Telefonieren aus iGO klappt nicht

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    Original von Autopilot
    Ach ist es nicht was feines, mit zweierlei Maß zu messen, bei den anderen immer schön stänkern und Posts melden, aber selber immer eifrig OffTopic labern. Passt aber ins Bild. Bleibt nur die Frage, wie du dem Drang widerstehen kannst deine eigenen Beiträge zu melden....


    Halt dich einfach an die Forenregeln!


    @samue
    Es nervt schon gewaltig, wenn immer der Gleiche hier in iGO-Threads rumstänkert und provoziert, deshalb der Kommentar von Taxus und mir.


    Achim

    Einmal editiert, zuletzt von Achim ()

  • Zitat

    Original von Autopilot
    Das blöde an der gesetzlichen Regelung ist ja, dass nicht das Telefonieren verboten ist, sondern die Benutzung des Geräts generell.


    Fast, fast, fast. Natürlich darfst du das Handy an die Scheibe kleben - nix ist daran strafbar - auch bei 13 Handys an der Scheibe nicht (solange du noch raussiehst). Und das Navi kannst du eingeschaltet haben - nur bedienen darfst du es nicht - ist natürlich gesetzlicher Humbug, denn ein Non-Handy-Navi darf ich auch bedienen. Aber das ist numal so - Handys sind eine Seuche (gibt mehr Handys als Leurte) - und die Anwender sind zum Teil Vollkoffer. Gegen die muss man gesetzliche Regelungen treffen.


    Sogar wenn dir das Handy runterfällt, darfst du es (generös!!!!) aufheben. Voll deppert, denn in solchen Situationen passieren die meisten Unfälle. Aber es wurde ja nicht behauptet, dass der "Gesetzesgeber" intelligent ist!

  • Zitat

    Original von samue
    Wäre schön wenn noch etwas konstruktives kommt!!! ;)


    Es mag ja sein, dass dir die Realität nicht gefällt, aber ich kann da gerne noch 'nen Beleg nachreichen: http://www.inside-handy.de/news/12481.html


    Zitat

    Original von Sunnny
    Aber es wurde ja nicht behauptet, dass der "Gesetzesgeber" intelligent ist!


    Ich will ja auch gar nicht die Sinnhaftigkeit der Regelung diskutieren, sondern nur eine Information weitergeben.



    Zitat

    Es nervt schon gewaltig, wenn immer die Gleichen hier in iGO-Threads Anschuldigungen und Verdächtigungen aussprechen und so dafür sorgen, dass den Leuten nicht geholfen werden kann.

    :tup

  • Zitat

    Original von Autopilot


    Es mag ja sein, dass dir die Realität nicht gefällt, aber ich kann da gerne noch 'nen Beleg nachreichen: http://www.inside-handy.de/news/12481.html



    Ich will ja auch gar nicht die Sinnhaftigkeit der Regelung diskutieren, sondern nur eine Information weitergeben.


    Das gilt aber nicht, wenn das Handy am Saugnapf befestigt ist. Sondern nur wenn es aufgenommen oder gehalten wird, siehe hier:
    http://www.pocketnavigation.de/news/view_1270/1.1.0.html


    und hier:
    Newskommentare: Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi

  • Im 2. Link geht es ja gerade nicht um ein Smartphone, sondern um ein reines Mobiltelefon, welches ja auch nicht bedient wurde.


    Der erste Link ist da leider auch nicht eindeutig. Die gleiche Fragestellung hast du ja hier auch schon mal ins Spiel gebracht.


    Jetzt könnte man ggf. sagen: Handy als Navi in der Halterung ist OK, wenn man nur drauf schaut, aber in der Realität nutzt man doch auch während der Fahrt einige Funktionen (Zoomstufe ändern, Stauumfahrung, Wechsel 2D - Übersichtsmodus, Tankstelle auf der Route suchen etc.) Das darf man mit einem reinen Navi alles machen (auch wenn das nicht gerne gesehen wird) mit einer Handy-Navi Kombination ist das nach geltender Rechtslage tabu.

  • Ist nicht tabu, wenn man das Gerät nicht aufnimmt oder nicht hält. Darauf zielte der zweite Link, also die Einleitung von Alfred, nicht sein Bericht zu dem Gerichtsverfahren.


    Eine FSE darf man ja auch bedienen, nur das Gerät eben nicht halten.

  • Schön das man(n) hier so das eigentliche Thema in den Hintergrund stellt! DANKE!!!


    Ich werde diesen von mir aufgemachten Thread nun zur Löschung melden!!


    Servus!!!

  • Also hör mal, das OT hilft dir zwar nicht weiter, aber ohne das OT wärst du auch keinen Schritt weiter.
    Jetzt zu schließen wäre dein Pech. : drink