich helfe normalerweise von Herstellerseite dem Händler, sich gegen den Endkunden zu behaupten und wir als Hersteller sind auch auf unseren Ruf bedacht und reagieren meist sehr kulant. Das wäre auch mein Tip an HP.
Grüße
Gunther
@Günter,
Mit den Politik von HP bin ich auch nicht einverstanden, ich habe nur die Tatsache hier gepostet, ob mir oder noch jemandem das gefält oder nicht. Laut HP beeinträchtigen die 3-6 Pixelfehler nicht die Benutzung der PPC
(nicht von mir, sondern von HP)
Deswegen habe ich in meinem ersten Beitrag auch geraten an Händler zu wenden und Gerät umtauschen.
Aber HP und Kulanzbereitschaft von denen werden in anderen Forum diskutiert.
Guten Rutsch!
![]()
Sorry, möcht mich nicht einmischen, aber nur eine kurze Meinung dazu äußern.
Hatte mein erstes Großrojekt mit 14.000 TFT's 1998, und da kam auch die Frage auf, ab wieviel Pixelfehlern ein TFT als fehlerhaft gilt. Darüber gibt es inzwischen EU-Richtlinien, die das eindeutig festlegen.
Für ein 14"/15" TFT hat der Käufer eine Fehlerrate von bis zu acht Pixeln (falls es mehr oder weniger sind, ASCHE über mein Haupt) als produktionsbedingt zu akzeptieren und tolerieren (ist schon so lange her).
Damit besteht grundsätzlich KEIN Gewährleistungsfall, ebenso wenig wie ein UmtauschRECHT. Falls der Händler umtauscht, ist es seine persönliche Entscheidung.
Hatte bis jetzt 36xx/38xx/39xx und diverse andere normale Compaq/HP TFT's im Einsatz, und noch NIE einen Pixelfehler. Allerdings auf meinem NEC und meinem ACER.
Und da ich auch von einem Hersteller bin (von obigeN
Kulanz ist ja schön und gut, aber Kulanz kostet auch Geld, sehr viel sogar.. Und die Qualitätssicherung andererseits auch! Was den Produktpreis weiter in die Höhe treibt.
Der Händler steht IMMER in einem Vertrags- und Gewährleistungsverhältnis mit seinem Lieferanten bzw. Hersteller. Und da greift EU- bzw. lokales Recht.
Kurzum: WENN jemand beim Kauf eines PPC Pixelfehler feststellt, dann einfach mal nach der entsprechenden EU-Verordnung suchen, wieviel der Käufer akzeptieren muß. Wenn die Zahl überschritten wird, sind alle Türen für einen problemlosen Umtausch offen ![]()
Viele Grüße aus München
Dieter
Hi Oschein,
geht nicht gegen Dich. Technisch kann ich hier nicht viel weiterhelfen aber mit diesem Thema kenn ich mich etwas aus, deshalb möchte ich gerne helfen.
Und ich meine Gesetz ist Gesetz, da kann auch HP nichts dagegen tun. Wie gesagt, wenn produktionsbedingt 3-6 Pixelfehler bei diesem Gerät normal sind, dann muß HP das in der Bedienungsanleitung vermerken sonst besteht ein Informationsmangel und dies ist nach neuem Gesetz ein Gewährleistungsfall.
(Du kennst bestimmt die Sache aus den USA, wo eine Herstellefirma von Mikrowellen-Herden einen diesbezüglichen Prozess verloren hat, weil man keinen lebenden Pudel in der Mikrowelle trocknen darf, dies aber nicht in der Bedienungsanleitung stand)
Ich hatte vor 2-3 Jahren das selbe Problem, als ich kurz nach dem Kauf meines ersten Notebooks auch einen Pixelfehler feststellte. Damals hatte auch ich keine Chance weil es eben dieses neue Gesetz noch nicht gab.
Und mal ehrlich, wer würde denn zum Beispiel ein neues Auto mit Lackfehler zum vollen Preis kaufen? Da könnte der Hersteller auch nicht lapidar sagen, das ist Normal?!
Übrigens danke für die Grüße, und Dir auch einen guten Rutsch
aus dem immer noch ungewöhnlich warmen Frankreich.
Gunther
Hallo Dieter,
hatte hier kurzfristig keinen Internetzugang (ist hier zeitweise wie in der Internet-Steinzeit) und deswegen bist Du mir mit Deinem Beitrag zuvorgekommen.
Wenn es dazu eine EU-Verordnung gibt, dann betrifft diese ein generelles produktionsbedingtes Problem und die Hersteller konnten sich nicht anders helfen, dann wäre es aber nur fair dies in den Bedienungsanleitungen zu vermerken.
Zum Thema Kulanz, ja das kostet viel Geld - aber ein zufriedener Kunde ist ein potentieller Kunde für weitere Käufe. Deswegen gehen wir (allerdings andere Branche) wenn möglich den Kulanzweg und freuen uns darüber, in jedem Jahr mehr zu verkaufen.
Gruß
Gunther
@guri
Sorry, wenn ich Dir wiederspeche: Wenn in einer EU-Richtlinie oder einem anderen geltendem Gesetz festgelegt ist, das z.B. bis zu 6 Pixelfehler auf einem Display 320x240 als produktionsbedingt zu akzeptieren sind, dann gibt es KEINE Kennzeichnungspflicht des Herstellers!
Trotz der neuen Gewährleistungsrichtlinien gilt nach wie vor der Grundsatz, das diese Rahmenbedingungen für den Hersteller/Verkäufer verpflichtend sind und sich der Käufer über entsprechende Regelungen zu informieren hat.
BITTE nicht falsch verstehen, ich nehme hier NIEMANDEN in Schutz und will KEIN Recht verdrehen, sondern nur aufzeigen, was ein Käufer erwarten und bei nicht-erfüllen als Nachbesserung/Gewährleistung verlangen kann, und was nicht.
Viele Grüße aus München
Dieter
Hey Dieter,
nur nicht zurückhalten, lasse mich gerne eines besseren Belehren. Man lernt ja nie aus.
Na dann wünsche ich mir für die Zukunft auch für meine Branche diverse EU-Richtlinien. Das wär doch n Ding.
Gruß
Gunther