Mal ne blöde Frage:
Gilt für dieses Upgrade nicht das Fernabsatzgesetz?
Wenn nein, mit welchem Sondervertrag wird es außer Kraft gesetzt?
Grüße
Mal ne blöde Frage:
Gilt für dieses Upgrade nicht das Fernabsatzgesetz?
Wenn nein, mit welchem Sondervertrag wird es außer Kraft gesetzt?
Grüße
ZitatOriginal von chrissi0407
Mal ne blöde Frage:
Gilt für dieses Upgrade nicht das Fernabsatzgesetz?
Wenn nein, mit welchem Sondervertrag wird es außer Kraft gesetzt?
Grüße
Navigon schliesst die Rückgabe bei Softwaredonwload per AGB aus.
Ich kann diesen Passus in den AGB nicht finden.
Weiter läßt sich geltendes Recht natürlich nicht per AGB aushebeln.
Wenn es irgendwo einen solchen Passus gibt, dann würde er mich brennend interessieren.
Wie gesagt, in den "normalen" AGB auf der HP kann ich eine solche Einschränkung nicht erkennen.........
Grüße
ZitatOriginal von chrissi0407
Mal ne blöde Frage:
Gilt für dieses Upgrade nicht das Fernabsatzgesetz?
Wenn nein, mit welchem Sondervertrag wird es außer Kraft gesetzt?
Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr.
Das wurde ins BGB übernommen und der §312d sollte sich von selbst erklären.
ZitatAlles anzeigen§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
[...]
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
[...]
2.
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
[...]
Hier gibt es keine Datenträger aber Softwaredownloads fallen unter diese Regelung.
Sascha
Zitat(3) Ein Widerrufsrecht nach § 5 (1) besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind;
- in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.
Hmmmmm, ich sehe da keine Einschränkung ür downloads.....
Wie das Gesetzt nun heißt dürfte wohl egal sein. Auch im 312 steht nichts, was die Rückgabe von downloads ausschließt.
Das ist auch im 312 nicht eindeutig geregelt und sollte nur ein Hinweis für all die sein, die ihren 20 hinterhertrauern.
Ich wäre auf die Reaktion von Navigon gespannt. Ein einfacher Verweis auf die AGB reicht dabei m.E. nicht aus......
edit :
ZitatHier gibt es keine Datenträger aber Softwaredownloads fallen unter diese Regelung.
Das ist eine Interpretation von dir. Wieso sind Softwaredownloads mit entsiegelten Datenträgern gleichzusetzen???
Das Thema "downloads" wurde im 312 schlichtweg vergessen und das ist bekannt, wird aber nicht nachgebessert.....
Grüße
Zitat
Das ist eine Interpretation von dir. Wieso sind Softwaredownloads mit entsiegelten Datenträgern gleichzusetzen???
In solchen fällen legt im Zweifelsfall das Gericht aus. Und ob die Software nun von einem entsiegelten Datenträger oder per Download erhalten wurde, macht keinen entscheidenden Unterschied.
Guckst Du ![]()
Es gibt noch einen Punkt:
Zitatoder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
Ein Download ist nicht zurücksendbar, da man technisch gesehen immer nur eine Kopie zurückschicken würde.
ZitatOriginal von ilam
Es gibt noch einen Punkt:
Ein Download ist nicht zurücksendbar, da man technisch gesehen immer nur eine Kopie zurückschicken würde.
Das ist aus Sicht der Händler absolut verständlich und richtig so!
um das hier abzukürzen:
1.) jede Meinung ist natürlich irgendwie nachvollziehbar und richtig. Zwischen richtig und "Recht" ist aber ein himmelweiter Unterschied.
2.) Was irgendwo auf einer url steht ist uninteressant. Wo steht, daß ich es gelesen habe bzw haben muß. Deswegen auch immer diese schönen klickbuttons "ich habe die AGB und trallala gelesen..........". Nur diese Verweise mit Bestätigung haben bindende Wirkung.
3.) der Hinweis auf "nicht geeignet zum zurückschicken" ist richtig aber eben auch nicht eindeutige Rechtsmeinung
4.) folgendes trifft es ganz gut :
ZitatFernabsatzgesetz und Downloads
Auch hinsichtlich der Anwendbarkeit des FernAbsG auf das Downloaden von Musik, Videos, Software usw. bestehen weiterhin juristische Unklarheiten.
Wie gerade dargestellt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn z.B. die online bestellte und mit der Post geliefert Software entsiegelt wurde.
Was ist aber, wenn Software, eBooks oder Music Files gleich nach Vertragsschluss zum Download bereit stehen ? Der Ausschluss des Widerrufsrechtes gilt für den Download von Daten nicht. Somit könnte der Verbraucher auch diese Verträge widerrufen und würde sein Geld zurück erhalten, hätte die digitalen Daten aber bereits auf seinem PC. Dass dies zur Unredlichkeit geradezu anstiftet, wurde bei der Schaffung des Gesetzes übersehen. Ein dahin gehender Änderungsvorschlag wurde von der Bundesregierung abgelehnt.
5.) Wenn ich traurig über die 20 wäre und Navigon "Nein" sagt, dann würde ich genau dieses probieren.
nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen.
Grüße und Ende
ZitatOriginal von chrissi0407
Wenn ich traurig über die 20 wäre und Navigon "Nein" sagt, dann würde ich genau dieses probieren.
Dann tu's doch.
Und schalt mal für die 20 einen Anwalt ein.
Deine Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) wird Dir was husten.
Du könntest lediglich - sofern per Kreditkarte gezahlt - die 70 zurückfordern und Navigon würde vermutlich nicht gegen Dich vorgehen.
Sascha
ZitatAlles anzeigenOriginal von SaBo
Dann tu's doch.
Und schalt mal für die 20 einen Anwalt ein.
Deine Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) wird Dir was husten.
Du könntest lediglich - sofern per Kreditkarte gezahlt - die 70 zurückfordern und Navigon würde vermutlich nicht gegen Dich vorgehen.
Sascha
Haaaaalo, Sascha........
warum so bissig?
Du brauchst es nicht zu tun und ich tue es nicht und es brauch niemand zu tun. Von Anwalt war auch nie die Rede.
Ein Schreiben mit solchem Inhalt an Navigon ist aber mit Sicherheit sinnhafter als sich hier in diesem Thread über die "abermals böse Fa Navigon" auszuheulen.
Wenn ich gewusst hätte, daß meine zuerst vorsichtige Anmerkung hier solche Emotionen weckt, hätte ich es bleiben lassen.
Nun gut??
Grüße
In der Widerrufsbelehrungs-Mail von Navigon steht doch eindeutig, dass das Widerrufsrecht bei Downloads nicht besteht.
Das sind deren AGBs. Und AGBs haben nun mal Bestand. Nur in einigen Punkten können AGBs geltendes Recht nicht "überstimmen" - welche das sind, weiß ich nicht.
ZitatOriginal von HSVMichi
Das sind deren AGBs. Und AGBs haben nun mal Bestand. Nur in einigen Punkten können AGBs geltendes Recht nicht "überstimmen" - welche das sind, weiß ich nicht.
Eher genau umgekehrt: Es gibt ganz wenige AGB-Klauseln, die überhaupt eine rechtliche Bedeutung haben, der Großteil ist entweder unwirksam oder eine bloße Wiederholung der Rechtslage nach BGB. Nur wenn nach BGB in diesem Fall das Rückgaberecht eingeschränkt werden darf (ich halte das für gegeben), ist eine entsprechende AGB-Klausel wirksam.