Kartenflatrate bei TomTom

  • @birger3
    Eventuell wurde dein Gerät nicht korrekt bei TomTom angemeldet, so dass sie deiner Serien Nummer nicht die gekaufte oder über LMG erworbene Karte zuordnen können.


    TTH prüft die installierte Version ab und versucht anhand der Versionsnummer die Berechnung für die Kartenflatrate durchzuführen.
    Stimmt die ermittelte Versionsnummer nicht mit der bei TomTom registrierten überein kommt eine Fehlermeldung beim bezahlen.


    Da kann dir dann nur noch der TomTom Support weiterhelfen.

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    @Frabi


    Soweit ich das hier richtig gelesen habe, wird beim Kauf extra darauf hingewiesen, das dieses Abo ausschließlich nur für das Gerät gilt, das beim Kauf angegeben wurde.


    Das mag durchaus sein, man kann ausdrücklich viel schreiben, aber der Verbraucher hat auch Rechte, die man nicht ausschließen kann, wenn man noch so viel schreibt.


    Hab mal wieder unseren Hausjurist befragt, sein Spezielgebiet ist zwar Datenschutz aber trotzdem kennt er den Rest auch ein wenig.


    Seine Meinung dazu:


    Die Beschränkung auf ein Gerät hat vermutlich den Grund, daß niemand auf die Idee kommt parallel mehrere Navis zu bestücken, zB von Onkel, Opa, Tante etc. Ebenfalls bei einem Verkauf des Gerätes würde TT noch Recht behalten. Aber bei einem Austausch wegen Defekt oder Reparatur des Gerätes (Platinentausch dürfte auch die Gerätenummer ändern) würden sie sich vor Gericht auf sehr dünnem Eis bewegen. Von daher wären sie gut beraten diese Fälle großzügig zuregeln.

    Einmal editiert, zuletzt von Frabi ()


  • Nee, er schickt Dir eine junge Volontairin, die sie Dir jeden Tag vorliest :D


    Aber im Ernst, bei solchen Fällen, ich persöntlich kenne es von einem Todesfall, den ich abgewickelt habe, sind die Leute doch sehr kulant. Ich brauchte meistens nicht mal die Sterbeurkunde einreichen und das Abo wurde ab sofort gelöscht.


    Vielleicht tut sich TT ja auch juristisch keinen Gefallen, wenn sie das ganze "Abo" nennen. Denn das weckt natürlich Begehrlichkeiten, eventuell früher auszusteigen. Versuchen würde ich es auf jeden Fall auch, wenn man Navi vorzeitig den Geist aufgäbe, aber zum Glück habe ich ja noch fast 2 Jahre Garantie.

  • Zitat

    Original von Frabi
    Aber bei einem Austausch wegen Defekt oder Reparatur des Gerätes...


    dürfte das Abo selbstverständlich übertragen werden. Das ist ist jetzt mit anderen Diensten auch der Fall.


    Darum ging es aber oben nicht.


    Franz


  • Ich hab mal die wichtigsten Stellen im Ursprungsbeitrag für dich markiert und dann erklär mir mal warum es da nicht um defekte Geräte ging:



    Meine Anwort darauf:


    Zitat

    Original von Frabi
    Wenn das Gerät kaputt ist und man ein neues Gerät kauft müssen Sie das umschreiben oder das Restabo erlassen. Da würde ich im Zweifel auch mit dem Anwalt kommen. Zumindest hab ich ja kein Risiko mit Rechtsschutz.

  • Es ist ein Unterschied, ob ein Gerät vom Support ausgetauscht/repariert wird, oder ob du das alte wegschmeisst und dir ein neues kaufst.


    Franz

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Es ist ein Unterschied, ob ein Gerät vom Support ausgetauscht/repariert wird, oder ob du das alte wegschmeisst und dir ein neues kaufst.


    Franz


    Naja ich will nicht in den Krümeln suchen aber klar läßt man es doch erstmal vom Support checken. Würde es nie wegwerfen ohne prüfen zu lassen ob die Reparatur lohnt.

  • Ich dachte, das es darum geht, das man ein Gerät verschrottet, sich ein anderes kauft und dann dort die noch offenen Abo-Updates nutzen will. Das geht IMHO nicht.


    Wenn der Support allerdings ein Gerät repariert oder austauscht, ist es ja noch der gleiche Account und, im Sinne des Herstellers, das gleiche Gerät.


