BKA-Gesetz zur Online-Untersuchung vom Bundestag beschlossen

  • Bitte keine politische Diskussion ;) - mich interessiert vielmehr der technische Hintergrund.


    Im Netz findet man u. a. folgende Info:


    "Eine Manipulation der Rechner vor Ort soll den Fahndern nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nicht direkt am betreffenden Computer, sondern nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software."


    Ich würde gern wissen, wie das geht. Ich bin kein PC-Experte und bin bisher der (vielleicht naiven) Meinung, dass eine Software-Installation von aussen nur mit meiner aktiven Zustimmung erfolgen kann.
    Wobei mir klar ist, dass auch das versehentliche Öffnen einer Trojaner-Mail schon eine aktive Zustimmung sein kann.


    Ich habe bei mir die Windows-Firewall an sowie ständig einen Virenscanner und eine Spyware-Software aktiv. Reicht das als Schutz, um eine Softwareinstallation von extern zu verhindern?

  • Ich hab zwar auch keine Ahnung, interessiert mich aber auch.


    Ich nehme mal an, das da Virenscanner etc. nur im Nachhinein reagieren können, wenn den Erstellern der Abwehrprogrammen die Angriffsmethode schon bekannt ist.... ?(


    Wahrscheinlich werden die das gar nicht direkt machen, sondern sich irgendwo bei den Providern einschleichen und die PCs bei Werbenachrichten der Provider an die Kunden infiltrieren...


    Vielleicht gibts ja bald auch die Renteninfo etc. überwiegend per email....


    Oder die knacken den pnav Server und bauen das bei den kostenlosen POIs und den Blitzern ein- da haben die MN 7 User dann aber Glück... :gap

    Einmal editiert, zuletzt von Volker_I. ()

  • Zitat

    Original von peterpu


    Ich habe bei mir die Windows-Firewall an sowie ständig einen Virenscanner und eine Spyware-Software aktiv. Reicht das als Schutz, um eine Softwareinstallation von extern zu verhindern?


    Normalerweise schon, aber ich denke, die werden ganz spezielle Methoden haben, gegen die man sich nicht so leicht schützen kann.


    Z.B. wie schon oben erwähnt über den Provider oder z.B. über Updates bei MS, falls MS mitspielt.


    Die anderen Wege werden ja durch die Firewall gut protokolliert und ggf. gesperrt.

  • MS ist schon durch CIA/FBI und Co. belegt, da kommt das BKA nicht rein... :D

  • Zitat

    Original von peterpu
    "Eine Manipulation der Rechner vor Ort soll den Fahndern nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nicht direkt am betreffenden Computer, sondern nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software."


    Hi Peter,
    das heisst nur, dass das BKA nicht heimlich zu Dir nach Hause kommen darf, um vor Ort eine Überwachungssoftware aufzuspielen, sondern dass das aus der Ferne über die Leitung passieren muss.


    Es gibt Überlegungen, dass die Installation über routinemäßige Updates aus vertrauenswürdigen Quellen abgewickelt werden soll, wobei diese vertrauenswürdigen Quellen natürlich kein Interesse daran haben, sich vor diesen Karren spannen zu lassen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von Zero511
    ..
    Z.B. wie schon oben erwähnt über den Provider oder z.B. über Updates bei MS, falls MS mitspielt..


    Auch die Hersteller von Antivirensoftware waren schon im Gespräch.


    Für die Anwender/ Kunden wäre das ein Vertrauensbruch ersten Ranges und auf die Softwarehersteller würde sich das geschäftsschädigend auswirken. Das kann ich mir also nicht vorstellen, dass das so kommt und ob das in solcher Form dann rechtens ist.


    Einzige Möglichkeit, die ich derzeit sehe, ist der Zugang zur Wohnung bzw. Hardware direkt und das direkte "Einpflanzen" einer Schnüffelsoftware auf dem PC des "Verdächtigen". Was "früher" die Abhörwanze war ist eben jetzt die "Abhörsoftware" im PC. Schützen kann man sich dagegen vielleicht durch eine Festplattenverschlüsselungssoftware, die bereits vor dem Start des Betriebssystems aktiv wird (solche Lösungen setzen wir bei uns in der Firma z.B. auf Notebooks ein, mit denen man auf Reisen geht).

  • Wenn der Verdacht reicht, um heimlich in eine Wohnung einzudringen, und eine Abhörsoftware zu installieren, dann dürfte der Verdacht auch reichen, um den PC gleich mitzunehmen...


    Der Trick ist doch, großflächig ohne Anfangsverdacht auf den Rechnern zu schnüffeln.


    In diesem Zusammenhang auch lesenswert:


    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart
    Wenn der Verdacht reicht, um heimlich in eine Wohnung einzudringen, und eine Abhörsoftware zu installieren, dann dürfte der Verdacht auch reichen, um den PC gleich mitzunehmen...


