Akkustische Warnung von Blitzern endlich möglich !!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,
    also vernichtet ist ja mal absoluter Schwachsinn! Der Polizist, der vor Ort meinen PPC vernichtet, war die längste Zeit Polizist!
    Hey ich will hier wirklich keinen zu Ordnungswirdigkeiten anstiften...aber sein wir mal eherlich, welcher Polizist kassiert den einen PPC mit Navigationssystem ein! Betriebsbereit mitführen...das ich nicht lache! Also wenn ich in ne Polizeikontrolle komme, mache ich ne Softreset und das wars...oder meint Ihr, der Polizist fummelt mir am PPC rum und durchsucht nach dem POI-Warner...hey das ist lächerlich wirklich!
    Gruß
    Tobi

  • Autofahrer muss sich der Verkehrsüberwachung stellen
    Das Benutzen von "Radarwarngeräten und ähnlichen Einrichtungen" ist verboten. Das hat der Bundesrat heute (9.11.01) entschieden. Autofahrer sollen sich künftig nicht mehr "durch technische Vorkehrungen der Verkehrsüberwachung entziehen können". Damit segnet der Bundesrat eine gängige Praxis der Polizei ab: In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern werden Radarwarngeräte schon heute beschlagnahmt und zerstört.


    Wer in Zukunft gegen das Verbot verstößt, zahlt mindestens 150 Mark. So billig davon kommt aber nur, wer das Gerät "fahrlässig" benutzt. Ein fahrlässiger Einsatz sei allerdings wenig plausibel, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums gegenüber wdr.de, "da müssen Sie schon beweisen, dass Ihnen jemand das Ding heimlich eingebaut hat." Wer den elektronischen Warner "vorsätzlich" benutze, der müsse mit einem wesentlich höheren Bußgeld rechnen.


    Zitat: wdr.de
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    News.



    Bußgeld für Radarwarner Streit um Probezeit Bußgeld: 116.000 Euro





    Bußgeld für Radarwarner


    Die Benutzung von Radarwarngeräten wird ab morgen hart bestraft. Erwischte Autofahrer müssen 75 Euro Buße zahlen und erhalten vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, sagte ein Polizeisprecher. Zudem müssten Nutzer damit rechnen, dass die Polizei das Gerätz beschlagnahmt und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Vernichtung übergibt.



    Bisher konnte Autofahrern das Warngerät nur abgenommen werden - eine Bestrafung war nicht vorgesehen. Seit September 1998 wurden in Berlin 225 Radarwarngeräte sichergestellt und zerstört. Die Geräte sollen Tempokontrollen der Polizei stören oder Messungen verhindern. Schon das Mitführen gilt als Verstoß. Der neue Absatz in Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung trat zu Jahresbeginn in Kraft. Es wurde eine zweimonatige Übergangsfrist festgelegt. (Der Tagesspiegel, 28.02.2002)



    Lieber Admin: Wer hier schwachsinnig ist, zu schnell fährt, Recht bricht oder nicht, kann ich nicht entscheiden. Sollte ja auch nur eine kleine Warnung sein.

  • Hallo Leute,


    Habe beim Surfen dieses interessante Forum gefunden und lese zu meinem Erstaunen gerade was von strafrechtlichen Folgen bei der Benutzung von speziellen Features für Overlays.


    Ich glaube kaum, dass eine Beschlagnahmung eines PPC vor Gericht mit dem genannten Paragraphen Bestand haben kann. Dieser Paragraph ist, soweit ich es noch in Erinnerung habe, speziell für die aktiven Radarwarngeräte geschaffen, bzw. modifiziert worden. Diese Geräte waren ja mal der große Hit. An mobile Navigation mit einem PPC und den entsprechenden Möglichkeiten hat man da nicht gedacht. Im übrigen sind die Positionen der stationären Überwachungseinrichtungen öffentlich bekannt und unterliegen keinem besonderen Geheimhaltungsschutz. Die Nutzung dieser Kenntnisse, auch durch den Einsatz von Kommunikationstechnik ist wohl kaum ein Straftatbestand. Zudem werden ja selbst von der Polizei über manche Rundfunksender tägliche Warnungen hinsichtlich der mobilen Überwachungsmaßnahmen verbreitet. Letztlich dient die Kenntnis einer Geschwindigkeitsbegrenzung und deren Überwachung der Verkehrssicherheit. Das Ganze hat demnach einem präventiven Charakter und stellt keine aktive Sondierung von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen dar, was in der Tat strafbar wäre.


    Ich darf daran erinnern, dass vor Jahr und Tag die private Anschaffung eines Faxgerätes oder eines Modems ein schwerer Verstoß gegen das Fernmeldeanlagengesetz war. Die legale Beschaffung glich hingegen einem huldvollen Gnadenakt der damals zuständigen Bundespost - heute kann man darüber nur noch lachen.


    Also mal die Kirche im Ort lassen, die moderne Kommunikationstechnik schafft Fakten, die, über kurz oder lang, manchen Paragraphen sang und klanglos in den Orkus der Geschichte schickt.


