Garantieverlust durch Konfigurationsänderung

  • Hallo,


    ich habe dem Navigon-Support gefragt, ob eine Änderung in der CoreConfig.ini zu einer besseren Ortung abseits der Straßen führen würde.


    Die Antwort war, dass eine Änderung dieser Datei zu einem Garantieverlust führen würde, da ich in die Softwareeinstellungen eingreifen würde.


    Super Service. Ich glaube, da ist bald ein Brief an die Geschäftsführung fällig.


  • ?( Warum das denn? Jeglicher Eingriff in irgendeiner Art und Weise führt generell zum Garantieverlust. Das ist nicht nur bei Navi´s so.


  • Und wie will Navigon das beweisen ?
    Beim 7210 hab ich die Originale SD "weggeschlossen".
    Auf meiner "Arbeits-SD" kann ich Dateien verändern wie ich lustig bin.
    Bei Problemen Hard-Reset und Original SD rein, fertig.

  • Hallo,


    wie war das: "wer dumm fragt, bekommt dumme Antworten" ;). Da Du die Software wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen kannst, sollte es also keinerlei Probleme geben. Aber was soll Navigon sonst antworten?
    Stell Dir vor: alle Kunden fangen an, irgendwo irgendwelche Parameter zu verändern und würden dann von Navigon erwarten, dafür auch noch irgendeine Form von Support oder Garantieleistungen zu erhalten. Das funktioniert nicht. Insofern finde ich die offizielle Antwort durchaus nachvollziehbar.


    Viele Grüße


    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von markusd112 ()

  • Zitat

    Original von Bubber



    Und wie will Navigon das beweisen ?......


    Darum geht es ja gar nicht. Er hat explizit gefragt, ob man es verändern darf und einen speziellen Fall angesprochen. Und auf diese speziellen Fall, ob man in den Einstellungen Änderungen machen darf, kam eine eindeutige Antwort.


    Wie man das Gerät einschickt, wenn ein Defekt vorliegt, ist bei der Fragestellung an Navigon irrelevant.


  • Mensch bist du hartnäckig. :(
    MN7 ist kein Outdoorsoftware!
    Ich denke, wenn du das verinnerlicht hast, geht es dir besser.


    Der neue Thread hier von dir wird an deinem Problem mit dem Map Matcher nichts ändern. Das hättest du auch im alten Thread posten können.

    ;) bab

  • Hallo,


    das hat mit Hartnäckigkeit nichts zu tun, eher mit der Enttäuschung bzw. Täuschung durch Navigon.


    Hier geht es mir darum, aufzuzeigen, wie Navigon wohl Änderungen in der Konfigurierung sieht. Derartige Vorschläge werden hier zu hauf gegeben. Dies sieht Navigon wohl als nicht genehmigter Softwareeingriff, was ich nicht nachvollziehen kann.


    Für wie blöd halten die ihre Käufer? Wenn Naviggon Standardkonfigurationen nicht optimal ausliegfert, dann muss man sie halt ändern.

  • Zitat

    Original von muensterlaender


    Für wie blöd halten die ihre Käufer? Wenn Naviggon Standardkonfigurationen nicht optimal ausliegfert, dann muss man sie halt ändern.


    Dann änder sie doch, wo ist dein Problem?


    Bitte, wie kommt man auf die Idee, bei einem Hersteller nachzufragen, ob man Eingriffe in die Software tätigen darf ? Natürlich erlischt dadurch die Garantie.

    Einmal editiert, zuletzt von dei71 ()


  • Ist das jetzt wirklich ernst gemeint?


    Also, wenn es nach dir geht, soll Navigon folgendermaßen reagieren:
    Lieber Kunde,
    wir haben eine fehlerhafte Software ausgeliefert. Dieses bedauern wir zutiefst. Daher möchten wir sie bitten, Änderungen an der Software vorzunehmen. Diese Änderungen, die wir nicht kennen, führt nicht dazu, dass ihre Garantieansprüche erlöschen.

