Daraus folgt: Solange sich das Handy in einer Halterung befindet und irgend eine Form von Freisprechanlage vorhanden ist, darf man es auch benutzen.
Wer da jetzt einen "an der Waffel [gehabt] hat", möchtest du vieleicht nochmal überdenken
Ich fange mal rückwärts an.
Das "an der Waffel" bezog sich auf KEINEN von uns hier, sondern wenn Du von Beginn an gelesen hast, eben auf die Beitragsaussage eines Users in Richtung Gesetzgeber bzw. den, auf den die Aussage bezogen war. Nicht auf uns, das zur Klarstellung.
Zu Deiner Schlussfolgerung, diese "nur" teilweise richtig und das kannst Du gerne prüfen lassen, wenn Du in Deinem Umfeld jemanden kennst, der sich mit solchen Dingen befasst und nicht nur der Meinung ist, dass er so sein müsste
Deine Aussage ist "fast" richtig: Fall1: Es klingelt, Dein Telefon ist in der Halterung mit Freisprechanlage und Du drückst auf Dein Headset oder auf die Annahmetaste des integrierten Autoradios um übers Handy zu telefonieren --> erlaubt!
Fall2: Es klingelt, Dein Telefon ist in der Halterung mit Freisprechanlage und Du drückst 20 cm darüber auf die Annahmetaste des in der Halterung befindlichen Handys --> verboten! So einfach sind Gesetze
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Was jetzt richtig oder falsch ist und logisch oder unlogisch hat (in Deutschland) nichts mit der Rechtssprechung zu tun.
Aber so ist es nunmal. Falls jemand ein anderslautendes Urteil hat, bei dem das Handy mit laufendem Motor legal benutzt werden durfte (Taste gedrückt, Kabel angeschlossen, o.ä.), immer her damit.
Möge unsere Fahrt gefahrlos gelingen...