Medion verweigert Garantie

  • Hallo,
    ich bin neu im Forum und benötige Hilfe.
    Im Juni habe ich ein GoPal 4425 direkt bei Medion gekauft. Beim ersten Versuch das Gerät zu benutzen geht zwar die Navigation aber die Stromversorgung über das Active Cradle funktioniert nicht. Medion schickt ein neues Active Cradle. Gleiches Problem! Medion schreibt das Navi soll eingeschickt werden. Ich schicke das Navi an Medion. Zurück kommt ein Schreiben mit einem Kostenvoranschlag über fast 200 Euro da ich die Platine (sprich Kontaktplatine, die die Verbindung mit dem Active Cradle herstellt) beschädigt haben soll. Ein Schreiben an Medion bleibt ohne Reaktion. 2 Wochen später kommt das Gerät mit (51 Euro Nachnahme!!!) unrepariert zurück.
    Ist einem anderen Mitglied im Forum so etwas auch schon passiert?


    Danke für jede Antwort
    Urlauber09

  • sauerrei da sollteste nen Anwalt einschalten ! Das ist jawohl nicht war oder ?
    Das ist ja Abzocke hoch vier !

  • Da hilft auch kein Anwalt,denn wenn du das Gerät beschädigt haben solltest ist es Essig mit der Garantie.


    Gruß


    kurtivdk

  • Hast Du mal versucht, telefonisch Kontakt mit Medion aufzunehmen?

  • Zitat

    Original von kurtivdK
    Da hilft auch kein Anwalt,denn wenn du das Gerät beschädigt haben solltest ist es Essig mit der Garantie.


    Gruß


    kurtivdk


    ja, bei solchen Sachen ist es schwer zu beweisen , dass es vorher schon defekt war, Medion hat auch bei Displaybruch die selbe Einstellung (Medion trifft keine Schuld )


    Ist evtl. doch mal ein Telefonischer Kontakt sinnvoll ?!


    Stefan

  • Während der ersten 6 Monate der Gewährleistungspflicht liegt die Beweislast beim Händler / Hersteller, d.h., dass er Dir nachweisen muss, dass Du das Gerät beschädigt hast. Kann er das nicht schlüssig tun, so muss er das Gerät kostenlos reparieren usw., da dann de Vermutung überwiegt, dass es den Mangel schon vom Hersteller hat.




  • Daraus lässt sich folgendes Ableiten:
    1) Medion Geräte kauft man nur beim Aldi oder im Versand
    2) Beim geringsten Problem gibt man das Gerät zurück, innerhalb der 14 tägigen Rückgabefrist oder innerhalb der Kulanzeit beim Aldi.


    Muss man halt so lange machen, bis man ein fehlerfreies Gerät erhält.

  • Zitat

    Original von tantella
    Daraus lässt sich folgendes Ableiten:
    1) Medion Geräte kauft man nur beim Aldi oder im Versand
    2) Beim geringsten Problem gibt man das Gerät zurück, innerhalb der 14 tägigen Rückgabefrist oder innerhalb der Kulanzeit beim Aldi.


    Muss man halt so lange machen, bis man ein fehlerfreies Gerät erhält.


    Eine andere Möglichkeit wäre, das Gerät unter Zeugen einpacken, ein Bild erstellen ......... Das spricht mal wieder für sich und nicht für die Firma Medion. :-D) :-D) ;D

  • Zitat

    Original von kurtivdK
    Da hilft auch kein Anwalt,denn wenn du das Gerät beschädigt haben solltest ist es Essig mit der Garantie.
    Gruß
    kurtivdk


    Da haben wir wieder das alte Problem. Unterschied Gewährleistung und Garantie.


    Ich wäre gar nicht über Garantie gegangen, sondern über Gewährleistung, denn da bestimmt nicht Medion die Spielregeln.


