Newskommentare: Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi

  • Zitat

    Original von Bennidr
    Dies ist ein automatisch erstellter Newskommentar Thread zu dem Newspost:
    - Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi.


    Feedback zu diesem Newspost ist erwünscht!


    Juristisch korrekt begründet, über die Praxisbezogenheit kann man sich wahrlich streiten.


    Gruß Frank

    "Das Leben ist ziemlich schnell vorbei. Wenn man nicht ab und zu stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen." Ferris Bueller

  • Wobei wiederum zu bemerken ist, daß es sich um ein Einzelurteil handelt...
    Andere Fälle werden u.U. ganz anders entschieden.


    Und über die Bedienung eines Navi ist sowieso noch Gras gewachsen, bis...

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A

  • Zitat

    Original von flipper500
    Wen es interessiert, hier der ...


    Hallo flipper500


    Das was im Artikel angesprochen wurde liegt auf einer anderen Ebene. Im angesprochenen Fall war ein Mobiltelefon mit integriertem Navi als NAVI genutzt worden. Also NICHT ans Ohr gehalten. Das ist, so denke ich mir das, schon eine andere Lage. Denn solche "Kombigeraete" sind in letzter Zeit immer beliebter geworden. Damit ist die Nutzung solcher Geraete drastisch eingeschraenkt worden.

  • Das habe ich schon verstanden, danke. ;)


    Aber das mit dem Ohrwärmer wollte ich dann doch genauer wissen und falls es noch jemandem so geht habe ich den Link beigefügt.


    Für eventuelle Missverständnisse entschuldige ich mich natürlich sofort und umgehend. :D

  • Darf man das Handy-Navi aber bedienen, wenn es am Saugnapf hängt?


    Falls nein, dann sehe ich noch schwärzer für PDA-SW als jetzt schon.

  • Zitat

    Original von Zero511
    Darf man das Handy-Navi aber bedienen, wenn es am Saugnapf hängt?


    Falls nein, dann sehe ich noch schwärzer für PDA-SW als jetzt schon.


    In dieser Konsequenz darf man dann das Nicht-Handy-Navi auch nicht mehr bedienen, also auch keinen PNA mehr.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Zitat

    Original von Bogi100
    ... In dieser Konsequenz darf man dann das Nicht-Handy-Navi auch nicht mehr bedienen, also auch keinen PNA mehr.


    Hallo Bogi


    Ich bin kein Jurist. Ich sehe das aber anders, weil ich den Fall vor ein paar Wochen Live und in Farbe hatte. Mir klingt heute noch der Gesetzestext in meinen Ohren, den der Richter mir dann zum Abschluss als Hinweis noch mit auf den Weg gegeben hat, als er den Fall auf Kosten der Staatskasse eingestellt hat.

  • Zitat

    Original von Bogi100


    In dieser Konsequenz darf man dann das Nicht-Handy-Navi auch nicht mehr bedienen, also auch keinen PNA mehr.


    Wieso?
    Es geht ja um ein Handyverbot.


    Aber ich glaube es geht wirklich nur um gehaltene Handy-Geräte.

  • Zitat

    Original von Zero511


    Wieso?
    Es geht ja um ein Handyverbot.


    Wo ist der Unterschied, ob ich einen PNA mit den Fingern, einen PDA, einen PDA Phone Edition oder ein Smartphone während der Fahrt (in der Halterung) bediene ?


    Was ist, wenn ich die Tel-funktion ausgeschalten habe ?


    Meine Meinung, entweder ist dann alles verboten (wobei ich mir nicht sicher bin, ob es das eh schon ist, vielleicht wollte uns Alfred das sagen) oder alles erlaubt.


    Zitat

    Original von Zero511
    Aber ich glaube es geht wirklich nur um gehaltene Handy-Geräte.


    Denk ich auch.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Zitat

    Original von Bogi100
    ...
    Meine Meinung, entweder ist dann alles verboten (wobei ich mir nicht sicher bin, ob es das eh schon ist, vielleicht wollte uns Alfred das sagen) oder alles erlaubt.
    ...


    Hallo Bogi


    Der Gesetzestext redet nicht von PDAs und Navigationsgeraeten. In§ 23 Abs. 1a StVO steht, dass dem Fahrzeugfuehrer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt ist, wenn er hierfuer das Mobiltelefon oder den Hoerer des Autotelefons aufnimmt oder haelt.


    Nochmals, ich bin kein Jurist.
    Es gibt aber genuegend Beispiele, in denen die Bedienung des Geraetes mittels Stift als OK angesehen wird, solange man das Teil nicht "aufnimmt oder haelt". Daraus kann man (hat wohl auch schon solche Urteile gegeben) ableiten, dass ein Geraet das im Halter steckt, bedient werden darf.


    Ich meine das auch kurz vor meinem Fall beim ADAC gelesen zu haben.


    Was war bei mir?
    2 Gesetzeshueter haben mich angehalten, weil sie der Meinung waren das ich waehrend der Fahrt mein Mobiltelefon bedient haette. Als die mich danach befragten, hatte ich noch das Headset im/am Ohr. An der Fensterscheibe klebten 3 Navigationsgeraete und in der Mittelkonsole lag Nummer 4. Auf die Nachfrage hin beantwortete ich korrekterweise das ich das Telefon, das irgendwo in der Tuerablage lag, nicht bedient haette. Gab aber zu, das ich ueber das Headset telefoniert habe. Die beiden liessen sich aber nicht davon abbringen das ich mein Telefon in der Hand hatte. Den Hinweis auf die Navigationsgeraete haben die Beiden nicht anerkannt.


    In der Gerichtsverhandlung hat der Richter dann den Fall recht schnell eingestellt, weil der Gesetzgeber das Bedienen von Navigationsgeraeten (auch wenn man das in der Hand hat), nicht verbietet. Da ich einige nurPDAs und Navigationsgeraete in der Verhandlung vorlegen konnte, war keiner der anwesenden in der Lage zweifelsfrei zu sagen, das der gesehene Gegenstand in meiner Hand mein Telefon war. Die nurPDAs und Navigationsgeraete sind von aussen durch die Beamten nicht von meinem Mobiltelefon zu unterscheiden.


    Der Richter meinte dann zum Schluss nur noch, dass der Gesetzgeber zwar die Nutzung von Navigationsgeraeten waehrend der Fahrt nicht verboten haette, aber die Gefaehrung im Grunde genommen doch gleichzusetzen waere mit der Nutzung eines Mobiltelefons. Aber er hat den Fall zu Lasten der Steuerzahler zu den Akten gelegt.

  • de-facto ist da sicher kein Unterschied, de-jure aber wohl schon. Bei Abfassung des Gesetzestextes waren Navis noch nicht oder nur wenig bekannt, Mobiltelefone aber schon. Also hat man das auch explizit ins Gesetz hineingeschrieben. Und in Deutschlandist nur strafbar, was auch wirklich wortgetreu im Gesetz geregelt ist.


    So ist die Lage...

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A