Hat NAvigon Probleme mit dem 2110 max ??

  • Zitat

    Original von Kai aus der Kiste


    Bei Navis das gleiche... wenn ich net testen kann, kann ich auch net sagen ich nehme das. Und das ist ja selbst im Laden selten möglich, oder hat schonmal einer erlebt, daß einem beim Märchen Markt 'n 8110 für einen Tag zum Feldtest überlassen wurde?


    Gruß - Kai


    Genau darum geht es ja!


    Beim Online-Kauf soll der Kunde etwas genau so testen können wie in einem Ladengeschäft.


    Und dazu gehört eben nicht eine Wochenendtour mit einem Navi. ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • N'Abend,


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Beim Online-Kauf soll der Kunde etwas genau so testen können wie in einem Ladengeschäft.


    Und dazu gehört eben nicht eine Wochenendtour mit einem Navi. ;D


    Und damit hat es der Kunde sogar schon wieder deutlich besser als im Ladengeschäft, wo er zumindest aus dem Augenwinkel unter Beobachtung steht und keine realen Bedingungen hat. Außerdem kann er eine größere Auswahl verschiedener Produkte miteinander vergleichen, ohne auf die generell beschränkte Auswahl eines Ladengeschäftes achten zu müssen.


    Bei Navis hat er zudem den Vorteil, daß er die Geräte nahezu unter Livebedingungen testen kann, auch ohne ein Gerät bei einer 1000km-Wochenendtour mitzuführen (deswegen nahezu)... 8)


    Allerdings sehe ich trotzdem nicht wirklich ein, warum ich als Kunde, der sowas vielleicht nicht macht (erstmal mehrere Artikel zur Auswahl bestellen, man kann ja zurückschicken...), dann mit einer zerfleddert ankommenden "Neuware" leben soll... Von der Seite her kann ich den einen oder anderen angesäuerten Poster hier schon verstehen... X(

  • Ja, Du siehst selbst, was das Gesetz bringt: was des Einen Freud' (tagelang testen und rumfahren), ist des Anderen Leid (mehrfach zurück geschicktes Gerät als Neuware erhalten).


    Wer das Eine gut heißt, muß das andere so hinnehmen. :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • N'Abend,


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Ja, Du siehst selbst, was das Gesetz bringt: was des Einen Freud' (tagelang testen und rumfahren), ist des Anderen Leid (mehrfach zurück geschicktes Gerät als Neuware erhalten).


    Wer das Eine gut heißt, muß das andere so hinnehmen. :)


    Nöö, muß ich nicht. Wenn ich einen solchen Rückläufer bekäme, könntest Du davon ausgehen, daß das Ding zurückginge. Ob nun nochmals getestet oder nicht wäre dann eine Spontanentscheidung... 8)


    [SIZE=5](Man, soviel Konjunktiv in einem Satz...;-)[/SIZE]

  • Zitat

    Original von dja
    Nöö, muß ich nicht. Wenn ich einen solchen Rückläufer bekäme, könntest Du davon ausgehen, daß das Ding zurückginge.


    Genau wegen solcher Leute hasse ich das Gesetz. X(


    Aber wie Du ja in einem anderen Thread von mir gelesen hast, hat ein Gericht entschieden, dass so etwas als Neuware verkauft werden darf.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Genau wegen solcher Leute hasse ich das Gesetz. X(


    Ich auch, deswegen schrieb ich ja oben, daß ich nicht auf Auswahl derartig bestelle. Ich kann mich auch nicht erinnern, daß ich mal was bestellt habe, was ich dann nicht behalten hätte, selbst wenn ich das Recht dazu hatte. Ich bin da nämlich ziemlich bei dir... ;D


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Aber wie Du ja in einem anderen Thread von mir gelesen hast, hat ein Gericht entschieden, dass so etwas als Neuware verkauft werden darf.


