Saugnapf an Windschutzscheibe soll verboten sein / werden...??

  • Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß es eine typenbezogene Regel geben kann.


    Ich fahr zur Zeit zusätzlich zum Testen und Spielen einen Zumo mit Saugnapfhalterung an der Frontscheibe im A4 spazieren und mich stört das eingeschränkte Sichtfeld selbst.


    Eine Dauerlösung wäre das für mich nicht, insofern könnte ich ein generelles Verbot nachvollziehen.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

    Einmal editiert, zuletzt von Bogi100 ()

  • Ich habe noch ein bisl weitergesucht - der ADAC schreibt:


    http://www.adac.de/Auto_Motorr…default.asp#atcm:8-211300


    Verbot für Saugnapfhalter?
    Die Verwendung von Navigationsgeräten mit Saugnapfhaltern an der Windschutzscheibe ist in Deutschland und im Ausland grundsätzlich unproblematisch, wenn das Gerät sicher befestigt wurde und die Sicht des Fahrers nicht einschränkt. Weder in den Niederlanden noch in der Schweiz gibt es explizite Regelungen, die Saugnapfhalterungen verbieten. Geldbußen können aber verhängt werden, wenn die Sicht des Fahrers eingeschränkt wird; maßgeblich sind aber immer die Umstände des Ein zelfalles.


    In Tschechien ist es zwar grundsätzlich verboten, Gegenstände an der Windschutzscheibe anzubrin gen, doch wird hier so die Auskunft des tschechischen Verkehrsministeriums bei Navigationsge räten eine Ausnahme gemacht, also keine Bußgelder verhängt.


    Na da hoffe ich mal das das die Polizei in den Urlaubsländern wissen und auch so anwenden :)

  • Hallo Holzmichel_DD:


    Dann erkundige Dich mal "genauer"; zumindest wenn es sich um Firmen - Kfz handelt:
    Unfallverhütungsvorschrift BGV D29 i.V.m. §57 BGV D29 und Prüfliste V 8.8 Verkehrssicherheit BGG 916


    Aussagen der BG:


    Regress der Berufsgenossenschaft


    Bei der Anbringung eines mobilen Navigationsgerätes im Sichtfeld des Fahrers riskiert der Fahrzeughalter (hier: dienstliche Kfz), dass die Berufsgenossenschaft/die Unfallversicherung bei der vorgeschriebenen jährlichen Prüfung der Betriebssicherheit der Fahrzeuge durch einen Sachkundigen die Verwendung des Gerätes untersagt. Im Wiederholungsfall kann die Berufsgenossenschaft sogar Bußgelder verhängen.


    Bei einem Unfall während einer Dienstfahrt, bei dem Mitarbeiter verletzt werden, kann die Berufsgenossenschaft der Firma XYZ als Fahrzeughalter in Regress nehmen, wenn bei der Verwendung eines solchen Gerätes grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird und der Unfall nachweislich durch die Gesichtsfeldbeeinträchtigung verursacht wurde. Eine Verwendung eines Navigationsgeräts trotz Untersagung durch die Berufsgenossenschaft wird in der Regel grob fahrlässig sein.


    Haftung der KFZ-Versicherung:


    Im Kfz-Haftpflichtbereich sind Schäden, die durch die Verwendung eines mobilen Navigationsgerät im Sichtfeld des Fahrers verursacht wurden, abgedeckt.


    Im Kfz-Kaskoversicherungsbereich ist aber der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt (§ 61 VVG). Inwieweit die Verwendung des mobilen Navigationsgerätes Ursache für das Unfallereignis ist, ergibt sich in der Regel aus der Einzelfallprüfung.


    Handlungsempfehlung:


    Aufgrund der oben beschriebenen Problematik ist darauf hinzuwirken, dass keine mobilen Navigationsgeräte an oder vor der Windschutzscheibe an Kraftfahrzeugen angebracht werden. Alternativ ist zu prüfen, ob ein solches Navigationsgerät im Bereich der Mittelkonsole installiert werden kann.


    Wir bitten Sie, diesen Sachverhalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu kommunizieren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.

