Chicago 9000 Pro für 299€

  • Liebe Kollegen,


    eine Werbung, die nicht das hält was sie verspricht ist ein Lockvogelangebot. Praktiker hat ein solches heute wohl verbreitet, denn auch Hinweise wie "Solange Vorat reicht" gelten nicht, für ein solches Werbeangebot muss eine ausreichende der zu erwartenden Nachfrage genügende Stückzahl an Ware im Laden vorhanden sein. Dies ist bei zwei Geräten nicht der Fall.


    Wenn ein Lockvogelangebot vorliegt gibt es für den Verbraucher recht wenig Möglichkeiten. Am sichersten ist es das Angebot nachzufordern. D.h. die Nachträgliche Beschaffung der Ware zum Angebotspreis. Das macht man am besten im Laden beim Geschäftsführer.


    Gleichzeitig gibt man an bei Zuwiderhandlung eine Meldung zu machen an die Wettbewerbszentrale. Diese wird Praktiker dann abmahnen, das geht online und sollte von all denen gemacht werden, die kein Gerät erhalten haben:


    http://www.wettbewerbszentrale…telle/beschwerdeformular/


    Wichtig sind insbesondere Informationen wann, welche Menge abverkauft wurde oder zur Reaktion des Personals, was sagen die? Bereits abverkauft, nehmen nicht an der Aktion teil, sehr schön ist es wenn einem stattdessen andere oder Minderwertige Produkte verkauft werden.


    Beste Grüße, tompetti

  • Hallo,
    du scheinst dich rechtlich ganz gut auszukennen.


    Mein Gedankengang bei den leuten den ein normales 9000 an Stelle des PRO verkauft wurde:


    Es ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
    Die Grundlage für den Kaufvertrag ist das Angebot in dem unzweifelhaft ein PRO angeboten wird.
    Damit liegt ein Mangel, nämlich fehlen des TMC-PRO Codes zur Freischaltung vor.
    Der Käufer hat auf Grund seines Kaufvertrages und der Zusage im Prospekt das Recht auf Beseitigung des Mangels, sprich Nachbesserung.
    Kann der Lieferant die Nachbesserung nocht vornehmen, hat der Käufer die Wahl zwischen Wandlung und Wertausgleich.
    Besteht er auf Wertausgleich, muss der Lieferant die real entstehenden Kosten für den Erwerb von TMC-PRO zahlen.


    Gruß Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von TomB ()

  • Hallo TomB,


    wenn ich mich (wenn auch nur flüchtig) an mein Jurastudium erinnere, dann ist das Katalogangebot nur eine "invitatio ad offerendum", also eine unverbindliche Einladung von Praktiker an den Käufer, seinerseits ein Angebot an Praktiker (das Chicago auf das Kassenband zu legen) zu machen, welches Praktiker dann durch das Einscannen in die Kasse annimmt. Der Kaufvertrag ist hiermit geschlossen. Durch Herausgabe der Ware seitens Praktiker und die Kaufpreiszahlung durch den Käufer ist das Eigentum der Ware auf den Käufer übergegangen.
    D.h., Du hattest im Laden (also vor Abgabe Deines Angebotes) noch Zeit, das Produkt zu checken und bei Nichtgefallen es wieder ins Regal zu zurück zu legen. Von einem Mangel einer zugesicherten Eigenschaft kann m.E. nicht ausgegangen werden. Allenfalls kann der Käufer das unbenutzte Gerät gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben und dies auch nur auf Kulanz seitens Praktiker (anderes gilt nur bei Online-Verträgen).Falls dies alles so nicht stimmen sollte bitte ich um Nachsicht. :gap


    Natürlich ist der (potentielle) Käufer der Dumme, weil er sich auf die Werbung verlassen hat und extra zu Praktika gefahren ist - das kostet Zeit und Geld, wofür man keinen Ersatz bekommt :angryfire


    Eine Abmahnung kann noch nicht einmal der Käufer, sondern muss ein Wettbewerber beantragen. Also TomB - go for it!


    Just my 2 cents.


