Aufsplitten der Europakarte bei MN|6

  • hmm, finde ich auch absolut verantwortungslos, kann PSR nur voll und ganz zustimmen, selbst als jugendlicher hatte ich meinen diskman nie aufm mopped an!!


    dann lieber alles paar minuten eine kurze anweisung, aber nicht kontinuierlich Musik!


    also bin ich dafür das navihersteller ihre Programme so programmieren das nichts anderes nebenher betrieben werden kann :D
    ne spass beiseite, ich verstehe es wenn jemand ne kleinere map haben will, wer nur in D rumfährt braucht nicht zwingend ganz Europa, aber ich finde es nicht gut wenn dann trotdem ne große karte verwendet wird im aufm mopped taub für den Verkehr zu sein. jeder sollte wissen das man auf 2 Rädern doppelte Vorsicht walten lassen muss!

  • Wenn ich aufm Bock unterwegs bin ist entweder ein Knopf im Ohr oder ich fahre optisch nach Karte. Musikhören und dabei die Hörwege zumachen für den Verkehrslärm ist lebensmüde.

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi_P. ()

  • Zitat

    Original von PSR
    Ist nicht unbedingt ein Navithema, aber gibt zu Denken, was so alles auf der Straße abgeht.


    Ich will ja nicht mit dem Finger zeigen, aber Musik unterm Helm in Stereo auf beiden Ohren auf' m Moped???.


    Warum nicht ?( ?(


    Es ist nicht verboten.
    Es gilt das Gleiche wie für ein Autoradio. Ist aber die Musik so laut, dass Sie deswegen Geräusche aus dem Straßenverkehr (zB Martinshorn, Hupsignale etc.) nicht wahrnehmen können und es kommt deswegen zu einem Unfall, gibt es Schwierigkeiten.


    Also @Hades77 und PSR Gleiches Recht heißt auch dass Ihr, solltet Ihr beim Autofahren etwas lauter Radio höhren, gleich verantwortungslos seid. 8)


    Aber ich habe ja leicht Reden denn bei der DVD hat man ,im Gegensatz
    des Europamap Download´s,auch kleinere Maps zur Auswahl und daher noch genug Speicherplatz für andere Sachen.

  • Thegalls



    Im Gegensatz zum Autoradiohören über die Lautsprecher im Auto ist auch dort das Tragen von Kopfhörern indirekt verboten, weil sie halt in der Regel das Ohr gegen Außengeräusche abschirmen.


    Folgender Passus wird da zugrunde gelegt:
    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers


    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.


    Dies gilt sicher um so mehr noch unter einen Integralhelm.


    @ MBNalbach: Willst mir doch nicht erzählen, dass man die Musik vom PDA nur per einen Kopf im Ohr hört. Mono abspielen vom PDA geht m. W. auch nicht und dann geht doch einiges verloren.


    Im übrigen habe ich ja auch geschrieben, dass man in Mithaftung genommen wird, von einem Verbot war bisher nicht die Rede. Und mein Beispiel aus AMS-TV zeigt ja, dass man auch für nicht verbotenes Schadensersatzleistungen entzogen bekommt, sofern dies bei Nichttun zur Schadensverhütung/minderung hätte beitragen können.


    Und ob da Musik hören unter' m Helm es Wert ist, mögliche Rentenansprüche an den Unfallgegner, Hauptverursacher um 30-50% gekürzt zu bekommen, soll sich jeder, der Moped fährt selber überlegen.


    Weiterhin, auch im Auto kann zu lautes Musikhören, sofern dies bei einem Unfall und deren Auswirkung von Einfluss war und dies irgenwie bewiesen wird, zu Kürzungen führen. wg. o.g. Paragraf
    Weitere Beispiel: Fahrradfahren ohne Helm wird auch schon als Mitverschulden bei schweren Kopfverletzungen ausgelegt, obwohl auch nicht verboten.
    Ebenso übrigens noch Bedienen des Navis während der Fahrt, nicht verboten, aber es gilt als Fahrlässig, wenn unfallbeeinflussend und bewiesen.
    Um hier nicht den Engel zu machen, da streue ich auch Asche auf mein Haupt.
    Und damit steige ich hier aus, weil das Ganze ist für Pocketnavigation nicht ein Zentralthema.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

  • Zitat

    Original von PSR
    Im Gegensatz zum Autoradiohören über die Lautsprecher im Auto ist auch dort das Tragen von Kopfhörern indirekt verboten, weil sie halt in der Regel das Ohr gegen Außengeräusche abschirmen.


