Liebe Kollegen,
eine Werbung, die nicht das hält was sie verspricht ist ein Lockvogelangebot. Praktiker hat ein solches heute wohl verbreitet, denn auch Hinweise wie "Solange Vorat reicht" gelten nicht, für ein solches Werbeangebot muss eine ausreichende der zu erwartenden Nachfrage genügende Stückzahl an Ware im Laden vorhanden sein. Dies ist bei zwei Geräten nicht der Fall.
Wenn ein Lockvogelangebot vorliegt gibt es für den Verbraucher recht wenig Möglichkeiten. Am sichersten ist es das Angebot nachzufordern. D.h. die Nachträgliche Beschaffung der Ware zum Angebotspreis. Das macht man am besten im Laden beim Geschäftsführer.
Gleichzeitig gibt man an bei Zuwiderhandlung eine Meldung zu machen an die Wettbewerbszentrale. Diese wird Praktiker dann abmahnen, das geht online und sollte von all denen gemacht werden, die kein Gerät erhalten haben:
http://www.wettbewerbszentrale…telle/beschwerdeformular/
Wichtig sind insbesondere Informationen wann, welche Menge abverkauft wurde oder zur Reaktion des Personals, was sagen die? Bereits abverkauft, nehmen nicht an der Aktion teil, sehr schön ist es wenn einem stattdessen andere oder Minderwertige Produkte verkauft werden.
Beste Grüße, tompetti