    Servus
    mucnav

    2 Mal editiert, zuletzt von mucnav ()

  • Hi,
    kommt darauf an denke ich.
    Wenn da z.B. Schilder beim Produkt stehen "aus unserer Werbung" o.ä. dann muss die Ware auch der Beschreibung in der Werbung entsprechen.


    Die Rechtsprechung tendiert heute eigendlich dazu den Kunden als Ncht-Fachmann zu schützen. Da beim Chicago nur durch genaues Studium der Verpackungsunterseite feststellbar ist, ob Pro oder nicht-Pro muss normalerweise gegeben sein, dass die Produktbeschreibung (sprich Werbeflyer) mit dem tatsächlich angebotenen Produkt übereinstimmt wenn das Produkt im Markt als das im Werbeflyer angebotene dargstellt wird. Wenn dem nicht so ist, hat der Makt vor Ort eigendlich eine Informationspflicht, dass das Produkt abweicht. Er hätte also mit Schildern oder an der Kasse drauf hinweisen müssen dass es sich nicht um einen PRO handelt.


    Ich habe nächste Woche sowiso einen Termin bei usnerem Hausanwalt, mal hören ob der Lust hat Abzumahnen.
    Eine Beschwerde an die WBZ kann jeder einreichen, auch ein Verbraucher. Dann mahnt die WBZ ab. Ist für den Markt aber billiger wie über einen Anwalt.
    Ich kann aber nur dazu raten sich in jedem Fall bei der WBZ zu beschweren. Solange diese Ketten mit solchen Fakes durchkommen hört das nicht auf dass unbedarfte Kunden besch..... werden.


    Gruß Thomas

  • Es wäre schön, wenn Käufer von Normalgeräten und vergebliche Käufer mal Kontakt mit mir aufnehmen würden. In der Regel habe ich schon eine Mail geschickt.


    Beste Grüße, tompetti

  • Moin Leutz!
    Hab nun mal bei meinem erstandenen Gerät Nachschau gehalten bezüglich der schon ewähnten Nummer:
    Ich habe die Version R 06 :(
    Das dürfte ja dann wohl ne veraltete Version vom Chicago 9000 sein.
    Werd das Teil dann in den Laden zurücktragen und mir mein Geld wiedergeben lassen :-D)


    Gruß, Carsten

  • Hi


    Ich, an Deiner Stelle, würde es behalten!


    Der einzige Unterschied zwischen R06 und R08 scheint wohl nur das etwas hellere Display zu sein.......was mir persönlich egal wäre! Verbessert mich bitte, wenn ich da falsch liege!


    Habe vergeblich versucht eines zu bekommen.......
    Dortmund hatte es gar nicht im Laden......und als ich in Bochum ankam, war schon alles abverkauft :(
    Bin also leer ausgegangen und leicht angesäuert wieder nach Hause gefahen!


    Wie TomB schon sagte :

    Zitat

    Die Grundlage für den Kaufvertrag ist das Angebot in dem unzweifelhaft ein PRO angeboten wird.
    Damit liegt ein Mangel, nämlich fehlen des TMC-PRO Codes zur Freischaltung vor.
    Der Käufer hat auf Grund seines Kaufvertrages und der Zusage im Prospekt das Recht auf Beseitigung des Mangels, sprich Nachbesserung.
    Kann der Lieferant die Nachbesserung nocht vornehmen, hat der Käufer die Wahl zwischen Wandlung und Wertausgleich.
    Besteht er auf Wertausgleich, muss der Lieferant die real entstehenden Kosten für den Erwerb von TMC-PRO zahlen.


    Und genauso würde ich es auch machen..... lass dir die Kosten für PRO erstatten!


    Dann hast Du trotz R06 noch nen Schnapp gemacht.


    Gruß Markus

  • Hi Markus!


