keine POIs (Navigon) in CH und mangelhaft in F


  • Auf den Artikel bin ich gespannt.


    Gerade in der Schweiz wurde bereits ein navi beschlagnahmt, in der Berufungsverhandlung wieder "zurück" gegeben, dann aber doch wieder eingezogen.


    In Deutschland gibt es keine Sanktionen, da die Rechtslage unsicher ist. Das bedeutet, dass Du hier auch mit Blitzerwarner (nicht RADARWARNER!) herumgurken kannst.

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • http://radar.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=80&Itemid=17


    Der wichtigste Teil hier:


    Eine ganz andere Funktion üben die hoch modernen GPS-Navigationsgeräte aus. Es sind dies Multifunktionsgeräte, deren ausschliesslicher Zweck in der Informationsvermittlung
    liegt. Das zentrale Anliegen besteht in der optischen und akustischen
    Pilotierung des Verkehrsteilnehmers durch eine ihm nicht vertraute
    Landschaft. Es ist dies hauptsächlich ein Wegweiser, der das Aufsuchen
    unbekannter Orte optimal gewährleistet. Dies ermöglicht ein kleiner
    Computer mit eingebautem Satellitenempfänger zwecks äusserst präziser
    Standortbestimmung. Die Software besteht somit u.a. in einem
    vorprogrammierten Kartenmaterial und ermöglicht folglich laufend eine
    Routenführung in Echtzeit. Es können die verschiedensten Points of
    Interest
    in dafür geeigneten GPS-Navigationsgeräte geladen werden: Autohäuser,
    spezielle Tankstellen, Apotheken, Banken, Kinos, Berghütten, Theater,
    Notfallstationen u.v.m. Auch Standorte von Radarkontrollgeräten lassen
    sich speichern. Unschwer lässt es sich ableiten, dass diese
    Mehrzweck-GPS-Navigationsgeräte nur marginal der Aufzeichnung von
    Radarkontrollgeräten die-nen. Dazu kommt, dass sie nicht - wie die im
    Gesetz normativ erfassten Warngeräte - die Radarstrahlen, die von
    polizeilichen Kontrollgeräten ausgesendet werden, detektieren. Sie
    verfügen vielmehr nur über gespeicherte Daten der Standorte von
    Radarkontrollgeräten. In der Signalisierung etwa solcher Informationen
    erschöpft sich ihr Zweck. Die modernen GPS-Anlagen sind also nichts
    anderes als Autonavigationsgeräte, über deren Zulässigkeit kein Zweifel
    besteht und in welchen ausser den Lagebezeichnungen von Strassen,
    Hotels, Bahnhöfen und dergleichen auch noch die Standorte von
    Radarkontrollgeräten gespeichert sind. Zusätzlich können auf Grund
    entsprechender Satellitensignale etwa Umleitungen, Absperrungen, Staus
    und auch die Aufenthaltsorte von mobilen Geschwindigkeitskontrollen per
    Funk an das GPS-Instrument übermittelt werden. Es findet mithin
    lediglich ein Vergleich zwischen der Position des Fahrzeuges und den
    Koordinaten statt, die den einzelnen gespeicherten Daten zugeordnet
    sind. Bei Übereinstimmung erfolgt ein Hinweis. Mit anderen Worten: Es
    besteht für das Gerät kein Unterschied, ob an einem bestimmten Ort, den
    es gespeichert hat, ein Hotel, ein Bahnhof oder ein Radarkontrollgerät
    steht. GPS-Navigationssysteme mit Points of Interest sind keine
    Warngeräte, sondern blosse Informationstechnologien und fallen folglich
    nicht in den sachlichen Geltungsbereich „Geräte und Vorrichtungen"
    gemäss Art. 57 b Abs. 1 SVG. Die historische Auslegung verbietet dies
    wie übrigens auch der bereits erwähnte Ausschluss einer extensiven
    Interpretation von Strafnormen

  • Das ist aus dem Jahr 2007, doch der tatsächliche Gerichtsbestand fand erst später statt. Erst danach wurde einem Schweizer in der Schweiz sein navi beschlagnahmt, bewi der ersten Verhandliung zurück gegeben und danch widerrufen.