    Ist das Tragen eines Integralhelmes auf dem Motorrad auch verboten?


    Kennst du Audio-Systeme für Integralhelme?


    Das sind nicht unbedingt in Ohr-Systeme sondern kleine "Lautsprecher", die im Helm in die Ohrmuschel integriert werden und bei entsprechender "Laut"stärke genau wie im Auto sowohl den Ton aus den Lautsprechern als auch den Ton aus der Umgebung genügend laut an das Ohr lassen.


    Zitat

    Original von PSR
    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.


    Dann dürfte man definitiv auch nicht im Auto Radiohören, da das 100% das Gehör "beeinträchtigt".

    Zitat

    Original von PSR
    Dies gilt sicher um so mehr noch unter einen Integralhelm.


    Das gilt sicher im Auto exakt genau so wie unter einem Integralhelm.


    Zitat

    Original von PSR
    ...per einen Kopf im Ohr hört...


    Selbigen sollte man manchmal lieber in den Sand stecken. :] SCNR


    Zitat

    Original von PSR
    Im übrigen habe ich ja auch geschrieben, dass man in Mithaftung genommen wird, von einem Verbot war bisher nicht die Rede.


    Auf jeden Fall gilt beides gleichermaßen für Teilnahme im Straßen im Auto und auf dem Motorrad.


    Ich bin sicher kein Freund von Musik hören beim Motorradfahren mit "Lautsprechern" bzw. Ohrhörern unterm Integralhelm. Maßgebend aber ist, dass verantwortungsvoll damit umgegangen wird. Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem Verantwortungsvollen Autofahrer und Motorradfahrer was das Musikhören während dem Fahren angeht.


    In beiden Fällen kann man das maß- und sinnvoll oder unverantwortlich betreiben. Fakt ist, dass die Aufmerksamkeit in beiden Fällen gleichermaßen beeinträchtigt wird.

  • @ Candid


    ich sprach ausschließlich von Kopfhören und nicht von helmintegrierten LS. Sowas hatte ich zu meiner aktiven Mopedzeit mit einer Baehr-CB Funkanlage auch, allerdings nur einen LS.


    Es kann ein Jeder, sofern nicht ausdrücklich verboten und mit Bußgeld, Strafanzeige geahndet, machen, was er will. Nur, da mittlerweile fast immer nach Mitverschulden gefahndet wird, möchte ich nicht von der Polizei im Unfallsfalle mit Knopf-Kopfhörern in den Ohren geborgen werden. Dies wird sicherlich protokolliert und führt dann, zumindest in den Entschädigungsentscheidungen vor Gericht je nach Unfallverlauf zu Problemen.


    Darauf ließe ich es so eindeutig feststellbar, ich mein jetzt den Ausgangspunkt, die Entdeckung der Kopfhöhrer nicht ankommen.


    Das Problem des Mopeddfahrens ist leider im Gegensatz zum Auto mit den heutigen passiven Schutzmaßnahmen, dass Sturzfolgen nicht kalkulierbar sind. Ein Sturz mit 30 km/h kann schlimmer enden, z. B im Rollstuhl, als ein Abflug mit 70 km/h. Im Auto kommt man heute zumindst bis zu diesem Tempo fast unverletzt raus.


    Das soll nun jeder selber mit sich ausmachen.


    Und hierzu:


    Zitat

    Dann dürfte man definitiv auch nicht im Auto Radiohören, da das 100% das Gehör "beeinträchtigt".


    Das Gehör wird in seiner Funktion nicht durch das Hören an sich zu 100 %beeinträchtigt, das ist wohl absoluter Quatsch.
    Oder hörst Du, falls Hörvermögen OK, bei normaler LS kein Telefon mehr.


    Zitat

    In beiden Fällen kann man das maß- und sinnvoll oder unverantwortlich betreiben. Fakt ist, dass die Aufmerksamkeit in beiden Fällen gleichermaßen beeinträchtigt wird.


    Das Hörvermögen ist relativ und Kopfhörer sind nun mal in der Wirkung auf das Warnehmen weiterer Geräusche außerhalb der vom Hörer abgegebenen Musik relativ stark dämpfend, auch dann, wenn der Schalldruck der Musik am Ohr der gleiche ist, wie der von Autolautsprecher kommende.
    Du hörst ja auch nicht Autoradio mit Fingern in den Ohren, weil dann müsste man es lauter drehen. Sorry, ich vergaß, auch das wäre nicht verkehrssicher, weil Hände vom Lenkrad.


