Hallo Kraftfahrer,
am einfachsten festzustellen, welche Karte du hast:
--> OPTIONEN --> EINSTELLUNGEN --> AKTUELLE KARTE
Ich glaube aber mittlerweilen auch, dass du die neue Karte hast!
Mit besten Grüßen
ulrichtukur
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Hallo Kraftfahrer,
am einfachsten festzustellen, welche Karte du hast:
--> OPTIONEN --> EINSTELLUNGEN --> AKTUELLE KARTE
Ich glaube aber mittlerweilen auch, dass du die neue Karte hast!
Mit besten Grüßen
ulrichtukur
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Die Antwort kann ich dir gern zusenden, da mir dasselbe Malheur passiert ist:
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wir danken für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen kein anderes Angebot unterbreiten können. Es gibt nur die Möglichkeit den Gutschein bei der Bestellung einzulösen, im nachhinein ist dieser also hinfällig. Ebenso können wir die Bestellung nicht stornieren, da Download - Produkte vom Umtausch bzw. von Rücknahme ausgeschlossen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis.
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Ich hatte die Faxen jetzt dicke.
Ich bin vom Vertrag zurückgetreten.
20 Downloadversuche mit ca. 110 Downloadstunden sind eine Zumutung für den Kunden ![]()
Wenn sich Navigon da nicht bald was einfallen lässt.....
Mal sehen, was der Support dazu sagt. Meine Anfragen von vor einer Woche sind noch immer nicht beantwortet worden. Tolles "Service"-Center ![]()
Vom Vertrag zurückgetreten ?
Das geht laut AGB gar nicht, ( Downloadversion ) aber falls das tatsächlich klappt, dann wird es einigen hier die genau die gleichen schwierigkeiten haben, sicherlich helfen.
Gruss
Kefrens
Ich habe ja nicht vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht sondern vom Rücktrittsrecht. Das besteht für alle Arten von Geschäften für 14 Tage nach Vertragsabschluß (korrigiert mich, wenn ich da falsch liege
)
Eine Lieferung ist ja nicht zustande gekommen. Also konnte ich ja auch nichts zurückgeben. Das wäre dann tatsächlich nicht gegangen. Aber wer würde die Karten schon zurückgeben, wenn er sie schon mal hat :gap . So weit ist es ja leider nicht gekommen ![]()
Navigon hat umgehend meine Kreditkarte ausgeglichen und hat damit den Rücktritt vom Vertrag akzeptiert.
Ich hoffe für uns alle, dass die neue Europakarte bald über ein neues Downloadverfahren oder sogar auf DVD erhältlich ist.
Gruß
DocRock
Ah ok, sorry dann habe ich das erst falsch verstanden.
Na das klingt ja mal gut, dann werden sicher einige mehr davon gebrauch machen, sofern sie nicht schon über 2 wochen lang ständig am saugen sind ![]()
Gruss
Kefrens
Ich habe gerade eine email vom technischen Support bekommen:
ab Mitte/Ende August ist das Kartenmaterial auf DVD im Navigon-Shop erhältlich.
Das ist ja gar nicht mehr so lange. Nur noch 40 mal schlafen
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ZitatOriginal von DocRock
Ich habe gerade eine email vom technischen Support bekommen:
ab Mitte/Ende August ist das Kartenmaterial auf DVD im Navigon-Shop erhältlich.
Das ist ja gar nicht mehr so lange. Nur noch 40 mal schlafen
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mal sehen, was es dann inkl DVD kostet... ![]()
Moin,
ZitatOriginal von DocRock
Ich habe ja nicht vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht sondern vom Rücktrittsrecht. Das besteht für alle Arten von Geschäften für 14 Tage nach Vertragsabschluß (korrigiert mich, wenn ich da falsch liege)
Ist hiermit geschehen
Ich weiß ja nicht, woher diese Weisheit immer wieder kommt, aber Verträge wurden schon bei den alten Römern geschlossen um erfüllt zu werden.
