3.000 EUR Kosten wegen unauthorisiert verwendets Herstellerfoto in eBay-Auktion

  • Anbei mal zur Info ein aktuelles Urteil wegen unauthorisierter Verwendung eines Fotos:


    Ebay-Urteil
    3000 Euro für kopiertes Foto


    Teure Versteigerung: Weil er das Produktfoto eines Navi-Herstellers für seine Ebay-Auktion verwendete, muss ein Privatverkäufer nun 3000 Euro zahlen.


    Quelle: Focus Digital

    Einmal editiert, zuletzt von Candid ()

  • Selber schuld!


    "... nach einer erfolglosen Abmahnung...."


    Wie kann man so blöd sein? Wäre er nicht abgemahnt worden, hätte der Verkäufer nach neuestem Urteil (betraf bekannte Rezeptseiten) gute Chancen gehabt, nichts bezahlen zu müssen, aber so...

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Die Abmahnung war sicher auch schon mit einer Kostennote verbunden, um die der Verkäufer wohl dachte kommen zu können, indem er die Abmahnung einfach übersieht. So nach dem Motto wegen so einem popeligem Bild wird schon keiner einen Aufstand machen.


    Auf jeden Fall zeigt dieser Fall, dass Hersteller durchaus auf ihre Endkunden losgehen also am Ast sägen, auf dem sie sitzen. Für mich eine ziemlich befremdliche Angelegenheit. Ein Hinweis mit einer Bitte hätte es IMO auch tun können.


    Umgehen können hätte der Verkäufer das natürlich simpel dadurch, dass er eigene Fotos von dem Artikel macht. Insofern hast du Recht damit, dass er selber schuld ist.


    Dass hier im Forum recht sensibel mit entfernen von augenscheinlich/vermutlich nicht freiem Fotomaterial umgegangen wird muss man IMO verstehen, auch wenn einem das manchmal auf die N.... geht. So einen unnützen Overhead wollte ich als Forenbetreiber nicht provozieren.

  • Ich habe oben im Posting übrigens einen Fehler gemacht: es sollte heissen: "...hätte er auf die Abmahnung reagiert...". :)


    Übrigens: in dem Urteil, das ich erwähnte (ich glaube, das wurde sogar hier gepostet), ging es darum, dass sich zwei Forenbetreiber gegen die Abmahnung gewehrt haben und in zweiter Instanz Recht bekamen.


    Bevor man nicht auf einen Fehler aufmerksam gemacht wird, kann man auch nicht reagieren. Und das Gericht meinte halt, dass man dem "Täter" erst die zeit geben muss, vom Fehler zu erfahren und ihn auf Aufforderung abzustellen bevor man ihn abmahnt.

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    2 Mal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Bevor man nicht auf einen Fehler aufmerksam gemacht wird, kann man auch nicht reagieren. Und das Gericht meinte halt, dass man dem "Täter" erst die zeit geben muss, vom Fehler zu erfahren und ihn auf Aufforderung abzustellen bevor man ihn abmahnt.


    Was ja auch logisch erscheint.
    Aber mit Logik und normalem Rechtsempfinden hat es im Rechtswesen oft nichts zu tun.
    Und wenn es dann noch Anwälte hat, die ihr Einkommen mit solchen Aktionen sichern bzw. aufbessern, wird sich wohl nicht all zu viel ändern. :( :evil:

    Gruß
    taxus






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