Nachricht von "www.pocketnavigation.de"
In welchen Ländern Europas sind Blitzer-POIs und -Apps auf Navigationsgeräten oder Smartphones erlaubt? Wo gibt es die höchsten Strafen? ... zur ganzen News...
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Hallo,
für mich ist das kein Thema, ich weiß mich zu schützen, auf meinem Navigon 70 Plus laufen 2 von einander unabhängige Programme
1) Start vom internen Speicher mit MN 7.6.11 original und deaktiviertem Blitz Warner.
2) Start von der SD Card mit MN 7.6.11, eigenem Skin und aktivem Blitz Warner. Bei eingelegter SD Card startet das Navi immer von der SD Card. Wenn ich jetzt in eine Kontrolle gerate nehme ich die SD Card heraus und laß die verschwinden, soviel Zeit bleibt immer. Das Navi startet automatisch neu vom interner Speicher, jetzt ohne Blitz Warner, ein Verstoß gegen geltendes Recht ist nicht nachzuweisen. Ist die Kontrolle vorbei lege ich die SD Card wieder ein und ich habe wieder Blitz Warner.
MfG. leeken
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Hallo leeken,
die Idee ist gut. In manchen Ländern ist aber auch ein deaktivierter Blitzerwarner strafbar, weil er theoretisch betriebsbereit und während der Fahrt jederzeit einschaltbar wäre. Die Blitzerwarnfunktion auf dem Navigon müsstest Du demnach dauerhaft deaktivieren (falls Du das nicht eh schon mit deaktiviert gemeint hattest).
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Hallo Monika,
sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meine natürlich " deinstallieren ", dann sind alle entsprechenden Daten im Navi gelöscht.
MfG. leeken
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@ leeken: wie bekommt man bitte so schnell so eine kleine micro-SD-Karte aus dem Navi? Dazu muss man das Navi von der Halterung nehmen unten mit spitzen Fingern oder Fingernägel auf die kleine SD-Karte drücken das sie rausspringt und dann muss man sie noch packen und rausziehen.
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Hallo Tiranon,
an meinem Navigon 70 Plus sitzt die SD Card an der rechten Seite unten, da komme ich ganz bequem mit dem rechten
Daumennagel heran.
MfG. leeken
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Die meisten Kontrollen kündigen sich irgendwie an, sei es mit Signalisation, sei es mit Verkehrsposten. Da bleibt genug Zeit, das Navi auszuschalten und/oder sogar in die Tasche zu stecken. Gesucht wurde bisher zumindest im deutschsprachigen Raum nie; es ist auch kein Fall von Beschlagnahme oder so bekannt, denn dafür bedürfe es, außer im schweren Fall eines dringenden Tatverdachtes, einer richterlichen Genehmigung. Diese gibt es aber m.W. bei Ordnungswidrigkeiten nicht. Selbst darauf angesprochene befreundete Polizeibeamte meinten "was sollen wir denn noch alles machen, wir kommen schon so kaum hinterher..."