Alte Schnurlostelefone bald verboten

  • Hallo,


    ab Januar 2009 sind alte Schnurlostelefone, welche nach dem CT1+ oder CT2-Standard funken verboten. Zuwiderhandlung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, s. z.B. HIER


    Diese Telefone werden teilweise aktuell noch verkauft vor allem, da es die Meinung gibt, dass diese eine deutlich geringere Strahlenbelastung haben als moderne DECT-Telefone.


    Gruss, Snoopy

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy63 ()

  • Zitat

    Original von Snoopy63
    Diese Telefone werden teilweise aktuell noch verkauft vor allem, da es die Meinung gibt, dass diese eine deutlich geringere Strahlenbelastung haben als moderne DECT-Telefone.


    Der unterschied in der Strahlung liegt darin, daß die CT1+ / CT2-Geräte noch analog arbeiten, die aktuellen DECT dagegen digital. Tja, und das Spekrum der analogen Geräte ist 'weicher', 'runder'. Es gibt Leute, die das für ungefährlicher als das digitale, 'harte', Spektrum halten. Ob das durch irgendwelche Untersuchungen belegt ist, ist mir unbekannt.



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Zitat

    Original von Wastl


    Der unterschied in der Strahlung liegt darin, daß die CT1+ / CT2-Geräte noch analog arbeiten, die aktuellen DECT dagegen digital. Tja, und das Spekrum der analogen Geräte ist 'weicher', 'runder'. Es gibt Leute, die das für ungefährlicher als das digitale, 'harte', Spektrum halten. Ob das durch irgendwelche Untersuchungen belegt ist, ist mir unbekannt.



    Wastl


    Nun mal ne Frage an die "rosa" Fraktion:


    Ich erhalte vermehrt Anrufe in der HL, wo gefragt wird: Was soll ich tun mit so einem Funkteil?
    Und, was passiert wirklich, wenn ich das Dink weiter benutze?
    Standartantwort:Gegen aktuelles DECT-Modell austauschen, das ist klar.
    Aaaaaaaaaber, welche Restriktionen bei Weiterbetrieb sind wirklich zu erwarten?

  • Hallo Stephan,


    Zitat

    Original von Lucky-Felix
    Aaaaaaaaaber, welche Restriktionen bei Weiterbetrieb sind wirklich zu erwarten?


    Th Answer is just two Clicks away ... hättest du in Snoopys Eingangsposting den Link geklickt und im dann erscheinenden Text "Die [URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/65ce5ec270ffa79974afdff84734be58,0/FAQ/Schnurlose_Telefone_uy.html]Bundesnetzagentur[/URL] droht den Telefonbesitzern stattdessen mit einem potentiell hohen Kostenrisiko, wenn die Geräte weiter betrieben werden und die neuen Frequenzinhaber stören: Unter anderem durch Messungen zur Ermittlung der Störungsquelle sollen der Regulierungsbehörde zufolge vierstellige Summen zustande kommen. Hinzu kommt eventuell ein Ordnungswidrigkeitenbußgeld." den Link geklickt, dann wäre deine Frage nicht gekommen. Ach ja, die Antwort: (Zitat von dort) "Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein nicht oder nicht mehr zugelassenes Schnurlostelefon als Verursacher fest, so muss die Bundesnetzagentur (nach den Vorgaben der Frequenzgebührenverordnung) dem Verursacher ihren oft nicht unerheblichen personellen und materiellen Aufwand für die Störungseingrenzung neben einem Ordnungswidrigkeitsgeld in Rechnung stellen."


    Also das übliche: Drohung mit dem 'Gilb'. Heißt für mich: Solange du keinen störst - heute unwahrscheinlich, aber der zukünftige Mobilfunk? - wird auch keiner gegen dein olles Funktelefon ermitteln.



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

    Einmal editiert, zuletzt von Wastl ()


  • Vielen Dank, Sebastian,


    was mich bei diesem Thema total gruselt, ist die Ignoranz des Gesetzgebers gegenüber dem völlig ahnungslosen Mobilteilbenutzers.


    Standardszenario: Familie kauft mobiles Standardtelefon und pflegt es hingebungsvoll. Gerät versieht über viele Jahre treu seinen Dienst.
    Neuer Nachbar hat plötzlich Funkprobleme, neuer Nachbar läßt Funkumgebung prüfen, altes Mobilteil wird als Ursache ermittelt.
    Besitzer wird als Verursacher verknackt.
    Nun mal ehrlich, das geht doch garnicht.
    Wie soll Oma "Meume" diesen Sachverhalt auf den "Schirm" kriegen????
    Und als "freundliche" Dreingabe, wird sie auch noch verknackt.
    Oh man, Bullshit, warum müssen die Verwaltungsleute generell so tackendämlich sein.?(

  • Ach was, Wastl hat völlig Recht


    Zitat

    Original von Wastl
    Also das übliche: Drohung mit dem 'Gilb'. Heißt für mich: Solange du keinen störst - heute unwahrscheinlich, aber der zukünftige Mobilfunk? - wird auch keiner gegen dein olles Funktelefon ermitteln.


    Ruf mal bei der BNA an und behaupte , Dein Nachbar störe Dich.......


    Solange Du nicht direkt auf der Frquenz der örtlichen Radiostation unterwegs bist, kommt da niemand. Die hätten viel zu tun....


    cu

  • Hallo L.-F.,


    Zitat

    Original von Lucky-Felix
    was mich bei diesem Thema total gruselt, ist die Ignoranz des Gesetzgebers gegenüber dem völlig ahnungslosen Mobilteilbenutzers.


    das ist doch nicht wirklich etwas Neues, wir hatten das ja vor kurzem z.B. mit der Einführung von DVB-T und der Abschaltung analoger Sender. Bei uns oder überhaupt im ländlichen Raum bekommt man DVB-T nur mit aufwändiger Dachantenne. Abgesehen davon, dass man sich einen neuen Tuner kaufen muss etc.


    @dehlya,
    Die CT1+ Geräte bekommt man wirklich noch nagelneu, Hersteller ist z.B. die Fa. ASCOM aus der Schweiz.


    Gruss, Snoopy