Grüner Reiseführer ViaMichelin download im Fresh

  • Moin,


    hmmm, also ich bekomme den Reiseführer gar nicht angeboten :?: Wenn ich in Fresh in den Fresh Shop gehe bekomme ich nur den Merian Scout ReiseGuide angeboten, sonst gar nichts ?(
    Woran kann das denn liegen ?

  • Hallo,


    ich bin auf die Hompage von Navigon gegangen, dann auf Karten&Services, dann das Gerät 8410 ausgewählt. Nun siehst Du alle passenden Artikel für das 8410.


    In der letzten (dritten) Reihe unten, gleich links ist der Grüne Reiseführer. Diesen auswählen, dann kommt die Erklärung dazu und nun kannst Du den Butten für den Navigon Shop drücken und dann nochmals Dein Endgerät (8410) auswählen und in den Warenkorb legen. Nun weiter zur Kasse............


    Sollte auch direkt über den NavigonShop gehen.



    Gruß Peter

  • Moin!


    ...habe mir gestern Abend ebenfalls den Reiseführer via Fresh für`s 6310 geordert; soll heißen, den gesamten Bestellvorgang/Bezahlung über Fresh abgewickelt. Nach nicht mal einer Minute war Er im Kontent zum Dowload bereitgestellt, ohne Eingabe irgendwelcher SN. Es geht also auch Anders... :D Später dann auf der Navigon-Seite eingelogt; dort ist der Freischaltcode dann ersichtlich.


    Gruß, BIG-I


    Kann ich für das 8410 nur bestätigen. Unkomplizierter ging's nicht :thumbup:
    Bess dehmnäx

  • Hi Leute,


    kann schon jemand was dazu sagen, welche Länder in dem Reiseführer wie stark (oder gut) abgedeckt werden. Mich interessiert insbesondere inwieweit Skandinavien dabei ist. Wichtig wäre für mich die Information, ob und wie viele Reiseziele von Norwegen enthalten sind. Da will ich nämlich nächste Woche hin...


    Danke schon mal vorab für Eure Antworten


    so long
    minkimanki

  • Hallo Zusammen,


    Ich bin auch am grünen Reiseführer von Michelin interessiert. Da ich im Sommer nach England fahre möchte ich nun gerne wissen ob detailierte Infos über mein Urlaubsland auch aufgeführt sind.

    Grüsse aus der CH
    Claus :sonne

  • ClausGsell


    Hab den MICHELIN seit gestern 8o (Im Sommerangebot :sonne für schlappe 10€)
    Gerade England ist gut bestückt !! (Besser als MERIAN)
    Kaufempfehlung :thumbup: - bei dem Preis kannste nichts falsch machen .... :rolleyes:

  • @Fettfisch


    Habe mir den Reiseführer gekauft. Ich habe noch einen Gutschein von 5€ gefunden, somit ein super Schnäppchen von nur noch 5€.


    Danke

    Grüsse aus der CH
    Claus :sonne

  • solexpeter, kannst Du die Supportmail bitte durch eigene Worte ersetzen ? Siehe dazu auch die Forenregeln. Danke !

    Wer macht eigentlich so blödsinnige Regeln?


    Zitat

    oftmals vertraulich sind , möchten wir, dass in diesem Forum die direkte Veröffentlichung dieser Kommunikationselemente generell nicht stattfindet. Der Inhalt darf dagegen gerne in eigenen Worten wiedergegeben werden.

    Wenn etwas vertraulich ist, dann bleibt das auch vertraulich, wenn ich das mit eigenen Worten umschreibe. Und wenn es verboten wäre, das zu veröffentlichen (es ist in der Regel nicht verboten), dann wäre es auch verboten, wenn ich es umschreibe.

  • Da bin ich heute zufällig drübergestolpert, eine Entscheidung des BVerfG


    Zitat

    Zudem wurde der Inhalt der E-Mail des Klägers sowie einer weiteren E-Mail, mit der der Rechtsanwalt H. ebenfalls mit deutlichen Worten der Veröffentlichung eines Bildnisses entgegengetreten war, wörtlich wiedergegeben.

    7
    b) Der Kläger nahm den Beschwerdeführer und seinen Mitbeklagten daraufhin bei dem Landgericht Berlin auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben wie in dem streitgegenständlichen Artikel in Anspruch.

    8 Mit dem hier angegriffenen Urteil vom 5. Juni 2007 gab das Landgericht der Klage gegen den Beschwerdeführer vollen Umfangs statt.

    weiter


    Zitat

    bb) Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit auch begründet. Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen.

    http://www.bundesverfassungsge…chbegriff=1+bvr+2477%2F08