Was Du hier meinst ist das Fernabsatzgesetz, das Dir unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit gibt, einen Artikel erst einmal 14 Tage "anzusehen". Nur in diesem Fall und bei sogenannten Haustürgeschäften hast Du ein Rücktrittsrecht.
Wieder was dazugelernt. Danke, dja :).
Hier nochmal ein Auszug einer Mail, die ich ebenfalls von Navigon erhalten habe:
ZitatWiderrufsrecht
NAVIGON gewährt Ihnen ein uneingeschränktes Widerrufsrecht Ihrer Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen. Der Vertragswiderruf kann in Textform - z. B. als Brief, Fax oder Email - oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Widerrufsrecht erlischt bei Software auf versiegelten Datenträgern, die von dem Käufer entsiegelt worden und bei Leistungen, die online (z.B. Software zum download) übermittelt worden sind. Gleiches gilt für Produktpakete (Bundle), die sich aus Software auf versiegelten Datenträgern und anderen Produktteilen (z.B. Hardware) zusammensetzen, wenn die Datenträger entsiegelt worden sind. Bei Produktpaketen (Bundles) stellt die auf versiegelten Datenträgern gespeicherte Software den Schwerpunkt des Vertrages dar. Im Falle der Entsiegelung der Datenträger ist der Kaufvertrag über ein Produktpaket (Bundle) nicht teilbar. Die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche gemäß Ziff. 6 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben unberührt. Ihr Widerruf ist zu richten an: NAVIGON Service Center, Postfach 6209, 97012 Würzburg, Germany.
NAVIGON gewährt Ihnen ein uneingeschränktes Widerrufsrecht Ihrer Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen. Bitte beachten Sie, dass wir Produkte mit beschädigter CD-Versiegelung nicht zurücknehmen können.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Raschumi
So Leutz ,
ich werde es gleich nochmals probieren . ( 6. Versuch )
Nachdem es mit dem alten Rechner und XP nicht geklappt hat ,werde ich es nochmal mit dem neuen und Vista probieren .
Interessant ist das der Download bei mir immer bei 99 % abbricht , wogegen er bei manchen bei 1 / 10 /oder 20 Prozent endet .
Anscheinend ist daran Navigon nicht ganz unschuldig . Ärger und stundenlange sinnlose Downloads sind die Folge . Zumindest meine DSL Leitung ist ohne Fehler oder Aussetzter !!!
Es währe auch interessant wenn sich mal Leute hier melden bei denen der Download geklappt hat . Vielleicht sehr hilfreich .
Also auf gehts , 3 Stunden langeweile ,vielleicht klappt es ja
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Gruss Ralph
ich habe gestern die Karte gekauft und hatte prompt die Problematik mit dem Hashwert (nach 99%). Heute früh habe ich ein Firmwareupdate der Fritzbox 7170 gemacht, Kaspersky Internet Security deaktiviert und den Download erneut gestartet. Jetzt hat´s geklappt. Ob das auf meine Vorgehensweise oder nur auf Glück zurückzuführen ist, weiß ich nicht
vg
Bastl
In diesem Zusammenhang ist es nicht erforderlich, sich mit den Regelungen des Fernabsatzgesetzes auseinanderzusetzen. Es geht hier vielmehr um den Erfüllungsteil des Kaufvertrages. Wir als Kunden sind in Vorleistung getreten und durch die Probleme beim Download ist die "Lieferung" der Warenschuld ausgeblieben. Nach der Schuldrechtsreform heißt das Kind Schlechtleistung. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist besteht das Recht aur Wandlung, dass heißt Rückgängigmachung des Kaufvertrages, mit der Folge, dass Navigon den Kaufpreis zu erstatten hat.
Letzendlich hat es ja das Schicksal gut mit mir gemeint und den Download doch noch zugelassen, aber genau auf dem beschriebenen Weg hatte ich mich bereits befunden.
