Navi geklaut - was nun?

  • Mein erst einige Wochen alter C510 sollte uns aus dem Urlaub stressfrei (ohne Stau) nach Hause geleiten, aber auf halber Strecke, wo wir übernachten wollten, wurde uns das Gerät, noch bevor wir den Wagen komplett ausgeräumt hatten, geklaut. Resultat: Seitenscheibe eingeschlagen, Polizei, Notverglasung durch Carglass usw. Die weitere Fahrt ging dann am nächsten Tag ohne Navi trotzdem relativ stressfrei weiter. Der Einbruchschaden ist inzwischen behoben, nur muss natürlich ein neues Garmin-Gerät her.


    Wozu würdet ihr raten? Nochmal das C510 nehmen? Mit der ewigen Kabel-Tüdelei wegen der Verkehrsfunkantenne beim Ein- und Ausbau? Und: habe ich noch irgendeinen Restnutzen durch die Seriennummer des Gerätes für ein späteres kostenloses Softwareupdate (Navi war noch nicht registriert)? Eigentlich ja nicht, oder? Die Nummer funktioniert doch nur mit dem geklauten Gerät, oder sehe ich das falsch? Wäre es stattdessen nicht eher sinnvoll, Garmin das gestohlene Gerät zu melden?

  • du kannst das Update leider nur mit dem Gerät nutzen wegen dem Freischaltcode, der nur zum geklauten Gerät passt.


    das Zubehör, was du nun übrig hast, kannst ja auch einzeln veräußern, falls der Dieb nicht alles mitnahm.

  • Das ist natürlich blöd. :( In welchem Land sind derart dreiste Diebe unterwegs?


    Zu Deiner Frage: Ich habe den Eindruck, daß ältere nüvi-Modelle so langsam die magische 199 EUR Grenze erreichen. Wenn's mit dem neuen Navi nicht ganz so pressiert würde ich auf eine entsprechende Aktion warten. Ansonsten ist das c510 nach wie vor zu empfehlen. Vielleicht gibt's ja auch ein günstiges c550 -- dann hätte man auch im Ausland zuverlässig TMC.


    Ach ja, es gibt natürlich noch andere Hersteller (Jehova! Jehova! :)), aber dazu kann ich mangels eigener Erfahrungen nichts sagen.

  • Ich würde das gestohlene Gerät, wenn ich die Seriennummer noch habe - sofort registrieren, damit der Dieb keinerlei Kartenupdates machen kann!


    (...ob du nicht dabei eventuell die Adresse deines "Wochenendsitzes" angibst, damit der Hauptwohnsitz frei für zuk. Registrierungen bleibt, ist dir überlassen :D ;) )

  • Statt registrieren ist es doch besser, das Gerät mit Seriennummer bei Garmin als gestohlen zu melden. Die werden dann hoffentlich dafür sorgen, das es keine Updates mehr gibt.


    Ich freue mich schon auf die Frage: Habe bei IhhBay einen c510 gekauft, warum funktioniert das Update nicht und wo ist das Zubehör???:gap


    cu
    Wawuschl

  • Eines würde aber doch dagegen sprechen, das Gerät bei Garmin als gestohlen zu melden (ich lasse mich jedoch nur zu gern korrigieren): ich verzichte damit doch auf ein kostenloses Kartenupdate für ein Zweitgerät (ich habe noch einen Streetpilot C320)! Andererseits: ich habe mit dem Gerät doch auch die Leistung "kostenfreies Kartenupdate für ein Zweitgerät" mit erworben, auch wenn das Erstgerät gestohlen wurde. Trotzdem scheint es mir etwas merkwürdig auszusehen, Ende nächsten Jahres ein gestohlenes Gerät bei Garmin zu registrieren, das dann aktuelle Kartenupdate in Anspruch zu nehmen, um damit das Zweitgerät C320 zu bestücken und dann Garmin mitzuteilen, das C510 ist schon vor 1 1/2 Jahren geklaut worden. Oder was meint ihr?

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  • Wenn du Pech hast, liest der Dieb den Code aus und ordert die Zweitlizenz für sich. Wenn also, dann schnell!