    Da bist du aber sehr optimistisch, was den Wertausgleich anbelangt.
    Ich glaub nicht, daß die Mitarbeiter eines Baumarktes sich dazu durchringen können, mir 60 Euro zurückzuzahlen, damit ich mir n Update kaufe. :(
    Schön wärs natürlich :gap
    Blöderweise liegt unser Baumarkt ca. .30 km wech von mir und mir geht die Hin- und Hergurkerei ein wenig auf den Nerv :evil:
    Bin echt ein wenig angep... wegen der Sache, aber das kommt davon, wenn man Null Ahnung von einer Sache hat :mua


    Wäre der Preis denn für diese Gerät trotzdem noch ok?


    Gruß, Carsten

  • Hi Carsten


    Optimistisch bin ich immer....bis man(n) mich vom Gegenteil überzeugt ;D


    Ob sich die Mitarbeiter dazu durchringen können, weiß ich nicht.......
    Du HAST aber gesetzlichen Anspruch auf Wandlung oder Wertausgleich !!!


    Möchte Dich dabei nochmal auf das Posting von TomB aufmerksam machen!
    Ich würde "das", was TomB schon geschrieben hat, auf jeden Fall versuchen!!!
    ( Notfalls mit Anwalt wenn Du eine Rechtschutz hast )


    Zu Deiner Frage, ob der Preis trotzdem ok ist.......


    Schau mal bei Route 66 Shop was Du da hättest bezahlen müssen.
    Selbst bei ebay sind die Teile unter 350 Teuros kaum zu haben.... oder man(n) hat viel Glück.
    Daher meine Meinung: Mich würde R06 nicht stören bei dem Preis.
    Ist aber, glaube ich, Ansichtssache....und nur meine Meinung......


    Gruß Markus

  • Ich halte es für Unsinn, dass du einen ANSPRUCH auf 60 Euro für den nachkauf des PRO-Schlüssels hast. Weiter oben war schon ein Posting, dass die Sache sehr gut beschrieben hat! Du kannst das Gerät zurückgeben, wenn es die PRO-Eigenschaft entgegen der Werbung nicht besitzt. Nicht mehr aber auch nicht weniger!


    Das Angebot war mit 300 Euro auch für die normale Variante nicht schlecht. Auch wenn es nur die alte R06 Variante ist. Wer wegen sowas einen Anwalt bemüht, hat zu wenig zu tun im normalen Leben. Brings zurück oder behalt das 9000, alles andere ist Schwachsinn!


  • Meine Ansicht:
    Also der Kunde kann durchaus Nacherfüllung verlangen. Einzig könnte der Verkäufer sich auch "unverhältnismässig hohe Kosten" berufen.
    Da dürfte aber kaum eine Chance bestehen dass ein Gericht das durchgehen lässt.
    Auch eine angemessene Wertminderung wäre einforderbar, die dürfte dann eben der Höhe der Kostendifferenz zwischen 9000 und 9000 PRO liegen,
    Gruß Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von TomB ()

  • Zitat

    Original von Haenner
    Ich halte es für Unsinn, dass du einen ANSPRUCH auf 60 Euro für den nachkauf des PRO-Schlüssels hast. Weiter oben war schon ein Posting, dass die Sache sehr gut beschrieben hat! Du kannst das Gerät zurückgeben, wenn es die PRO-Eigenschaft entgegen der Werbung nicht besitzt. Nicht mehr aber auch nicht weniger!


    Das Angebot war mit 300 Euro auch für die normale Variante nicht schlecht. Auch wenn es nur die alte R06 Variante ist. Wer wegen sowas einen Anwalt bemüht, hat zu wenig zu tun im normalen Leben. Brings zurück oder behalt das 9000, alles andere ist Schwachsinn!


    Was soll das denn jetzt ???
    Glaub mal, ich habe bestimmt genug zu tun im normalen Leben!!!
    Mir geht es hier um's Prinzip!!!
    Ich habe extra geschrieben : DIES IST MEINE MEINUNG!!! Und so würde ich es machen......


    Das als "Schwachsinn" zu betiteln, finde ich unverschämt !!!


    Ich weiß zwar nicht, ob ich Dir schon mal in den Kaffee gespuckt habe, aber ich fühl mich hier voll angepi.... von Dir!!! X(


    Ende

    Einmal editiert, zuletzt von Old-Mac ()

  • 1) geht es um's Prinzip.
    2) sind 60,-EUR immerhin 120DM in echtem Geld.
    Ich empfinde das nicht gerade als Trinkgeld.