    Der Trick ist doch, großflächig ohne Anfangsverdacht auf den Rechnern zu schnüffeln.


    Wenn ich den Rechner gleich mitnehme, kann ich aber keine "neuen" Erkenntnisse gewinnen, die über den aktuellen Stand auf dem Rechner hinausgehen. Deshalb wurden oder werden auch Person abgehört (per Wanzentechnik) und nicht gleich verhaftet. Man möchte doch weiter Fakten sammeln. Genauso würde es sich ja mit dem Schnüffeln auf den Rechnern verhalten.


    Und so eine "Backdoor" Software im/am Rechner oder wie immer man das nennen mag, wird sich aus den von mir oben genannten Gründen ohne physikalischen Zugriff auf den Rechner kaum realisieren lassen. Und wenn das raus kommt (und das würde es mit Sicherheit), dass da trotzdem Softwarehersteller oder Provider mitmischen und selbst eine Backdoor einbauen auf Druck der Behörden, würde ein Großteil der Softwareindustrie "an die Wand gestellt" werden, von den Usern. ;)


    Und dieser sog. "Bundestrojaner", von dem mal die Rede war, ist doch ein Witz und nichts weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von fwsurfer ()

  • Zitat

    Original von Zero511
    Die anderen Wege werden ja durch die Firewall gut protokolliert und ggf. gesperrt.


    Hi,


    leider nein! Man kann auch eine PF umgehen!
    Edit: Datei entfernt.

    4 Mal editiert, zuletzt von EnigmaGPS ()

  • Zitat

    Original von fwsurfer
    ....
    Einzige Möglichkeit, die ich derzeit sehe, ist der Zugang zur Wohnung bzw. Hardware direkt und das direkte "Einpflanzen" einer Schnüffelsoftware auf dem PC des "Verdächtigen". ....


    Aber genau das schließt der Gesetzentwurf aus, oder?`


    Ich wiederhole mal: "Eine Manipulation der Rechner vor Ort soll den Fahndern nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nicht direkt am betreffenden Computer, sondern nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software."

  • Ich hab nochmal drüber nachgedacht:


    wenn dem BKA schon offiziell solche Befügnisse eingeräumt werden (sollen), was machen denn dann die staatlichen Dienste erst, von denen wir nichts wissen/deren namen wir noch nicht mal kennen?(


    Oder seid ihr der Meinung, das wir so etwas nicht haben???

  • Zitat

    Original von peterpu


    Aber genau das schließt der Gesetzentwurf aus, oder?..


    Richtig. Das wollte ich damit eigentlich zum Ausdruck bringen. ;)


    Wir wissen aber auch, wenn man mal an die Überwachung mit Abhörwanzen denkt, dass da in der Vergangenheit auch schon "Rechtsbruch" betrieben worden ist (ohne jetzt konkrete Beispiele parat zu haben). Bin nun kein Jurist, aber es gibt da noch diesen Begriff "Gefahr im Verzug", der es imho erlaubt, z.B. auch ohne höchstrichterlichen Beschluss in eine Wohnung einzudringen? Und wenn ich dann schon mal drin bin. :whatever


    Das sieht man zumindest öfter in den Fernsehkrimis. :gap

  • Zitat

    Original von fwsurfer


    Wir wissen aber auch, wenn man mal an die Überwachung mit Abhörwanzen denkt, dass da in der Vergangenheit auch schon "Rechtsbruch" betrieben worden ist (ohne jetzt konkrete Beispiele parat zu haben). Bin nun kein Jurist, aber es gibt da noch diesen Begriff "Gefahr im Verzug", der es imho erlaubt, z.B. auch ohne höchstrichterlichen Beschluss in eine Wohnung einzudringen? Und wenn ich dann schon mal drin bin. :whatever


    Das sieht man zumindest öfter in den Fernsehkrimis. :gap


    Naja, dort verstecken sich die Polizisten ja auch hinter Autotüren, wenn geschossen wird. :D


    Bei der "Gefahr im Verzug" bedarf es zwar ersteinmal keiner richterlichen Anordnung, diese muss aber dennoch nachträglich eingeholt werden.


    Ist dies nicht der Fall oder würde versäumt werden, so bestände für die daraus erlangten Beweise ein Beweisverwertungsverbot.

  • Zitat

    Original von auktionator-77
    .
    Bei der "Gefahr im Verzug" bedarf es zwar ersteinmal keiner richterlichen Anordnung, diese muss aber dennoch nachträglich eingeholt werden...


    Genau, das hatte ich nämlich vergessen. Wird im Fernsehkrimi auch nur im "Nebensatz" erwähnt. ;D