Hää, was habe ich denn anderes geschrieben?
Weder ich noch Du hast hier das neue Gewährleistungrecht zitiert.
Weiterhin beachte man den Ausdruck "...sinngemäß im BGB..."
Aber der Begriff Garantie ist rechtlich gesehen hier falsch. Sorry!
Ich wollte lediglich damit zum Ausdruck bringen, dass der Käufer in den ersten 6 Monaten nichts beweisen muss. Ein Fehlverhalten am Kunden muss mir der Händler nachweisen.
In diesem Fall recht schwierig, wenn der Saugnapf nicht gehalten hat. Dann muss der Händler mir BEWEISEN, dass ich diesen Saugnapf falsch angebracht oder montiert habe. Eine Vollbremsung muss das Gerät unbeschadet überstehen!! So sollte es konstruiert sein!
"Das heisst, DU musst Sony beweisen, dass der Fehler bereits bei Auslieferung bestand!"
Zitat: heffekopp
Ist so nicht richtig. Das Gerät gibt es erst seit Anfang Juni diesen Jahres!!
Entsprechend weniger als ein Monat alt.
Wie Du schon richtig festgestellt hast, tritt die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten in Kraft!