NgK e.V.

  • Moin,


    Sowas ist ja wohl das Allerletzte!!! :schimpf
    Das Verhalten der "übermotivierten" Polizeibeamten setzt dem Vorgang noch das Sahnehäubchen auf. Da könnte man gaaanz böse drüber Nachdenken, denen wegen Beihilfe durch Unterlassen noch einen reinzuwürgen.
    Man kann übrigens auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige stellen. Die bringt dann die Polizei schon in die Gänge.
    Außerdem gibt es noch: http://forum.computerbetrug.de/ und www.antispam.de , die freuen sich auch über solche Berichte und geben Tipps, was man dagegen tun kann.


    Durchhalten!


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Direkter Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wäre dann der Schritt, der nach Dienstag folgen würde, sollte sich der andere Polizeiposten nicht wirklich kooperativ zeigen.
    Schon traurig, dass man selbst als unschuldiger Bürger, so machtlos ist, und diese "Betrüger" wohl demnächst ihre Briefkastenadresse abmelden, und über alle Berge sind.


    @Candid: Teltarif habe ich persönlich nicht informiert. Mein Vater vielleicht.


    Das mit Heise-online habe ich mir auch schon überlegt, gerade weil die Initiative Netz gegen Kinderpornografie in deren Zusammenarbeit gestartet wurde.
    Eine offizielle Stelle ist mir leider noch nicht bekannt, aber da sollte man auch fast meinen könne einem die Polizei bzw der Verbraucherschutz weiterhelfen. Ersteres habe ich ja schon beschrieben, und Verbraucherschutz Baden-Württemberg war solch Sachverhalt noch nicht bekannt.


    Time will tell...

  • Was mir auch einfällt, nicht auf jedem Polizeirevier gibt es Spezialisten.


    Ich würde mich an eine Inspektion / Direktion wenden, wo auch eine Kriminalpolizei ansässig ist.

  • Zitat

    Original von auktionator-77
    Was mir auch einfällt, nicht auf jedem Polizeirevier gibt es Spezialisten.


    Ich würde mich an eine Inspektion / Direktion wenden, wo auch eine Kriminalpolizei ansässig ist.


    Das wäre der Fall auf der ersten Hauptwache gewesen, da ist so ziemlich alles ansässig, aber wenn ich erstmal an der Anmeldung abgefangen und sozusagen abgewimmelt werde, bleibt mir leider erstmal nur kleine Schritt. :(

  • Zitat

    Original von mueben


    Das wäre der Fall auf der ersten Hauptwache gewesen, da ist so ziemlich alles ansässig, aber wenn ich erstmal an der Anmeldung abgefangen und sozusagen abgewimmelt werde, bleibt mir leider erstmal nur kleine Schritt. :(


    Du brauchst hier keinen Spezialisten - eine Anzeige wegen Betruges/Nötigung MUSS aufgenommen werden. Insofern auf eine Anzeige bestehen. Wobei das ganze m. E. klar den Betrugstatbestand erfüllt, weniger den der Nötigung.


    Der Fall erinnert an die angebliche Abmahnkampagne, die auch mit falschen IP-Adressbereichen vor einiger Zeit durchs Internet geisterte.


    Gruß Frank

  • Du hast absolut Recht. Das sollte eigentlich kein Thema sein.


    Wenn du aber gleich zur K gehst, spart das wertvolle Zeit.

  • Gut, danke für eure Anteilnahme, werde dann morgen bei Polizeirevier auf Anzeige bestehen.


    Ich habe nebenbei das BKA Baden-Württemberg und heise online informiert.
    Mal sehen, ob nun vielleicht etwas ins Rollen kommt.


    Grüße
    Ben

  • Ich kann mich noch gut an die Liebesbriefe vom Freiherr erinnern in Form von Tanja, die schlechtes Deutsch schrieb und doch so gerne kostenlose C64-Programme von mir haben wollte. Das Original befindet sich noch heute inkl. Foto in meinem Besitz. Das dürfte aus den frühen 80ern stammen.


    Die Kripo hier bei uns hat das partout nicht interessiert, dass mich da jemand zu einer Straftat überreden wollte. So habe ich das als Laie zumindest empfunden.


    Naja, heute sitzt bzw. geht der nette Herr wohl absehbar hinter schwedische Gardienen. Spähte Genugtuung für mich. ;)

  • Zitat

    Original von mueben
    Gut, danke für eure Anteilnahme, werde dann morgen bei Polizeirevier auf Anzeige bestehen.


    Ich habe nebenbei das BKA Baden-Württemberg und heise online informiert.
    Mal sehen, ob nun vielleicht etwas ins Rollen kommt.