    Da geht eine Baumarktkette hin und veräppelt die Kundschaft.
    Die werben mit 299,- statt 499,- und TMC-PRO.
    Dann werden irgendwelche Restposten die im Konzern rumliegen eingesammelt und an ein paar Baumärkte verteilt.
    Die Käufer die unwissend genug sind den Unterschied nicht zu erkennen werden hier def. mit einer falschen Werbeaussage hinters Licht geführt.


    ICH würde da JEDEN Cent rausholen den ich holen kann. Wer in dieser Art gegen das Wettbewerbsrecht verstösst und Kunden für Dumm verkauft muss einfach auch die Folgen tragen. Basta




    Gruß Thomas

  • Ich habe gestern eine Beschwerdemail an die Praktikers wegen dieser blöden Geschichte geschrieben. Wie nicht anders zu erwarten, alles halb so wild, kann doch mal passieren usw.



    **********
    Es wurde Bezug genommen auf meine Email hinsichtlich des in ihrem aktuellen Werbebeilage beworbenen Navigationsgerätes. Gleichzeitig hat man sich bedankt für das dem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen und dafür, dass ich Ihnen mit meinem Schreiben die Möglichkeit gebe zu dem von mir beanstandeten Sachverhalt Stellung zu nehmen.


    Nach Rücksprache mit ihrem Einkauf verhält es sich in der Tat so, dass es sich bei dem abgebildeten Navigationsgerät lediglich um die Ausführung "Route 66 Chicago 9000" handelt, welche geringfügig zu der Ausführung "Route 66 Chicago 9000 Pro" abweicht. Hierbei soll es sich um einen Druckfehler handeln, wofür sie sich bei mir ausdrücklich entschuldigen möchten.


    Die Eigenschaften des Gerätes würden jedoch mit den getätigten Angaben in ihrem Werbeprospekt übereinstimmen. Diese Angaben sowie die Modelbezeichnung würden ich auch auf der Umverpackung des Gerätes finden können. Der Preis würde sich ebenfalls für die Version "Route 66 Chicago 9000" verstehen, die erweiterte Version sei geringfügig teurer. Dennoch würde es sich hierbei um ein äußerst attraktives Angebot handeln.


    Mir wurde versichert, dass es keinesfalls in ihrer Absicht lag, ihre Kunden bewusst zu täuschen. Der daraus entstehende Imageschaden wäre für sie sicher größer als der damit verbundene kurzfristige Umsatz.


    Sofern ich das Gerät erworbenen hätte, hätte ich selbstverständlich die Möglichkeit dieses umzutauschen. Sie bitten um mein Verständnis dafür, dass sie für Druckfehler leider keine Haftung übernehmen können. Auf diesen Umstand würden sie auch in ihren Werbebeilagen hinweisen.

  • OK, ich verschick dann ab sofort auch 9000er wenn jemand 9000 PRO bestellt.
    Oder noch besser, ich kaufe mir irgendwo billich eine Palette ausgelaufene Geräte von irgendeinem ganz anderen Hersteller und verschicke die dann statt der angeboteten und vom Kunden bestellten Geräte.
    Oder auch super, ich biete was an und hab es dann garnicht, macht doch auch Spass die Leute mal bischen zu veräppeln.


    Ist ja alles halb so wild und kann ja mal passieren und NEEEIIIINN Absicht steckt da ganz ganz bestimmt keine dahinter.


    Mal ganz ehrlich, für wie Blöde halten die Kunden eigendlich ?(


    Gruß Thomas


    P.S. Ein Druckfehler wäre z.B. ein falsch gesetztes Drezimaltrennzeichen und das wäre dann ein Irrtum der einem Händler nicht angelastet werden kann. Aber eine derart falsche Gerätebeschreibung und auch die Nennung einer falschen UVP ist kein "Druckfehler".

    Einmal editiert, zuletzt von TomB ()