  • Hallo,


    ich arbeite täglich mit Softwareentwicklern im SAP-Umfeld als Auftraggeber. Daher kann ich Eingriffe in die Software schon beurteilen. Und da ist für mich der Eingriff in die Konfiguration kein Eingriff in die Software. Wenn ich ins Coding eingreife, dann ändere ich die Software. Dies habe ich aber noch nicht gefunden und halte ich auch für gewagt, da es auch für Programmierer schwierig ist, sich in fremdes Coding einzuarbeiten.


    Wenn ich Konfigurierungen ändere, dann ändere ich Einstellungen, die ich nicht direkt über die Menüführung durchführen kann. Und die Einstellungen zu ändern ist kein Eingriff in die Programmierung, sondern eine Einstellungsänderung, die nur etwas mühsamer ist.

  • Dass derartige Bastelarbeiten von Navigon offiziell nicht unterstützt werden, sollte jedem klar sein, der sowas macht, denn wie schon geschrieben: Navigon kann für derartige Veränderungen gar keinen Support leisten, das ist einfach nicht machbar.


    Im Zweifelsfall kann man nämlich mit einem einzigen fehlerhaften Zeichen in einer Config-Datei die ganze Konfiguration lahmlegen. Wenn das per Navi passiert, hat Navigon Mist gebaut - aber nur dann.



    Zitat

    Und da ist für mich der Eingriff in die Konfiguration kein Eingriff in die Software.


    Nein, ist es nicht. Aber es ist ein nicht supporteter Eingriff. Klassisches Beispiel: Du darfst zwar problemlos ein Fremdnetzteil an das Gerät anschließen, wenn dieses das Gerät aber schrottet ist es aber kein Garantiefall des Ursprungsgerätes.

    Einmal editiert, zuletzt von ilam ()

  • @muensterlaender


    Alles schön und gut. Dennoch ist die Antwort vom Support eindeutig. Sollte im Falle eines Garantieanspruches eine Änderung der SW festgestellt werden, wird Navigon keinerlei Leistung erbringen. Natürlich steht dir in einem solchen Fall der Rechtsweg offen.

  • Zitat

    Original von dei71
    ?( Warum das denn? Jeglicher Eingriff in irgendeiner Art und Weise führt generell zum Garantieverlust. Das ist nicht nur bei Navi´s so.


    Mal ganz davon abgesehen, daß Navigon das gar nicht merkt, wenn man sich nicht saublöd anstellt, ist diese Aussage schlicht und ergreifend falsch.

  • Nicht unbedingt. Ist eine Änderung der SW erkennbar, ist die Wiederherstellung kostenpflichtig.

  • Zitat

    Original von muensterlaender
    Hallo,


    ich arbeite täglich mit Softwareentwicklern im SAP-Umfeld als Auftraggeber. Daher kann ich Eingriffe in die Software schon beurteilen. Und da ist für mich der Eingriff in die Konfiguration kein Eingriff in die Software. Wenn ich ins Coding eingreife, dann ändere ich die Software. Dies habe ich aber noch nicht gefunden und halte ich auch für gewagt, da es auch für Programmierer schwierig ist, sich in fremdes Coding einzuarbeiten.


    Wenn ich Konfigurierungen ändere, dann ändere ich Einstellungen, die ich nicht direkt über die Menüführung durchführen kann. Und die Einstellungen zu ändern ist kein Eingriff in die Programmierung, sondern eine Einstellungsänderung, die nur etwas mühsamer ist.


    Eine Änderung in einer INI, u.U. auch in einer XML durch den Anwender verletzt i.d.R. nicht das Lizenzrecht.


    Jedoch können solche Änderungen durchaus den Garantieanspruch verwirken, wenn der Hersteller es ausdrücklich nicht erlaubt.


    P.S.
    Da NAVIGON nirgendwo die Garantieauflagen auflistet, bzw. die Punkte angibt, die sie von dem Garantieanspruch freistellt, habe ich schon mehrmals gebeten mir eine Unterlage zu senden. Natürlich habe ich hierzu noch nie eine Rückmeldung erhalten!
    Solange ich keine Unterlagen trotz Aufforderung erhalte, gibt es für mich keine Einschränkung der Garantie. Der Hersteller kann ja nicht nachträglich nach Gutdünken mal so oder so entscheiden.