Hallo!
Habe nochmal etwas im Internet recherchiert zum Thema Urheberrecht: "Außerdem handelt es sich nicht um ein Offizialdelikt (das vom Staatsanwalt verfolgt wird), sondern nur um ein Privatanklagedelikt; der Urheber, meist die Verwertungsgesellschaft muss also selbst als Ankläger auftreten."
Also kann man sich die Meldung bei der Staatsanwaltschaft sparen, denn hier muss Medion aktiv werden und selbst Strafanzeige stellen. Der Staatsanwalt wird nur bei Offizialdelikten von Amts wegen selbst aktiv, was aber hier nicht der Fall ist.
Gruß
Markus