    Gruß
    To

  • Gibt es von dem POI-Warner auch eine MIPS-Version für meinen EM-500G?


    Gruß aus HH


    Stoffel

    • Offizieller Beitrag

    @bibo bonzo
    ich habe das Schwachsinnig ja nur auf das "direkte Vernichten" bezogen...und das halte ich auch nach wie vor für solchen! Wie stellst Du Dir das vor, der Polizist nimmt den Ipaq und haut ihn auf den Boden oder was :D !
    Der erste, der einen Ipaq weggenommen bekommt, soll sich hier mal melden... 0) dann legen wir zusammen!
    Gruß
    Tobi

  • Wenn es Rechtlage wirklich so wirkürlich ist, darf man Desti2 in Strassenverkehr überhaupt einsetzen? ;D Die warnt doch über Geschwindigkeitüberschreitung auch ohne Blitzen in die Nähe 8) Soll man da wirklich PPC abgeben? :D So ein Schwachsinn :gap : drink


    Gruß

  • Tobias
    OOOHH Jaa .... meinen haben sie gerade eben wechgenommen und total kaputt gemacht !!


    Also ich hätte da gerne einen eien .... :D



    Tschuldigung ich konnte nicht anders ..... ;D


    Chmuel

  • Bin zwar noch auf der Suche nach dem genauen Wortlaut von Urteilen,aber hab schon mal folgendes gefunden:
    "Für Radargeräte, die in Deutschland eingesetzt werden, sind Frequenzen im K-Band 24,125 GHz und Ka-Band 34,3 GHz relevant. Für den Empfang von Laser- und Infrarotstrahlung im Terahertz-Bereich muss die Wellenlänge 904 nm und 800 nm abgedeckt sein. "


    Soviel zur Technik. Bisher hab ich nur Urteile zu "aktiven" Radarwarngeräten (Radarwellen werden erkannt) gefunden.
    Beim TomTom-AddOn werden aber nur Kontaktschleifen-Blitzanlagen gemeldet.
    Ein Auszug aus einer Besprechung beim LG findest sich >>hier<<
    Hier ist auch "nur" von Radar-Warngeräten die Rede!
    Falls ich noch was finde, meld ich mich wieder.

  • Ich höre regelmäßig einen Radiosender, der im Rahmen der Verkehrsnachrichten auch aktuelle Warnungen zu Verkehskontrollen ausgibt.


    Ist mein Autoradio dann schon ein aktiver Radarwarner?


    Ich könnte mich kugeln vor lachen, wenn ich mir das Bild vorstelle, wie ein Verkehrspolizist mitten auf der Strasse mit einem Hammer auf mein Radio einschlägt um es zu vernichten ?( :D ?( :D


    Aber Spass beiseite, wenn man sich mal überlegt, zu was eine stationäre Radaranlage (Laut Argumentation der Polizei) eigentlich gut ist? Um Gefahren durch zu hohe Geschwindigkeiten zu vermeiden. Was könnte da die Polizei dagegen haben, wenn mein PDA mich während der Fahrt daruf hinweist, dass ich zu schnell fahre??? Wenn die Polizei dagegen etwas einzuwenden hat dann wird es wohl doch wahr sein, dass die Dinger nur zum Geld verdienen aufgestellt werden.


    Viele Grüße und COOL bleiben


    Gunther

  • Auf Dauer schlauer als die Polizei, vielleicht.


    Schnell fahren ohne erwischt zu werden. Prima.


    Naturgesetze überwinden, aber nein.


    Wenn zwei Autos, eins mit 70 kmh und das zweite mit 50 kmh nebeneinander fahren. Dann ein Hindernis auftaucht und beide eine Vollbremsung machen.
    Mit welcher Geschwindigkeit fährt der ursprünglich mit 70 kmh fahrende Wagen an dem gerade zum Stillstand gekommenen 50 er Wagen noch vorbei?


    Mit 10, 20, 30 kmh. Leider falsch. Mit mehr als 50 kmh.


    Reaktionszeit, Ansprechen der Bremse und verlängerter Bremsweg führen dazu. Bevor ich mit Tempo 50 in einen Kinderwagen hineinrausche, sollte ich darüber mal nachdenken. Physik läßt sich im Gegensatz zur Polizei nicht überlisten. Also investiert das Geld lieber in ein Fahrertraining. Daher kommt nämlich dieses Beispiel.

  • Jawoll Herr Lehrer ;D

    aber zuerst ist da das Mopped dran. Da halte ich ein Sicherheitstraining für wichtiger, zumal ich erst 1/4 Jahr fahre. (außerdem kann man den E200 so schlecht am Mopped befestigen und somit fällt auch die Frühwarnung wech :D )
    Gruß Tom


    P.S: Hat eigentlich irgendwer Erfahrungen bzgl. TomTom beim Moppedfahren gesammelt?)