    Grüße
    Ben


    Anbei nochmal der Gesetzestext §263 StGB:


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Wer = die angebliche Firma
    rechtswidriger Vermögensvorteil: ja, keine vertragliche Grundlage o. ä.
    Vermögen eines anderen schädigen: ja, deines
    Vorspiegelung falscher Tatsachen: ja, nachweisbar durch falschen IP-Raum insbesondere aber Mitteilung, dass du etwas gemacht hast, was nicht koscher war.
    einen Irrtum erregt: ja, denn der "Normalsterbliche" hat die IP-Kenntnisse nicht und geht davon aus, dass die Angaben richtig sind.


    Versuch ist strafbar, hier handelt es sich um den Versuch.


    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von ferrismachtblau ()

  • § 240Nötigung


    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.



    § 253 Erpressung


    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


    (3) Der Versuch ist strafbar.



    Auch denkbar!


    Alle drei Straftaten sind Offizialdelikte. Auf Grund des bestehenden öffentlichen Interesse ist die Strafverfolgungsbehörde verlichtet Ermittlungen einzuleiten.


  • Bei Erpressung lasse ich noch mit mir reden ;) Nötigung scheidet für mich aus, denn bei Nötigung steht die Handlung, Duldung oder Unterlassung im Vordergrund, nicht der Vermögensnachteil - hier geht's darum, Geld abzuzocken.


    Gedroht wird ja eigentlich nicht - hier wird die Leistung der Spurenbeseitigung vom Server gegen bar angeboten. Insofern für mich eindeutig versuchter Betrug ... Ah, habe jetzt nochmal bei teltarif nachgelesen - falls der Angeschriebene nicht zahlt, wird er in 4 bis 6 Wochen von der Strafverfolgungsbehörde um Stellungnahme gebeten. Das geht dann tatsächlich in Richtung Erpressung.


    Wichtig ist in jedem Fall die Erstattung der Anzeige. Ist schon wirklich dreist, die Geschichte!


    Gruß Frank

    2 Mal editiert, zuletzt von ferrismachtblau ()

  • Sodele, ich war heute morgen bei dem besagten Polizeiposten, und vorweg: der Beamte war wesentlich kompetenter, als der am Freitag, dennoch meinte er, ich solle das Schreiben letztlich ignorieren.
    Er könne zwar jetzt eine Anzeige wegen versuchten Betrugs aufnehmen, aber müsse dann auch erstmal den normalen Weg gehen, diesen Verein direkt anzuschreiben, was wohl kein "Erfolg" haben wird.


    Er erkannte auch sehr schnell, dass das Schreiben natürlich totaler Quatsch ist, und letztlich bleibt mir jetzt die Hoffnung, dass entweder das BKA BW, die Staatsanwaltschaft Niedersachsen und/oder heise online hier aktiv werden, um diesen "Brüdern" vielleicht doch noch das Handwerk zu legen, sofern sie mit ihren xxxx nicht schon in der Südsee sind...

    Einmal editiert, zuletzt von mueben ()

  • Bin zwar kein Anwalt/Rechtsspezialist....


    Aber: Hast du von dem kompetenten Wachtmeister eine Bestaetigung bekommen, das du den Vorfall gemeldet hast ?


    Ohne denen etwas unterstellen zu wollen, so etwas wird gerne vergessen und in zwei, drei Monaten, wenns doch Hart auf Hart geht (was keiner hofft) fragt er dann, "warum sind sie nicht gleich zu uns gekommen ....."


    my2cent

  • Zitat

    Original von koemei
    Bin zwar kein Anwalt/Rechtsspezialist....


    Aber: Hast du von dem kompetenten Wachtmeister eine Bestaetigung bekommen, das du den Vorfall gemeldet hast ?


    nein, ehrlich gesagt nicht.


    Wobei ich mir (auch kein Rechtsspezi) auch nicht vorstellen kann, warum dies wichtig sein sollte.
    Laut dem Polizeibeamten ist es ja sowieso ein Standardabzockschreiben; er fügte noch hinzu, dass FALLS doch etwas kommen sollte nach diesen 4-6 Wochen, bzw generell noch etwas kommen sollte, ich nochmal vorbeischauen solle.


    Bleibt aber unter dem Strich eine gewisse Ernüchterung, dass man anscheinend mit solch dreisten Dingen, nicht mal annähernd angegangen wird (dies ist KEIN Aufruf es nachzuahmen). Aber als unschuldiger Bürger und dazu noch eventuellen Vater eines Kindes würde ich mich ziemlich (man möge den Ausdruck entschuldigen) verar***t fühlen.

  • Mann oh mann. Son Quatsch. Er hat die Anzeige aufzunehmen. Nebst deiner Aussage. Das er den "Verein" im Rahmen des Verfahrens anschreibt, ok. Schließlich ist er verpflichtet be- und entlastende Beweise zu sammeln.


    Wenn die zuständige Polizei "ihre" Ermittlungen abgeschlossen hat geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft.


    Der entscheidet ob er auf Grund der Ermittlungsergebnisse Klage erhebt, weiter Ermittelt oder das Verfahren einstellt.