  • Da mir, wie oben beschrieben, mein neues Navi geklaut wurde, überlege ich mir, ob ich nicht zumindest die nun verwaiste DVD Vollversion City Navigator NT bei Ebay verkaufen sollte, um durch den Verkaufserlös zumindest einen Teil dieser verlorenen Investition zurückzubekommen. Bei Ebay werden diese DVDs auch angeboten und erzielen tatsächlich ganz gute Preise. Spricht etwas dagegen, die DVD mit dem gelben Zettel einzeln zu verkaufen - das sollte doch möglich sein? Oder was spricht dagegen? Ich würde in der Artikelbeschreibung natürlich darauf hinweisen, dass das Originalgerät gestohlen wurde. Es ist bei Garmin noch nicht registriert und lediglich bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Könnte ein potentieller Käufer diese Software ohne Probleme auf seinem Garmin nutzen? Welche Rolle spielt dabei die Unit Serial Number? Ist die so spezifisch, dass sie nur mit dem gestohlenen Gerät funktioniert oder ist das Quatsch?


    Die Beiträge hier im Forum diesbezüglich haben mir bislang noch nicht weitergeholfen.

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  • Die Lizenzbestimmungen sprechen dagegen.


    Außerdem bringt es dem Käufer nur was, wenn es weiterhin die zweite Freischaltung gibt.

  • Ich habe gerade mal mit der Hotline von GPS Gesellschaft für professionelle Satellitennavigation gesprochen. Da wurde mir das auch so bestätigt. Wo genau stehen aber die Lzenzbestimmungen? Und warum wird dann z.B. nicht gegen gewerbliche Ebay-Verkäufer wie "clevershopping" vorgegangen, wenn dies doch illegal ist? Da werden die Bundles geteilt in Gerät und Software und einzeln gewinnbringend verkauft. Und der Verkäufer hat 98,6 % positive Bewertungen! Mir scheint hier eher eine gesetzliche Grauzone vorzuliegen.

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  • Es gibt eben genug Käufer, die sich nicht auskennen.


    Und genau diese Verkäufe sind es, die zur vermutlichen Einstellung der zweiten Freischaltung führen.


    Lizenzbestimmungen: Such mal nach "eula_DEU.txt" auf Deinem PC.

  • Ja, langsam blicke ich jetzt durch - ist aber auch ziemlich kompliziert! Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, wird mit den genannten DVDs eigentlich nur die Freischaltung für ein zweites Gerät verkauft, darauf aber nicht hingewiesen. Wenn jetzt der ahnungslose Käufer seine bei Ebay erworbene City-Navigator-Software auf seinen Garmin draufspielen will, wird er bei der Eingabe der Unit Serial Number des vom Ebay-Verkäufer mitgeschickten gelben Zettels keinen Erfolg haben (da falsches Gerät). Das ginge dann quasi nur mit der Seriennummer seines eigenen Garmins. Spätestens dann müsste er ja eigentlich merken, dass er jemandem auf den Leim gegangen ist, oder?


    Wenn ich es jetzt am Schluss ein Fazit ziehen darf: ich selbst dürfte auch unter Hinweis darauf, dass es sich um Software zur einmaligen Freischaltung eines zweiten Gerätes (und nur für dieses) handelt (nämlich um das vorhandene des potentiellen Käufers), die DVD aus lizenzrechtlichen Gründen trotzdem nicht verkaufen? Ist das so korrekt?

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  • ich sage da nur: SELBER SCHULD,ich lasse mein Navi doch nicht im Auto zurück ! ! ! Selbst wenn ich in 2min. wieder da wäre,- N I E ! ! ! Also nochmal SELBER SCHULD ! ! ! ;)

    habe Medion,TomTom,Falk, und Navgear durchprobiert.Am Schluss bin ich bei GARMIN hängengeblieben,natürlich auf eigenen Wunsch.Am meisten haben mich die Geräte von TT enttäuscht.

  • Danke für deinen so konstruktiven wie mitfühlenden Beitrag, w124driver. Ich hoffe, man klaut dir morgen das ganze Auto, egal ob mit oder ohne Navi! :gap

  • Zitat

    Original von w124driver
    ich sage da nur: SELBER SCHULD,ich lasse mein Navi doch nicht im Auto zurück ! ! ! Selbst wenn ich in 2min. wieder da wäre,- N I E ! ! ! Also nochmal SELBER SCHULD ! ! ! ;)


    Ja, Danke für die Anteilnahme! Der Witz bei der ganzen Sache ist, dass ich zuvor jahrelang mit einem alten Garmin Streetpilot 320 in Frankfurt rumgefahren bin und es nie abgemacht habe. Da hat das Teil niemanden interessiert. Kaum war das neue Navi mit TCM drin, wurde es in Bremen in einem reinen Wohngebiet am frühen Abend geklaut und zwar kurz bevor ich es über Nacht mit ins Haus nehmen wollte. Ist halt Pech! Das Problem bei dem 510er mit TCM ist einfach dieser nervige Kabelsalat, den man jedesmal mit abmachen muss...

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