    2 Mal editiert, zuletzt von bjmawe ()

  • Hi,


    heutige Kaskoversicherungen beinhalten einen Passus "Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit". Damit ist das Thema erledigt.


    Und für die BG: wenn da steht "nachweislich" dann muß die das erst mal nachweisen. Dazu reicht das Formbriefgestammel eines sogenannten Sachverständigen im Dienste der BG vor Gericht nicht.


    Und wer sein Navi wirklich im Sichtbereich anbringt hat ein anderes Problem... meines hängt zwar per Napf an der Scheibe aber direkt an der A-Säule. Ergo ist die Sicht nach drußen nicht beeinträchtigt... und darauf kommts an!

  • Moin,
    bei den BGs sieht es mittlerweile bischen anders aus.
    Die machen ja Betriebsprüfungen, hängen dann Saugnapfhalter bei den Firmen-Fahrzeugen an der Frontscheibe entzieht der Prüfer dem Betrieb sofort den Schutz für diese Fahrzeuge und verlangt die umgehende Entfernung der Halter. Der Verantwortliche im Betrieb muss dann unterschreiben dass zukünftig auf jede Montage von irgendwelche Teilen im Sichtbereich der Fahrzeuge unterbleibt, gleichzeitig ist das ein Haftungsverzicht falls doch wieder Saugnäpfe den Weg an die Frontscheibe "finden".
    Das Verbot muss jedem Nutzer eines Firmenfahrzeugs vom Betrieb mitgeteilt werden und dieser muss ebenfalls eine entsprechende Erklärung unterschreiben welche dann an die BG gehen. Dann wird der Schutz wieder eingesetzt.
    Wir haben dieses Jahr schon ettliche Fuhrparks hier im Raum nach so einer Prüfung auf andere Halter umgerüstet. Den Schriftverkehr mit den BGs haben mir einige Fuhrparkleiter gezeigt.


    Es steht auch ziemlich sicher fest, dass ein entsprechendes gesetzliches Verbot kommt. Da sich sowas nicht irgendwie mit " bei dem Fzg darf man und bei dem nicht" regeln lässt wird wohl jegliche Anbringung an der Frontscheibe untersagt werden.


    Es ist klar, bei manchen Fahrzeugen und wenn man mit bischen Hirn an die Befestigung rangeht besteht kaum Gefahr, allerdings ist eben die Masse der Autofahrer nicht so. Man sieht ständig mehr Fahrzeuge wo der Halter mitten an der Scheibe pappt und man sieht auch extrem häufig dass genau diese User die Geräte nachts noch nicht mal abdimmen.
    Das ist und bleibt eine Gefahr für andere, genau die die jetzt gegen so ein Verbot wettern würden am lautesten schreien wenn ihnen so ein Chaot mit Navi mitten auf der Scheibe in die Karre rauscht.


    Gruß Thomas

  • Hallo Tom,


    Du sprichst genau das aus, was ich schon im Beitrag zuvor geschrieben hatte bzw. uns die BG gegenüber ausgesprochen hat. Es ist für uns halt definitiv so, dass wir bei der jährlichen Überprüfung von dem Prüfer genau diese Aussage erhalten haben (und anschließend das ganze noch einmal schriftlich). Du sagst genau das aus, was für uns gilt (und eben sicherlich auch für andere Flotten- bzw. Firmenfahrzeuge, bei denen die BG jährliche Überprüfungen vornimmt).


    Ob und in wie weit es zu einem generellen Verbot von Saugnapfhaltern kommen wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist aber, dass es bei Firmenfahrzeugen bereits jetzt zu Verboten kommt.
    Ich selbst muss in meiner Funktion als "xy" einer Organisation (in der Fkt. auch gleich noch Fuhrpark - Leiter) meinen Leuten verbieten, an unseren Kfz solche Geräte zu montieren; weil es die BG nach einer Überprüfung so gefordert hat und wir diese Dinge schriftlich bestätigen mussten (und ich, genau wie Du es schreibst, mir wiederum von meinen Mitarbeitern bestätigen lassen musste).


