ZitatOriginal von Zero511
Man kann sich ja rausreden:
Schon ausverkauft. :gap
Hallo,
nee, kann man sich nicht.
Das Prospekt ist zwar kein Angebot im rechtlichen Sinne, aber da gibt es noch eine Vielzahl anderer Gesetze z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das hilft Dir als Verbraucher erst einmal nicht weiter, denn Ansprüche daraus kann nur die Konkurrenz herleiten.
Die Konkurrenz hat einen Anspruch daruaf, dass man nur mit Sachen wirbt die man auch in größeren Mengen hat, die nicht gleich ausverkauft sind, wenn das Propekt in der Zeitung liegt.
Mir als Verbraucher hilft dann folgende Frage: Was soll ich den jetzt tun, soll ich mich jetzt etwa beim Gewerbeaufsichtsamt beschweren?
Spätestens vom Filialleiter bekam ich dann bisher immer folgende Antwort:
"Sie können sich das Teil morgen bei uns abholen!"
Viele Grüße
rowdy