    Franz


  • Das ist exakt die gleiche Meldung, die ich bei meinem 920T auch ständig bekommen hatte. Gerade eben konnte ich den Kauf durchführen! : drink


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Fehler bei uns beiden "am Gerät" liegen sollte, wie Frodo es andeutete - schließlich hat's ja nun funktioniert.
    Mein 920T ist ganz offiziell auch auf SW-Version 8.010, allerdings mit der seinerzeit ausgelieferten Originalkarte . . .

  • Soweit ich die Rechtsprechung kenne ist es m. E. so, das ein Dienst, ein Abo, ein Mietverhältnis etc., also ein auf eine Zeitdauer festgelegter Vertrag, erlischt, wenn die mit diesem Vertrag vereinbarte Dienstleistung unverschuldet ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden kann.


    D.h., bei Defekt oder Diebstahl des GO, kann TT nicht verlangen, das der Vertrag weitergeführt wird, da die Leistung aus diesem Vertrag ja dann nicht mehr erbracht werden kann; die alleinige zur-Verfügung-Stellung der Leistung genügt m. E. somit nicht, um einen Zahlungsanspruch zu begründen.


    Bei z.B. einer Autoversicherung nennt man sowas Wegfall des Vertragsgrundes oder so ähnlich; deshalb kann man ja auch beim Verkauf oder beim Verschrotten des eigenen Autos die Versicherung taggenau kündigen.


    Verstehen könnte ich allerdings, wenn TT entgegen der Praxis im Beispiel "Autoversicherung" den reinen Verkauf des GO nicht gelten lässt, da dieser ja nicht zwangsläufig erfolgen muss und somit keinen Wegfall des Vertragsgrundes darstellt.


    Rein vom gesunden Rechtsempfinden her, kann niemand von mir verlangen, für etwas zu bezahlen, das ich unmöglich nutzen kann; er bleibt mir damit dann ja seine Leistung schuldig...


    Ich vermute, das TT in diesem Punkt sicher ein gewisses Mass an Kulanz und Weitsicht aufbringen wird, wenn ein solcher Fall wirklich mal eintritt.

  • Ein Blick zum Mitbewerber zeigt folgendes:


    Zitat

    Bitte beachten Sie: * Downloadprodukte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. * NAVIGON FreshMaps ist nicht übertragbar von einem Navigationsgerät zum anderen.


    Franz

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Ein Blick zum Mitbewerber zeigt folgendes:



    Franz


    Jo Franz, das ist "auf den ersten Blick" ne klare Ansage seitens Navigon, aber...
    auch diese Formulierung ist weit auslegbar.


    Wenn Navigon mit "von einem Navigationsgerät zum anderen..." die Portierung auf ein Fremdprodukt oder auf ein neues Navigon-Produkt (ohne das das alte Defekt oder gestohlen ist) meint, dann geht das rechtlich sicher in Ordnung; bei allen anderen Fällen würde ich einem Rechtsstreit mit Interesse entgegensehen ;).

    Einmal editiert, zuletzt von bach_bodo ()

  • hallo, möchte von DACH auf Westeuropa umsteigen, geht das auch und wieviel kostet dann dieses Abo?
    Kann da jemand Auskunft geben ?

  • @franeu
    Wieso probierst du es nicht in TTH aus? Du mußt den Kauf ja nicht bis zum Ende tätigen.
    Da du aber diese Karte noch nicht hast, kostet dich der Kauf auf jedenfall den vollen Preis + 4 quartals Raten wie hoch die bei der Karte sind weis ich aber nicht.

  • Hallo


    Ich hänge hier ein mal noch [m]eine Meinung und eine Frage rein... ;)


    Ich bin dieser Tage günstig an einen GO730T gekommen. Die Qualitäten von TomTom kenne ich nun schon lange genug [endlich mal ein Navi mit Dockingstation und der Möglichkeit, es vom PC aus zu bedienen... angenehme Kleinigkeiten : drink] und bin ganz gerne mit unterwegs. Vor allem die Verarbeitungsqualität und die Stabilität des Ganzen [im Vergleich zu WinCE] begeistert mich immer wieder.


    Zum Kartenabo: Ich gebe zu... Ich stehe Kartenabo's generell skeptisch gegenüber, da ich mit ca. 30.000 KM im Jahr [davon viel regional] den Nutzen neuerer Karten kaum spüren werde. Mich "kribbelt" es aber trotzdem ob des Preises ein wenig im Bauch. Mein Eindruck: TomTom ist da einfach ein wenig zu teuer. Mit - im günstigsten Fall - gut 130 Talern in zwei Jahren, ist TomTom zu weit von der Konkurrenz entfernt. Da fällt es mir pers. leicht, gleich doppelt leicht "Nein" zu sagen.


    Zu MapShare: Wie lange ist denn das "Ding" schon wieder down?


    MfG