    Es wird - allem Anschein nach - so kommen, wie Du es voraus sagst. Irgend wann werden die Teile generell verboten werden; das machen uns andere Länder ja bereits vor. Teilweise sehe ich das kritisch; allerdings bei genauerer Betrachtung ist die latente Gefahr durch ein unsachgemäß montiertes Gerät nicht von der Hand zu weisen ! Sicher, es werden wieder "alle" bestraft, obwohl nur ein geringer Prozentsatz "Fehler" verursacht. Da diesen wenigen aber leider nicht aufgrund von Hinweisen oder Empfehlungen ihr fehlerhaftes Verhalten abändern, kann man nur mit Gesetzen (die für alle gelten), etwas daran ändern. Schade eigentlich, aber aufgrund Fehler einiger werden immer wieder alle "bestraft" werden ...

  • .... wieviele Abbieger übersehen einen vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer?


    Und meistens ist das Grundübel doch die A-Säule, zumindest bei mir ist das so.


    Das Navi in der Mitte hat den Vorteil, dass ich beim Blick in den Rückspiegel auch auf das Navi blicken kann. Dass aber nun explizit durch den Ort des Navis die Sicht auf Verkehrsteilnehmere verdeckt wird, ist mir nicht aufgefallen.


    Man kann aus einer Mücke natürlich einen Elefanten machen.


    Gruß
    Günther

  • Könnte man durchaus mal durchrechnen um wieviel später man einen Fußgänger auf der Fahrbahn später sieht wenn der sich im durch das Navi verdeckten Bereich befindet. Dürfte schon einen gewaltigen Unterschied ausmachen.
    Gerade in der Dämmerung und im Dunkeln kostet das halt im Ernstfall wertvolle Zeit bis man eben einen Fußgänger erkennt und reagieren kann zudem kommt hinzu dass sich das Auge erstmal auf die hellste Stelle fixiert wenn man in die Richtung blickt. Das Erkennen eines Fußgängers wird darurch nochmal verzögert.
    Dazu dann noch die Flutlicht-User die, wie gesagt, ihr Gerät ständig mit voller Helligkeit betreiben. Die sehen den besagten Fußgänger dann garnicht mehr, sondern "fühlen" den nur noch wenn er auf die Motorhaube aufschlägt.
    Der dumme eeinpark-Spruch "Wenns kracht noch nen Meter" könnte hier schnell eine ganz neue Bedeutung bekommen.


    Bei einem Kind ist es noch extremer, das verschwindet erst hinter dem Navi und dann übergangslos vor der Vorderkante des Fahrzeugs und ist somit schnell auf mehrere 100m Annäherung voll im "toten Winkel".
    Verkehrsteilnehmer wie Fahrrad, Mofa, Rollerfahrer u.ä. die alle nicht gerade gut erkennbar sind, sind auch schnell betroffen.


    Ein Auto zu übersehen ist warscheinlich nicht so das Haupt-Problem, hier geht es mehr um die "schwächeren" und schlecht sichtbahren Verkehrsteilnehmer.
    Eine A-Säule kann vieleicht Probleme bei Kreuzungen o.ä. machen, verdeckt aber keinen Fußgänger der sich vor einem auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand befindet, bzw wird der erst dann verdeckt wenn man quasi schon direkt neben dem ist.



    Gruß Thomas

  • Sicherlich sollte es jedem selbst überlassen sein, was er macht und was er besser unterlässt.
    Leider ist dies aber nur insofern möglich, wenn wirklich JEDER seiner Gefahr / Schuld bewusst ist, die er durch fahrlässiges Verhalten verursachen kann ... . Doch sind wirklich alle Fahrzeugführer so verantwortungsbewusst, aufmerksam, vorsichtig und ein wenig nachdenklich ? Tom führt es explizit an; er kennt die Problematik aus eigener Erfahrungen durcn seine Tätigkeit.

  • Sorry,


    genau jener Tom redet wie einer der Selbsternannten Götter der BG... nach deren Ansicht ist JEDER ein kompletter Idiot, und nur viele Vorschriften und die Überprüfung derselben können Leute vor Schaden bewahren.


    Womit diese Selbsternannten Götter ihr Geld verdienen? Ahhhhhh - Ein Schelm...