    IMHO hat Medion in den ersten 6 Monaten kaum eine Chance, dem Kunden zu beweisen, dass er das Teil zerstört hat und das es nicht schon von Beginn an defekt war (zumal aus dem Beitrag auch kein Ansatz dazu erkennbar ist).


    Und genau diese Leistung muss Medion erbringen. Das klappt vielleicht, wenn er aus versehen mit dem PKW drüber gefahren ist aber sonst wohl kaum.


    Aber da er sich für die Garantie entschlossen hat. :(

  • Wiso "Da er sich für die Garantie entschlossen hat"?
    Der Gesetzgeber verpflichtet den Hersteller zu einer 2jährigen Gewährleistung-die Garantie ist nur freiwillig!
    Warum soll denn der Anspruch der Gewährleistung verloren gehen wenn man die Garantie beansprucht?


    Ich würde zum Anwalt gehen, ein Schreiben aufsetzen lassen, dies nach Medion schicken und auf eine Reaktion warten. Alles weitere weiß der Anwalt


    UND AUF KEINEM FALL IRGENDETWAS BEZAHLEN (sonst Schuldeingeständis)

    Einmal editiert, zuletzt von buchholz ()

  • Hier in diesem Forum scheint es lauter ausgebildete Volljuristen zu geben.
    Da kann man sich ja den Anwalt sparen.


    kurtivdk

  • Ich habe mein Gerät auch zweimal eingeschickt und will nun innerhalb der ersten sechs Monate den Kaufvertrag rückabwickeln.


    Bei der ersten Nachbesserung wurde nur die Software neu aufgespielt, obwohl ich neben den üblichen Fehlern (Abstürze, verschwundene Menüs) noch einen Fehler im Display bemängelt habe. Bei der zweiten Nachbesserung wurden Board und Display gewechselt. Da das Gerät immernoch bei jeder Navigation abstürzt, will ich es zurückgeben.


    Und jetzt kommt es: Medion sagt, dass die erste Einsendung nicht als Nachbesserung gelten würde, da keine Hardware ausgetauscht wurde. Nur eine Reparatur würde als Nachbesserung gelten. In meinem Fall wäre es ein Service gewesen. So nennt es Medion, wenn nur Software aufgespielt wurde. Ich habe das Gerät allerdings immer im Rahmen der Gewährleistung zur "Reparatur" eingeschickt und Hardwarefehler im Anschreiben beschrieben!


    Gruß Datsun

  • Zitat

    Original von kurtivdK
    Hier in diesem Forum scheint es lauter ausgebildete Volljuristen zu geben.
    Da kann man sich ja den Anwalt sparen.
    kurtivdk


    das vielleicht nicht unbedingt, aber es wird eine Reihe leidgeplagter Navibesitzer geben, die schon etwas mit den Herstellern in der Vergangenheit ausgefochten haben. :-D) :D :evil:

  • Solange Medion selbst nicht der Verkäufer / Händler ist (Online-Shop ?), ist es erst einmal nicht relevant, was Die sagen. Relevant ist hier immer der Verkäufer mit dem der eigentliche Kaufvertrag geschlossen wurde.


    Wer ist denn der Verkäufer, der ist ja für die Gewährleistung und deren Handhabung hier massgeblich...


    Solange das Gerät sich innerhalb der Gewährleistungsfrist befindet, sollten alle Reklamationen über dne Händler abgewickelt werden, auch wenn der es gerne anders haben möchte.



    Zitat

    Original von burkm
    Während der ersten 6 Monate der Gewährleistungspflicht liegt die Beweislast beim Händler / Hersteller, d.h., dass er Dir nachweisen muss, dass Du das Gerät beschädigt hast. Kann er das nicht schlüssig tun, so muss er das Gerät kostenlos reparieren usw., da dann de Vermutung überwiegt, dass es den Mangel schon vom Hersteller hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von burkm ()

  • Laut erstem Posting von Urlauber09:


    "Im Juni habe ich ein GoPal 4425 direkt bei Medion gekauft." ;D

    Einmal editiert, zuletzt von Sydney ()