    Und jetzt steig ich wirklich aus. Zurück zu Europakarte.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

    2 Mal editiert, zuletzt von PSR ()

  • Ist schon erstaunlich, wohin so ein Thema abgleiten kann.....
    Ich habe das Problem mit der eventuellen Kartenteilung auch, allerdings nicht aus Gründen des "mitsichherumschleppens" der Karten, sondern weil mein Yakumo Delta 400 nach Werksangabe nur Karten bis 1GB erkennt, aber laut Navigon der MN6 mit 2GB-Karte kompatibel ist. Der Super-Support von Navigon hat mit empfohlen auf meine upgrade-Version (99 ) noch einmal 50 draufzulegen und die DVD-Version zu kaufen, die man teilen könnte. Wenn also wirklich keine Aufteilung des upgrades möglich ist, dann ist hat Navigon auf seiner Homepage eine falsche Angabe getätigt.

  • Zitat

    Original von freewindqlb
    ... Wenn also wirklich keine Aufteilung des upgrades möglich ist, dann ist hat Navigon auf seiner Homepage eine falsche Angabe getätigt.


    @ freewindqlb


    Hallo,
    die Angabe bei Navigon ist völlig korrekt. Als Download-Update gibt es nur die unteilbare Europakarte. Und Navigon schreibt dazu:
    "Bitte beachten Sie, dass Sie eine 2GB SD-Card für die Installation des MobileNavigator 6 benötigen."
    Hast wohl zu spät in diesen Thread im Forum geschaut??
    Wenn ich mich recht erinnere, steht in einem themenähnlichen Thread auch die Empfehlung,
    statt des DVD-Upgrades bei Navigon (149,- ) lieber die DVD-Vollversion in einem Partnershop (unter 140,- ) zu erwerben,
    weil man damit etwas Geld spart und zudem z. B. sein altes MN5 legal auf einem Zweitgerät weiterbetreiben kann.
    Ist aber wohl zu spät mit diesem Ratschlag und Du wirst wohl oder übel in den von Navigon angebotenen Apfel beißen müssen,
    falls dein PDA tatsächlich keine 2GB-SD verträgt. Das würde ich aber erst mal testen!


    Gruß miresc


    Edit1: Ich sehe gerade, dass der Yakumo 400 in der Kompatibilitätsliste von Navigon geführt ist
    und sich wahrscheinlich darauf dein Vorwurf "falsche Angabe" gründet.
    Aber auch da kann man geteilter Meinung sein.
    Denn Navigon bietet mit der DVD-Version ja eine zweifelsfrei kompatible Software an und hat dir angeboten,
    auf diese zum Originalpreis zu wechseln.


    Edit2: Habe jetzt gerade mal deine Beiträge im Forum alle gelesen und festgestellt, dass sie fast alle um das gleiche Thema kreisen
    und du es jetzt noch einmal aufgerührt hast. Meine Meinung dazu steht oben!

    13 Mal editiert, zuletzt von miresc ()

  • @miresc,


    hallo, naturgemäß sehe ich das etwas anders. Wenn Navigion die Kompatibilität mit einem Gerät zusagt, gleichzeitig feststellt, dass das gesamte System mit einer 2GB-Karte läuft, dann sind das zugesicherte Eigenschaften die nicht eingehalten werden, wenn das Gerät lt. Herstellerauskunft nur Karten bis 1GB erkennt. Kompatibel bedeutet im Wortsinn "zusammenpassend", da das Programm aber nicht mit den vorgegebenen Komponenten läuft, ist es meiner Ansicht nach nicht kompatibel.
    Navigon hat übrigens seit mehr als 4 Wochen weder auf meinen Wandlungsantrag noch auf meine Mahnung auch nur ansatzweise reagiert. Man sitzt das Thema einfach aus und antwortet noch nicht einmal auf Kundenprobleme.
    Nur nebenbei: die zugesicherte Kompatibilität durch ein Nachkaufen herzustellen ist eine Frechheit.
    Im übrigen hat mir vorgestern ein Kollege von der Navigon-Hotline gesagt, man könne auch die Europakarte des downloads aufteilen, das habe ich versucht aber das Ergebnis deckt sich leider mit den Erfahrungen hier im Forum.
    Ich hab nun wieder MN5 installiert das funktioniert wenigstens.