  • Lieber Holger,bevor du dich in solch einer herablassenden Art über andere äusserst solltest du lieber mal genau lesen was geschrieben wird.
    Seltsamerweise ignorierst du meine Aussage dass es Leute gibt die durchaus mit Verstand an die Befestigung per Saugnapf gehen und dass es Leute gibt die dies eben nicht tun.
    Bei uns hier gibt es ein Sprichwort welches sagt dass "ein getroffener Hund bellt", bei der agressiven Art deines letzen Beitrages könnte man gewillt sein anzunehmen dass du zu den "Getroffenen" zählst die nicht gewillt sind mit einer gewissen Sorfalt an die Befestigung eines solchen Gerätes gehen und denen das Wohl anderer Verkehrsteilnehmer an einem bestimmten Körperteil vorbei geht.


    Sicher verdiene ich mein Geld mit Navigation, trotzdem heisst das nicht dass ich Staatliche oder sonstige Reglementierung grundsätzlich befürworte. Jedoch verdiene ich mein Geld auch zusätzlich noch in unserem KFZ-Meisterbetrieb mit Abschleppdienst und sehe ständig wie die Dummheit und Sorglosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer zu Verletzungen Anderer führt.
    Schon mal gesehen wie ein Fußgänger oder Rollerfahrer aussieht den ein depperter Autofahrer der unbedingt irgendwo im Auto am Radio, Handy oder Navi bei 100 auf der Landstrasse rumfummeln muss auf 500Meter Strasse verteilt hat ?
    Mir persönlich ist einmal ein Autofahrer mit Handy am Ohr in eine ordungsgemäss gesicherte Unfallstelle reingerauscht wo ich gerade ein Unfallfahrzeug am Bergen war.
    Resultat: 1 Mitfahrer in dem Fahrzeug starb nach einigen Tagen im Krankenhaus, Fahrer und Beifahrer leicht verletzt und ich hatte ein halbes Jahr Probleme mit einem angeschlagenen Hüftgelenk.
    Alles wegen Dummheit eines Einzelnen der unbedingt irgend einen belanglosen Mist währed der Fahrt per Handy beratschen musste statt auf die Strasse zu schauen und zu allem Überfluss auch noch zu geitzig war eine Freisprecheinrichtung (mit denen ich übrigens auch noch ab uns zu mein Geld verdiene) oder wenigstens ein Headset zu kaufen.


    Ach ja, falls du also mal mit dem Navi vor der Birne im Raum Limburg irgendwo reinrauschst kann ich dir einen guten Abschleppdienst empfehlen. :gap


    Gruß Thomas

    2 Mal editiert, zuletzt von TomB ()

  • Zitat

    Original von TomB
    und dass es Leute gibt die dies eben nicht tun.


    Dein Post liest sich so daß es nur einige wenige sind die das Hirn einschalten. Und ich kenne die Folgen, ich bin betrieblicher Ersthelfer und hab schon einem Opfer der Handyfahrer helfen dürfen :( [WÜRG]


    Dennoch bin ich der Ansicht die allermeisten nutzen ihr Hirn und tragen es nicht nur rum.

  • Oh Leute,


    wenn ich sehe, wie viele vermutlich Hirntote mit ihren Handys am Ohr durch die Gegend fahren, da ist die Diskussion über Saugnapfhalterungen (Thema!) doch schon fast einer Randgruppe zuzuordnen...


    Ich weiß nicht, ob mir das z. Zt. nur so oft auffällt oder ob es tatsächlich mehr von diesen Knalltüten gibt. Derzeit fallen mir immer mehr Verkehrsteilnehmer durch Schlangenlinien auf, die nicht betrunken sind, sondern einfach nur am Tippen auf ihren Mobiltelefonen. Ich gewöhne mir gerade an, diese Leute anzuhupen und handle mir ausnahmslos verständnislose Blicke ein. Denen ist überhaupt nicht bewusst, das sie gerade den Verkehr gefährden


    Hoffentlich knallt so ein(e) Idiot(in) nicht mal in mich rein...


    Nur meine kleine Meinung dazu...


