Und sogar in diesem Text ist ein gravierender Fehler drin, wenn man die Diskussionen zum Widerrufsrecht verfolgt hat: 30 Tage entspricht nicht den regeln und ist quasi ungültig; der richtige Wortlaut lautet ein Monat.
Wurde gerade vor kurzer Zeit in einem Bericht gebracht, als es darum ging, dass die Widerrufsklausel, die ausgerechnet vom Bundesjustizministerium den Händlern zur Verfügung gestellt wurde, angreifbar ist.