  • Zitat

    Original von freewindqlb
    Navigon hat übrigens seit mehr als 4 Wochen weder auf meinen Wandlungsantrag noch auf meine Mahnung auch nur ansatzweise reagiert. Man sitzt das Thema einfach aus und antwortet noch nicht einmal auf Kundenprobleme. .... Im übrigen hat mir vorgestern ein Kollege von der Navigon-Hotline gesagt, .....


    @ freewindqlb
    Hallo,
    du wirfst Navigon vor, nicht reagiert zu haben. Du verschweigst hier aber, dass du diese deine Anträge offenkundig bei Navigon fernmündlich und per E-Mail bereits mehrfach gestellt hast.
    Weißt du nicht mehr, wie ausführlich du die Reaktionen von Navigon - die allerdings nicht in deinem Sinne waren - hier im Forum geschildert hast:


    am 12. 6. (Zitat): "Eine Beschwerde bei Navigon brachte das folgende Ergebnis: "Wir bedanken für Ihre Anfrage und für die Nutzung eines Navigon Gerätes.
    Nach Weiterleitung Ihres Problemes mit Ihrem Yakumo Gerät würde uns mitgeteilt, dass die einzigste Möglichkeit die MN6 Software zu benutzten wäre für ein Aufpreis der Differenz von ca.50 für ein komplettes Software Bundle zu bekommen. In diesem Bundle können Sie dann die verschiedene Länder aussuchen und da durch auch eine 1GB Karte benutzen.
    Bedanken im vorraus." (Originalton)"


    Übrigens: Nach Forumsregeln sind solche wörtlichen Zitate aus Support-Mails nicht zulässig, nur sinngemäße Wiedergaben.


    am 1. 7. :"E-mails und Anrufe bei Navigon brachten nur die Auskunft, dass ich noch 50 drauflegen solle und mir die DVD-Version schicken lassen könne, da kann man das Kartenmaterial auf mehrere Karten verteilen, alles andere (Geld zurück, kostenlose Hilfe) wäre nicht möglich, für die Eignung meines PDA (trotz Erklärung der Kompatibilität auf der Navigon-Homepage) wäre ich allein zuständig. Ich werde mich wohl von Navigon verabschieden."


    am 5. 8. : " Der Super-Support von Navigon hat mit empfohlen auf meine upgrade-Version (99 ) noch einmal 50 draufzulegen und die DVD-Version zu kaufen, die man teilen könnte."


    Ich möchte Navigon jetzt keineswegs pauschal verteidigen, aber offensichtlich haben sie dich doch oft und deutlich genug wissen lassen,
    wie sie das Problem beurteilen und wie sie sich eine Lösung vorstellen, die dir die Nutzung von MN6 auf deinem PDA eröffnet.
    Wenn du dich nicht mit ihnen einigen kannst, aber dich juristisch im Recht glaubst, dann musst du es wohl auf dem Rechtsweg klären lassen ?


    Gruß miresc

    Zitat

    Original von freewindqlb
    Nur nebenbei: die zugesicherte Kompatibilität durch ein Nachkaufen herzustellen ist eine Frechheit.


    Edit: Persönlich finde ich das Angebot von Navigon, dein Download-Upgrade nachträglich
    - für den regulärenen Mehrpreis - in ein DVD-Upgrade umzutauschen, durchaus fair,
    denn nach meiner Rechtsauffassung wären sie auch dazu nicht unbedingt verpflichtet.
    Heißt es doch auf der Navigon-Download-Seite ausdrücklich:
    "Bitte beachten Sie, dass Download-Produkte vom Rückgabe-Recht ausgeschlossen sind."
    Was dir Navigon angeboten hat, ist m. E. ein klassischer "Vergleich", ohne mich da auf juristisches Terrain begeben zu wollen.

    18 Mal editiert, zuletzt von miresc ()

  • @miresc,


    natürlich weiß ich noch was ich geschrieben habe. Aber da Du ja meine postings gelesen hast, hättest Du feststellen können, dass sie schon viel länger als 4 Wochen zurück sind. Die 4 Wochen sind gerechnet von dem Datum, als ich mein Schreiben offiziell (übrigens auf Anwaltanraten) per Einschreiben an Navigon gesandt habe. E-mails werden bei Rechtsstreitigkeiten leider nicht so ganz ernst genommen.
    Inwieweit Du das Angebot von Navigon als fair einschätzt, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Aber darüber brauchen wir nicht weiter zu diskutieren, es hat ja halt jeder seine Meinung.
    Wenn die Europakarte beim upgrade nicht splittbar ist, können wir das Thema auch beenden, da alles andere doch bloß "Nebenkriegsschauplätze" sind.


    Gruß