    Gruß,
    Rodik

  • Hallo Leute,


    nach meiner Sicht der Lage der Dinge ergibt sich folgendes Bild:


    1. betrieblich genutzte KFZ - wo die BG die Hand leider dran hat


    da kann ich dann bjmawe und TomB nur zustimmen - da wird nicht mehr nach Vernuft gehandelt udn entschieden sondern Vorschriften die von weiter oben (der kleine BG-Mitarbeiter hat da auch kaum eine Handlungsfreiheit) kommen


    da kann dann der Arbeitgeber /Fuhrparkleiter leider nichts machen :( - er ist der BG ausgeliefert


    2. Privat-genutzte KFZ


    da bisher noch nichts amtliches entschieden ist soll mir mal einer bei richtiger überlegter Anbringung nachweisen das es das Sichfeld einschränkt - hier entscheidet im Zweifelsfall oder Handlungsfall dann das Gericht (gut das ich Rechtsschutz habe) - wie schon oben geschrieben - bei mir im Galaxy und meiner Anbringung verdeckt das PPC den Scheidenwischer in Ruhestellung - der Saugfuss kurz darüber


    jedoch ist die von vielen empfohlene Anbringung an den Lüftungsgitter die für meine Begriffe gefährlichste, da dann der Blick um mal kurz drauf zu schauen viel länger dauert und das Sehfeld weiter weg ist


    wie ob lesen ich bei ADAC und allen anderen Testinstituten in deren Testberichten ds es als sehr eingeschätzt wird wenn z.b. die Bedienungsknöpfe von Heizung, Lüftung und Co. sich zu weit unten befinden


    für mich kommt da die Logik zu kurz wenn es jetzt die Navianzeigen weit weg vom notwendigen Sehfed verbannt werden


    bin gespannt wie es da weiter geht - ich nehme an nicht zum Nutzen der Autofahrer - sondern eher viel teurer - mit den schon als Forschungsprojekte gesehen visuellen Einblendungen auf die Frontscheibe (wie etwa bei Projekten mit Wärmebild oder Radarbild) mit Durchblickmöglichkeit


    also lassen wir uns überraschen - gut das mir die BG nicht reinredet :)

  • Hallo Holzmichel_DD;


    ich denke, Deinen Ausführungen kann man nichts mehr hinzu fügen.


    So lange es keine Reglemetierungen für den privaten Bereich gibt, sollen wir uns alle glücklich schätzen und das Navi so montieren, dass ein kurzer Blick darauf weder vom Straßenverkehr ablenkt, noch anderweitig irgend eine Gefahr dar stellt.
    Dies kann man meines Erachtens sicherlich mit relativ wenig Aufwand erledigen; wenn gleich ich persönlich auch bei mobilen Navigationssystemen eher zu einer "quasi" Festeinbau -Version tendiere.

    Für mich ist das einfach komfortabler (weil keinerlei Kabel irgendwo lästiger Weise angeschlossen werden müsste), angenehmer (weil dies auch optisch einfach anspruchsvoller ist) und nicht zuletzt auch sinnvoller (denn man kann - ein entspr. Endgerät voraus gesetzt- fast den Komfort eines Festeinbaus realisieren). Sicherlich ist das mit einem nicht unerheblichen Kostenfaktor verbunden, aber Komfort und Bequemlichkeit siegen letztlich bei mir über die Kosten.


    Was den Einzugsbereich der BG angeht, bin ich auch nicht unbedingt "glücklich" mit den Aussagen bei den Prüfungen und den daraus resultierenden Einschränkungen. ABER, und hier kommt auch mein Empfinden aus meinem privaten Denken wieder zu Tage, ist ein sicher und fest montiertes Gerät sicherlich besser (auch wenn dies mit Kosten und ein wenig mehr Aufwand verbunden ist).


    offtopic; ähm, Holzmichel_DD, was ist eigenlich ein

    Zitat

    Scheidenwischer

    ?(? Das ist mir in meinem Medizinstudium noch nicht unter gekommen :gap :gap


    LG
    bjmawe

    Einmal editiert, zuletzt von bjmawe ()