    Klar. Und genau aus diesem Grund würde ich die Ware wieder zurückgeben, natürlich ohne Angabe von Gründen, insbesondere nicht mit der Begründung "Gerät nur neuwertig". Was soll ich denn machen, wenn ich letztlich zu solchem Verfahren gezwungen werde? :(

  • Dann sind wir ja doch näher beinander als vermutet. :D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Es liegt doch am Händler, ob er seinen Kunden eine derartige "Neuware" zumutet oder nicht. Er könnt z.B. ein Sonderangebot mit Angabe des Grundes machen. Dafür hat er ja nicht die Kosten für die Ladenfläche.


    Den schwarzen Peter den Gerichten oder gar den Kunden zuzuschieben, halte ich für grenzwertig.


    Franz

  • N'Abend,


    Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Es liegt doch am Händler, ob er seinen Kunden eine derartige "Neuware" zumutet oder nicht. Er könnt z.B. ein Sonderangebot mit Angabe des Grundes machen. Dafür hat er ja nicht die Kosten für die Ladenfläche.


    Zum einen würde ich halt bei einem Händler, der mir Pseudoneuware ohne Abschlag und vorherigen Hinweis verkauft, nicht noch einmal bestellen, zum anderen habe ich z.B. bei ComputerUniverse gesehen, daß die so wie Du schreibst verfahren, also Retouren mit entsprechendem Hinweis billiger abgeben.


    Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Den schwarzen Peter den Gerichten oder gar den Kunden zuzuschieben, halte ich für grenzwertig.


    Franz


    Ich glaube nicht, daß der Hinweis so gemeint war.

  • Hi,


    und noch ein Argument: Wenn ich in ein Geschäft ein Gerät zurückbringe, dann bekomme ich selbst bei einem Garantiefall die Fahrtkosten nicht erstattet. Und die können durchaus höher sein als die Kosten für 1 Paket ( wenn ich z.B. in einer öffentlichen Tiefgarage parken muss ). Auch deshalb ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Internetbesteller bei Retouren keine Versandkosten bezahlen.


    Greetz,
    Dr.No

  • Moin,


    Zitat

    Original von Dr.No
    Hi,


    und noch ein Argument: Wenn ich in ein Geschäft ein Gerät zurückbringe, dann bekomme ich selbst bei einem Garantiefall die Fahrtkosten nicht erstattet. Und die können durchaus höher sein als die Kosten für 1 Paket ( wenn ich z.B. in einer öffentlichen Tiefgarage parken muss ). Auch deshalb ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Internetbesteller bei Retouren keine Versandkosten bezahlen.


    Greetz,
    Dr.No


    Bei einem Garantiefall kommt es auf den Inhalt der Garantiebedingungen an, bei einem Gewährleistungsfall hast Du Anspruch auf Ersatz auch dieser Auslagen. In der Praxis wirst Du aber wohl leider einiges an Energie aufwenden müssen, um Fahrtkosten etc. erstattet zu bekommen, sie im Zweifel sogar einklagen müssen. X(

  • Jetzt wirds abenteuerlich. Ich hole mir mal Popcorn, bis dja Links zu seinen Aussagen geliefert hat. :]

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • ....wenn die hohen Spritpreise nicht wären, sollte dja sein Navi nehmen und ihm eine sonnige Ausfahrt genehmigen....anstatt Links zu suchen...

  • Zitat

    Original von Kai aus der Kiste
    ... Als das Ding dann da war, hab' ich gesehen, daß ich das Hosenrohr mit der Säge hätte kürzen müssen...


    Also um die aufgeheizte Stimmung mal etwas abzukühlen eine OT Zwischenfrage:
    Bereitet es nicht wahnsinnige Schmerzen, das Hosenrohr abzusägen?


    Schönen Sonntag
    Willi

  • Moin Michi,


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Jetzt wirds abenteuerlich. Ich hole mir mal Popcorn, bis dja Links zu seinen Aussagen geliefert hat. :]


    Link wofür? Dafür, das es im Gewährleistungsfall einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten gibt? Ok...


    Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers ist, gelten in diesem Fall u.U. andere, vereinbarte Dinge, die eine Entschädigung ausschließen.


    Natürlich ist, falls Du darauf abzielst, eine Rückgabe bei einem Versandkauf keine Gewährleistung, das ist klar. Mein Vorposter brachte da aber den Punkt Garantie mit rein, den ich dann gleich mal erweiterte... :gap