Hallo,
hat jemand von Euch schon einmal erlebt, dass sein Navi beschlagnahmt wurde, weil ein Radarwarner darauf installiert war ? So ist es kürzlich einem Freund von mir ergangen. Navi weg, 4 Punkte und 75 EUR Bußgeld. Auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, dass das Navi vernichtet wird.
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Wäre mir neu, zumindest habe ich hier noch nichts darüber gelesen.
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Ist alles Blödsinn, lest mal hier.
Und wenn dein Kumpel dort wirklich einen 'Radarwarner' drauf hatte, selber schuld, weil verboten. Alle normalen Navis haben einen POI-Warner = erlaubt.
Ich bin in den letzten 2 Jahren 2x von der Polizei kontrolliert worden, die haben sich nicht mal mein Navi (+ POI-Warner) angeschaut.
Achim
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Zitat
Original von didi28
Hallo,
hat jemand von Euch schon einmal erlebt, dass sein Navi beschlagnahmt wurde, weil ein Radarwarner darauf installiert war ? So ist es kürzlich einem Freund von mir ergangen. Navi weg, 4 Punkte und 75 EUR Bußgeld. Auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, dass das Navi vernichtet wird.
Doch ja, passiert ständig!
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Hi,
das wäre tatsächlich der erste Fall, in dem diese bislang eher für unwahrscheinlich gehaltene Reaktion erfolgte. Im Forum gab es dazu schon diverse Diskussionen.
Wie hat denn die Polizei das überhaupt festgestellt?
Gruß
Harald -
Zitat
Original von der_alp
Hi,das wäre tatsächlich der erste Fall, in dem diese bislang eher für unwahrscheinlich gehaltene Reaktion erfolgte. Im Forum gab es dazu schon diverse Diskussionen.
Wie hat denn die Polizei das überhaupt festgestellt?
Gruß
Harald
Hier wurde schon einmal von einem angeblichen Fall geschrieben. Doch auf Nachfrage blieb der Schreiber den Beweis schuldig. -
Das Navi wird natürlich genauso vernichtet, wie die Daten aus DNA Massentests, und Gefängnisakten und Verbindungsdaten und was der Staatsgewalt noch so in die Hände fällt
Sorry aber wer das glaubt, der glaubt auch an die Geschichte aus dem ersten Post *ggggg*
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Zitat
Original von didi28
4 Punkte und 75 EUR Bußgeld.
Es gibt im Bußgeldkatalog 2008 überhaupt keine Stelle, wo es für 75 4 Punkte gibt!Achim
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Zitat
Original von Achim
Es gibt im Bußgeldkatalog 2008 überhaupt keine Stelle, wo es für 75 4 Punkte gibt!Achim
Wäre aber günstig!Aber Spaß beiseite, bei RADARWARNERN gibt es das seit 1. 3. 2002:
Sonstiges
Telefonieren im Auto ohne
Freisprechanlage: 40, 1 Punkt
beim Abschleppen nicht nächste Ausfahrt nutzen: 20
gegen Fahrtrichtung in Kreisverkehr fahren: 20
Motorrad abschleppen: 10
Benutzung von Radarwarnern: 75, 4 Punkte
Fußgängerzone befahren oder
Verkehrsschild missachten: 20 -
Da ist der Gesetzestext:
http://www.bundesrecht.juris.de/stvo/__23.htmlAuszug hieraus:
§ 23 (1b) Straßenverkehrsordnung:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).Hab jetzt auch einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog gefunden. Da steht dabei, dass das Gerät beschlagnahmt und vernichtet werden kann:
http://www.consumerblog.de/auto-der-aktuelle-busgeldkatalog/Dann ist es wohl so. Man darf sich halt nicht erwischen lassen. Mein Kumpel war halt blöd. Die haben ihn gefragt, ob das Gerät auch festinstallierte Radargeräte ansagt und er hat "Ja" gesagt. Das war`s dann. Er wusste nicht, dass das verboten ist.
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Einer mußte ja damit anfangen.
Gruß, Werner2 -
Zitat
Original von didi28
Die haben ihn gefragt, ob das Gerät auch festinstallierte Radargeräte ansagt und er hat "Ja" gesagt.
Auf die Frage, ob er einen Porsche fährt, hätte er wohl erst mal im Fahrzeugschein nachschauen müssen :D. Über solchen konstruierten Unsinn sollten wir nicht weiter diskutieren.Achim
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Thema auf mehrfachen Userwunsch geschlossen.
@didi28
Zu dem Thema gibt es schon mehr als genugend Lesestoff im Forum.