What to Do ? Gebrauchtnavi gekauft, aber nicht erhalten....

  • Moin pxl ...


    Grundsätzlich ist es so, dass bei Verkäufen zwischen Verbrauchern (also Privatpersonen) der Käufer das Nachsehen hat, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht. Diese Art der Risikoverteilung bei dem so genannten Versendungskauf wird über das BGB geregelt; somit gibt der Gesetzgeber vor, bis zu welchem Punkt ein Verbraucher als Verkäufer einer Ware die Gefahr eines Verlustes zu tragen hat.


    Aber ...


    Für die Übergabe der Ware an den Transporteur - also das Versandunternehmen - trägt der Verkäufer die Beweispflicht, wobei allein der Nachweis über den Kauf von Postwertzeichen keinesfalls ausreichend ist.


    Kann der Verkäufer also nicht explizit nachweisen, dass er die Ware tatsächlich auf den Versandweg gebracht hat, steht er in der Pflicht.


    Bei einem Warenwert von 120,- € dürfte dem Verkäufer ein unversicherter Versand ohnehin in Richtung "Verletzung der Sorgfaltsplicht" ausgelegt werden, zumal ja die gute alte Snail Mail mittlerweile keineswegs mehr das Salz der Erde in Bezug auf mögliche Versandarten darstellt. Für den Preis eines Päckchens bei DHL hätte er auch einen bis 500,- € versicherten Versand bei Hermes bekommen ... dies nur als Hinweis falls sich da jemand mit "Versandkosten so niedrig wie möglich halten" herausreden möchte.


    Mein Tip :
    1. Rechtsanwalt aufsuchen und Schreiben verfassen lassen.
    Wer in Rechtsdingen ein klein wenig bewandert ist, dürfte das allerdings mit Hinweisen auf die entsprechenden Passagen im BGB auch in Eigenregie auf die Reihe bekommen.


    2. Fruchtet ein derartiges Schreiben nicht, direkt mit der groben Kelle kommen - also gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.


    Herzliche Grüße


    Mat


    ... der hier selbstverständlich keine Rechtsberatung betreibt und das als Nicht-Volljurist auch gar nicht dürfte ... :whistling:

  • Moin,


    Mail ist gaaaaaaaanz ungünstig, weil keine beweisbare Zustellung!
    Mindestens Einschreibebrief (mit Liefertermin und gleich Erklärung des Rücktritts vom Kauf nebst Geldrückforderung, wenn bis zum Termin nicht geliefert wird), besser mit Rückschein. Die Belege aufheben, die Kosten dafür gehen auch zu Lasten dieses Herzchens. ;)


    Grüße
    Torsten


    So habs ich inzwischen gemacht! :thumbup: 2 Seiten-Brief, per Eeinschreiben mit Rückschein.
    Mal sehen wie die Reaktion darauf ist.
    Eentuell wäre schon mal die Adresse eines Online-Anwalts hilfreich...


    Bin aber ab morgen erstmal 2 Wochen nicht zu Hause.

  • Moin,


    wow, 2 Seiten? 8o
    Hast Du ihm noch eine ausführliche Liebeserklärung mit reingelegt? :whistling:
    So ein Brief ist 2 Sätze lang. 1. Satz: Verlangen der Lieferung mit Fristsetzung, 2. Satz: Im Falle der Nichtlieferung Erklärung des Rücktritts vom Kauf mit Verlangen der Rückzahlung. Mehr nicht. Was und wann dann weiter passiert, wird er schon merken........ 8)
    Ich habe meine Sache damals über www.inkasso-sofort.de abgewickelt. Da muss man sich nur anmelden mit Adresse, Bankverbindung etc. und kann dann vorgeben, welche Schreiben etc. sie rausschicken sollen (sogar die Versandart kann man wählen).
    Die Kosten für deren Schreiben sind überschaubar (das erste Mahnschreiben 15 Euro plus Versand). Die musst Du ja vorauslegen.
    Vielleicht wäre es günstiger, wenn Du, falls er auf Dein Schreiben nicht reagiert, erstmal Strafanzeige wegen Online-Betruges erstattest? Das geht auch völlig easy online. Der Vorgang wird dann dem zuständigen Revier zugeleitet.
    Online-Betrug ist ein sogenanntes Offizialdelikt, da ermittelt (oder auch nicht) automatisch die Staatsanwaltschaft! Vorteil: Kostet Dich erstmal kein Geld. Wenn es nicht hilft und/oder die Staatsanwaltschaft dann die Ermittlungen einstellt, kannst Du den Weg über Inkasso und gerichtlichen Mahnbescheid gehen.
    Du musst auch abwägen wie groß die Chancen sind, dass Du Dein Geld wieder
    bekommst. Nicht dass Du schlechtem Geld noch Gutes hinterherschmeißt........