    Einmal editiert, zuletzt von tom50 ()

  • matok25 hat den Link bereits gepostet:


    http://www.copzone.de/cgi-bin/ikonboard/topic.cgi?forum=13&topic=117


    Also man darf sie betreiben. Gehe davon aus das der Moderator ein Polizist ist, aber trotzdem, wozu hat man Nachbarn:


    Habe unseren "Sheriff" (wohnt zwei Häuser neben mir) gefragt und der ist Oberkomissar und stellvertrender Leiter unserer Schutzpolizeidienststelle, er sagt ebenfalls klipp und klar, das sich der von big bonzo genannte Sachverhalt nicht auf GPS-Navigaionssysteme bezieht, sondern lediglich auf Radarwarner, die selbst aktive Messungen am Fahrzeug und betriebsbereit mitgeführt werden. Von TomTom war er im übrigen begeistert. ;)


    Ist so wie mein gesunder Menschenverstand es mir suggeriert hat.


    Kenne die Beweggründe von big bonzo nicht, vielleicht denkt er hier wäre eine Horde von Rasern, die jetzt nur drauf warten vor dem Radarwarner von 90 auf 50 km/h abzubremsen und somit sich und andere in Gefahr bringen. Aber die sind vielleicht eher bei der geneigten Leserschaft von Auto Bild zu finden. ;)


    Nochmal: Es ist nicht strafbar, noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, und ich möchte den Polizisten sehen, der sich an meinem Ipaq vergreift, derbekäme eine Dienstaufsichtsbeschwerde die sich gewaschen hat.

  • Guten Morgen zusammen,


    die alte Diskussion über die Legalität oder Illegalität des Bodenwellen-Overlays ist durch das fabelhafte Add-On von Markus sicherlich zu recht nochmals aufgekommen. Ich halte es auch für honorig, wenn Moderatoren von Polizeiforen oder Polizeioberkommisare aus der Nachbarschaft befragt werden und hierzu ihre Meinung äußern. Man sollte sich jedoch vergegenwärtigen, dass dies immer nur Einzelansichten sind, die keine Rechtssicherheit geben.


    Fakt ist, dass es zu der Frage der Warnung vor stationären Starenkästen mittels PDA-Navi bislang KEINE einschlägigen Gerichtsentscheidung gibt. Dazu ist die technische Entwicklung einfach zu neu und die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden ziemlich gering. Das von Residium bemühte Zitat betrifft des Gesetzeslage vor Inkraftreten des § 23 Abs. 1b StVO am 14.12.2001.
    Davor war der Betrieb selbst aktiver Radarwarner wegen einer Gesetzeslücke des neuen TKG vorübergehend zulässig, nachdem das FernMeldeAG durch das TKG ersetzt worden war.


    Der Wortlaut des § 23 Abs. 1b StVO ist meiner Meinung nach sehr eindeutig: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Der Betrieb von TomTom-Navigator mit Bodenwellenoverlays und POIWarner auf einem PDA erfüllt zweifelsfrei den vorstehenden Tatbestand. Es ist ein technisches Gerät; im Gegensatz zu der Papierkarte mit eingezeichneten Starenkästen. Es ist durch den Einsatz des Bodenwellenoverlays und POIWarners dazu bestimmt diese Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und gerade der Nachsatz "Das gilt insbesondere" zeigt deutlich, dass im Umkehrschluss eben nicht nur die klassischen Radarwarner gemeint sind.


    Natürlich ist die Entdeckungsgefahr vergleichsweise gering und man wird in einem etwaigen Bussgeldverfahren vor dem Amtsgericht mit dem Schutzzweck der Norm argumentieren können, allerdings halte ich es schon für ziemlich fahrlässig, sich hier hinzustellen und im Brustton der Überzeugung zu behaupten, der Betrieb sei rechtlich völlig unproblematisch. Eher das Gegenteil ist der Fall und die Warnhinweise von Markus und Tobias sind schon berechtigt.


    Den Einsatz muss jeder natürlich selbst entscheiden.


    Ich wünsche allen einen guten (radarfreien) Rutsch ins neue Jahr


    Jockel

    Einmal editiert, zuletzt von Jockel ()


  • Genauso fahrlässig ist aber, darauf hinzuweisen, das der Betrieb der Overlays gesetzeswidrig ist, wie du schon sagtest, es ist rechtsfreier Raum und eine reine Auslegungssache. Zumindestens bei uns im Regierungsbezirk (unser "Sheriff" war erstaunlicherweise trotz seines hohen Alters schon vorher sachkundig) erfolgen keine Restriktionen seitens der Ordnungsbehörden für Kraftfahrzeuge, die ein PDA mit sich führen. Nur die Geräte die Radarmessungen auswerten können werden eingezogen und der Besitzer mit einer empfindlichen Strafe belegt.


    Ich möchte den Polizisten sehen, der TomTom startet und ohne jegliche Erklärung von mir, die Overlays entdeckt. 0) Wäre ein Witz.


    Auch Dir einen guten Rutsch. :)

    • Offizieller Beitrag

    Hi,
    Jockel klar hast Du recht...aber eben nur vom PRINZIP her!
    Aber ich finde es fahrlässig, hier zu behaupten oder die Ansgt zu verbreiten, Polizisten würden vor Ort PPC´s "vernichten"... das musste ich einfach was sagen!
    Gruß
    Tobi