ZitatAlles anzeigenOriginal von gpsjoko
Danke für die schnelle Antwort!!!
Beim Vorgängermodell: ja!
Hm beruhigt mich ein wenig!!!
Steckt die nicht schon im Gerät?
Nein da ist sie nicht
ZitatAlles anzeigenOriginal von gpsjoko
Danke für die schnelle Antwort!!!
Beim Vorgängermodell: ja!
Hm beruhigt mich ein wenig!!!
Steckt die nicht schon im Gerät?
Nein da ist sie nicht
ZitatOriginal von DerCmdr
...eingescheißt ...
Bitte auf die richtige Vergangenheitsform achten!
;D
ZitatOriginal von gpsjoko
Bitte auf die richtige Vergangenheitsform achten!
;D
Hab ich doch ;D
Tja ich kann die Speicherkarte einfach nicht finden!!!
Das gibbet doch gar nicht
ZitatOriginal von melodyman
Tja ich kann die Speicherkarte einfach nicht finden!!!
Das gibbet doch gar nicht
Also dann tippe ich jetzt doch darauf, dass du ein Retoure-Paket erhalten hast und die haben bei T-Com nicht ausführlich genug auf Vollständigkeit geprüft.
Versuch den Kontakt per E-Mail - bei mir haben die in der Regel am gleichen Tag geantwortet.
Hm, habe mich heute morgen schon mit der freundlichen Hotline unterhalten und warte jetzt auf Rückruf!
Mal sehen wie es weitergeht...
Für alles die es interessiert!
Habe jetzt mit 3 versch. Personen über meine Probleme (zerbeulter eingerissener Karton, fehlende SD-Karte) bei der Lieferung gesprochen.
Es gibt nur die Möglichkeit das Gerät unfrei zurückzusenden und ein neues zum aktuellen Preis (399 Euro) neu zu bestellen. Innerhalb von 14 Tagen bekommen ich den ursprünglichen Kaufpreis (368 Euro) erstattet.
Die Mitarbeiter waren alle sehr nett, aber das kann es doch nicht sein!
Ich werde das Gerät zurücksenden und hoffen, dass ich mein Geld zurückerhalte!!!
Der Shop hat sich für mich erledigt
ZitatOriginal von melodyman
Es gibt nur die Möglichkeit das Gerät unfrei zurückzusenden
Quatsch.
Es ist gesetzlich geregelt dass bei Rückgaben binnen 14 Tagen bei Fernabsatz der Händler die Rücksendekosten trägt sofern der Kaufpreis des Artikels über 40 beträgt.
Sascha
ZitatOriginal von SaBo
Quatsch.
Es ist gesetzlich geregelt dass bei Rückgaben binnen 14 Tagen bei Fernabsatz der Händler die Rücksendekosten trägt sofern der Kaufpreis des Artikels über 40 beträgt.
Das tut er doch bei unfreier Rücksendung.
ZitatOriginal von melodyman
Es gibt nur die Möglichkeit das Gerät unfrei zurückzusenden und ein neues zum aktuellen Preis (399 Euro) neu zu bestellen. Innerhalb von 14 Tagen bekommen ich den ursprünglichen Kaufpreis (368 Euro) erstattet.
Die haben eine sehr merkwürdige Ausgabe des BGB. Frag die mal, was bei denen in den Paragraphen 433ff. und dazugehörige steht. Insbesondere in den Paragraphen (ich bin jetzt zu faul nachzusehen, welche das sind), bei denen es um die Mängelrüge geht.
Hatte auch schon mal was t-com zurückgegeben per unfreier Paket-Sendung (d.h. die Rücksendung hat mich nichts gekostet). Das ging recht problemlos und innerhalb von einer Woche hatte ich einen Verrechnungsscheck in der Post.
Allerdings möchtest du ja nicht dein Geld zurück, sondern ein funktionierendes Gerät. Da bin ich der Meinung (bin aber kein Rechtsverdreher...), dass t-com hier nachbessern muss. Die sind ja schließlich einen Vertrag mit dir eingegangen.
ZitatOriginal von mobafan
Die haben eine sehr merkwürdige Ausgabe des BGB.
Das sehe ich auch so.
Zitat§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
ZitatAlles anzeigen
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
Sascha
ZitatAlles anzeigenOriginal von SaBo
Das sehe ich auch so.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
Sascha
Danke für die Hilfe, aber eigentlich wollte ich mich nicht juristisch mit denen herumärgern, was unweigerlich notwendig ist, denn es gibt bei T-com KEINE andere Möglichkeit die fehlerhafte Übersendung nachzubessern. Auch nicht auf meine ausdrückliche telefonsiche Bitte.
Und Stress habe ich wahrlich bei der Arbeit genug!!!
Meine Entscheidung steht: Das Gerät geht wieder retour und ich sehe mich anderweitig um, auch wenn es wohl 30 Verlust bedeutet!!!
Das verstehe ich nicht, ehe ich 30 Verlust mache, kaufe ich mir eine SD für 15, eh besser als die anfällige Medion Karte.
Desweiteren setze ich eine Frist für die Nachlieferung der fehlenden.
cu,dehlya