    Grüße
    Torsten
    PS: Liest der Junge hier im Forum mit (würde ich vermuten, da er ja auf die Mail nicht reagiert hat)? Dann wäre es IMHO günstiger, hier nicht mehr "Bericht zu erstatten". So weiß er nämlich immer, was als Nächstes kommt!
    Mein Angebot steht weiterhin. ;)

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Moin,


    noch ein paar Tipps für den (mitlesenden) "Delinquenten". ;)
    Es hilft nichts, wenn Du den Einschreibebrief nicht annimmst, ganz im Gegenteil! Damit festigst Du nur die Annahme, dass Du vorsätzlich gehandelt hast..........
    Du kommst mit einem blauen Auge aus der Sache, in dem Du Deinem "Geschäftspartner" die 120 Euro plus dem Porto für den Einschreibebrief überweist. In allen anderen Fällen beginnen die Mühlräder sich zu drehen.
    Das Ende der Geschichte ist entweder ein vollstreckbarer Titel mit 30 Jahren Gültigkeit, (dessen Geldbetrag stetig verzinst wird!) oder ein Gerichtsurteil, welches Dich zur Zahlung verpflichtet. Das dauert sicher eine Zeit, bis das durch ist, aber die Verzinsung der 120 Euro z.B. läuft ab der Annahme des Einschreibens bzw. dem Eingang der Strafanzeige bei der Polizei.
    Vor dem vollstreckbaren Titel schützt Dich nicht mal eine Privatinsolvenz! Er kann sie im Gegenteil sogar verhindern.
    Wenn die Mechanik einmal angelaufen ist, hat auch $pxl keine Chance, sie ohne Zahlung der kompletten bisher aufgelaufenen Kosten durch Dich zu stoppen, ohne Geld dabei zu verlieren. Also wird er es dann sicher bis zum Ende durchziehen.
    Die Entscheidung liegt nun bei Dir!


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!


  • Vielleicht wäre es günstiger, wenn Du, falls er auf Dein Schreiben nicht reagiert, erstmal Strafanzeige wegen Online-Betruges erstattest? Das geht auch völlig easy online.


    Sorry, das es hier nicht weiter geht.
    War 2 Wochen in den Staaten, nachdem ich das Einschreiben abgeschickt hab.
    Rückschein wurde ausgefüllt zurück geschickt.
    Leider kein Geld :thumbdown:


    Nun zur Anzeige...
    Online-Anzeige?
    Ich wollte eigentlich die Woche zum nächsten Revier und dort eine Anzeige aufgeben.
    Geht inzwischen auch online? Wow 8)


    ________________________________


    Durch den Urlaub, hab ich wahrscheinlich schon das nächste Problem am Dampfen (denke jetzt erstmal pessimistisch/aber villeicht ist der Käufer auch nur trottelig).
    Hab bei eBay eine Crumpler-Laptoptasche verkauft und mangels Zeit die Überweisung nicht abgewartet und vorher verschickt.
    Wenn das Bewertungsprofil/+Jahre Mitgliedschaft stimmt, macht man sowas schon mal. Wurde bisher noch nie entäuscht. (hab einen roten Stern neben meiner Punktezahl)
    Nur diesmal hab ich wohl auch hier einen Fehlgriff erwischt :pinch:
    Mann oh Mann...
    Als Verkäufer der sein Geld nicht bekommt hat man ja bei eBay noch schlechtere Karten ,wie als Käufer der nicht bezahlt :wacko:


    Hoffentlich wird diese Prozedur um an sein Geld zu kommen nicht jetzt Standard bei mir.

  • Moin,


    Wenn der Rückschein unterschrieben wurde, hat er das Schreiben bekommen. Das ist schonmal wichtig.
    Anzeige kann man online erstatten, geht total easy.
    Die wird dann automatisch an die zuständige Stelle bei der Kripo weiter geleitet.
    Ggf. fordern die dann von Dir noch ein paar Unterlagen ab.
    Das kann alles ein bischen dauern, aber Gottes Mühlen mahlen langsam, aber gerecht! ;)
    Ist kein Problem, Dein Geld wird ab sofort verzinst!
    Wenn Du irgendwann einen (vermutlich Einstellungs)bescheid von der StA hast, kannst/musst Du das gerichtliche Mahnverfahren starten. Aber das hatte ich ja schon geschrieben...
    Genaueres gerne per Mail oder pn, der Junge liest hier mit.


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!