    Links zur damals aktuellen Presse befinden sich irgendwo in den Tiefen dieses Forums. :D

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Wobei auch in der Schweiz gilt: auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand :D


    Will heißen: Richter haben immer einen Ermessungsspielraum. Daher mein Tip: keine Radar-POIs in der Schweiz nutzen.


    Günter

  • .... für den Threadersteller:


    zu Punkt 1)
    Die aktivierte Funktion der Radarwarneroption im Navi war in der Schweiz nie erlaubt. Egal ob nun gebüsst wird ... oder ... ob gebüsst und Navi eingezogen wird. Punkt. Sofern Radarpois installiert sind, aber nicht aktiviert ist alles kein Problem bei einer Kontrolle. Navigons Verweise zu länderspezifisch möglichen Unterschieden bezl. Rechtslage ist korrekt formuliert. Es ist demzufolge Sache des Käufers/der Käuferin, solche Hinweise zu lesen bzw. sich zu informieren. Und das nicht erst nach dem Kauf.


    zu Punkt 2)
    Seit wann muss ein Anbieter einer Ware neuerdings aktiv darüber informieren, dass ein Nachfolgeprodukt weniger/andere Funktionen umfasst als ein Vorgängermodell? Da würde dann z.B. in einer Autowerbung stehen "Fahrzeug XYZ gibt es zwar noch in Farben platingrau, candyweiss, usw. - Aber nicht mehr in pazifikblau." Zudem wurde der Materialmix der Sitzbezüge um 2% Baumwolle gesenkt, dafür um 2% Kunstfaser erhöht." Hallo???


    Ich frag mich immer wieder wie gewisse Kunden sich bis zum Kauf gar nicht oder kaum informieren, aber direkt nach dem Kauf die entsprechenden Foren mit Forderugen an Hersteller zumüllen.


    Beste Grüsse
    Shaun

  • Aber in der Schweiz werden Blitzer gemäss Polizei/Bund nur an den stellen aufgebaut, wo Unfallscherpunkte sind.


    ... der ist lustig ;) Da kann ich als Schweizer nur schmunzeln.


    Nein, auch unsere Behördenvertreter (Polizei) bauen auch dort Blitzer auf wo es sich finanziell für die Kommune lohnt. Aber irgendwie schön dass Du ein so romantisches Bild von den Schweizern hast.


    Beste Grüsse nach HH
    Shaun

  • ... der ist lustig ;) Da kann ich als Schweizer nur schmunzeln.


    Nein, auch unsere Behördenvertreter (Polizei) bauen auch dort Blitzer auf wo es sich finanziell für die Kommune lohnt. Aber irgendwie schön dass Du ein so romantisches Bild von den Schweizern hast.


    Beste Grüsse nach HH
    Shaun



    DAS IST NICHT MEIN ZITAT!

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • DAS IST NICHT MEIN ZITAT!


    Entschuldigung HSVMichi, da hat mir das Zitieren-Zitieren einen technischen Streich gespielt. Natürlich war die Aussage richtigerweise von User daeftig und nicht von Dir.


    Und dann erst noch ein Landsmann, welcher sowas verzapft ...... Heieiei. Ich könnt aus dem Stand in der Region Zürich ein halbes dutzend "Unfallschwerpunkte" aufzählen wo es offensichtlich nicht um Strassensicherheit, sondern um Geld geht.


    Nix für ungut HSV Michi
    Shaun

  • Entschuldigung HSVMichi, da hat mir das Zitieren-Zitieren einen technischen Streich gespielt. Natürlich war die Aussage richtigerweise von User daeftig und nicht von Dir.


    Und dann erst noch ein Landsmann, welcher sowas verzapft ...... Heieiei. Ich könnt aus dem Stand in der Region Zürich ein halbes dutzend "Unfallschwerpunkte" aufzählen wo es offensichtlich nicht um Strassensicherheit, sondern um Geld geht.


    Nix für ungut HSV Michi
    Shaun


    Das ist mir auch klar, dass nicht alle Blitzer an Orten stehen wo Unfallschwerpunkte sind, also eigendlich fast keine.
    Doch kürzlich in einem TV-Beitrag (Tele-Züri), sagte der Polizeichef, das nur an Orten geblitzt wird, wo Unfallschwerpunkte sind.