Ich drücke allen kräftig die Daumen, dass der Hashwertfehler bald der Vergangenheit angehört.
Gute Fahrt in den Urlaub, oder wohin ihr euch leiten lasst! ![]()
Moin,
ZitatOriginal von ulrichtukur
In diesem Zusammenhang ist es nicht erforderlich, sich mit den Regelungen des Fernabsatzgesetzes auseinanderzusetzen. Es geht hier vielmehr um den Erfüllungsteil des Kaufvertrages.
Vollkommen richtig. Oben ist allerdings ein "allgemeines Rücktrittsrecht" proklamiert worden, was es einfach im deutschen Recht so nicht gibt, daher der Hinweis auf das Fernabsatzgesetz.
ZitatWir als Kunden sind in Vorleistung getreten und durch die Probleme beim Download ist die "Lieferung" der Warenschuld ausgeblieben. Nach der Schuldrechtsreform heißt das Kind Schlechtleistung.
Na, wenn wir schon genau sein wollen: Eine Schlechtleistung ist was anderes und bezieht sich auf Sachmängel. Hier geht es um Verzug bei Schuldverhältnissen.
ZitatNach Setzen einer angemessenen Nachfrist besteht das Recht aur Wandlung, dass heißt Rückgängigmachung des Kaufvertrages, mit der Folge, dass Navigon den Kaufpreis zu erstatten hat.
Und auch hier bist Du afaik nicht ganz genau ![]()
Der Käufer oder Gläubiger hat bei Verzug mehrere Möglichkeiten:
1) Setzen einer Frist mit Ablehnungsandrohung sowie Ablehnung nach Verstreichen der Frist. In diesem Fall kann der Gläubiger zusätzlich zur Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises sogar Schadenersatz fordern, falls ein Schaden zu beziffern ist (hier z.B. wohl bei DSL-Volumen- oder Zeittarifen, nicht aber bei einer Flatrate).
2) Abnahme trotz Verzug und Ausgleich des entstandenen Schadens, auch hier wieder "sofern ein Schaden zu beziffern ist".
Näheres findet sich in der Rechtsliteratur und natürlich auch im Internet, z.B. hier
ZitatLetzendlich hat es ja das Schicksal gut mit mir gemeint und den Download doch noch zugelassen, aber genau auf dem beschriebenen Weg hatte ich mich bereits befunden.
Ich drücke allen kräftig die Daumen, dass der Hashwertfehler bald der Vergangenheit angehört.
Gute Fahrt in den Urlaub, oder wohin ihr euch leiten lasst!
Bei mir hat ein Virenscanner-Proxy den FTP-Download blockiert, was aber bei dem verwendeten Produkt keine wirkliche Seltenheit ist. ![]()
Den zweiten Versuch habe ich dann mit einem Notebook aus einer Hardware-DMZ gemacht, quasi an diesem Proxy vorbei. Auch hier waren Virenscanner und Personal Firewall auf dem Notebook genauso aktiv wie eine Hardwarefirewall und noch die Fritz!Box mit NAT und Firewall vorneweg. Einen Hashwertfehler habe ich nie gesehen, es hat halt nur ein wenig gedauert, bis der Download fertig war... ![]()
Gibt es denn hier neuere Erkenntnisse?
Klappt der Download bei Navigon jetzt besser? Ich glaube, die "Navigon fresh"-Software wurde überarbeitet? Oder irre ich mich?
Gruß
DocRock ![]()
Ich habe den Download an 4 verschiedenen Rechner gemacht (absichtlich).
Verschiedene Hardware, verschiedene DSL Provider und Geschwindigkeiten.
Immer wieder beim ersten Mal völlig problemlos, trotz Hardware FW im Router (Fritz Box SL Wlan 3020 / F Box 7170 / T-Com Sinus irgendwas und SMC).
Auch hatten die Rechner entweder die XP Firewall oder andere FWalls (PC-Tools / Nvidia Firewall) und auf allen Rechner lief das AVK 2007.