Ich bin betroffen: PNA470 mit Lenkradfernbedienung - Bestellt / Screenshot

  • So und nun möchte auch ich mal meinen Senf nach langem hier wieder abgeben:


    Schon interessant, wie hier miteinander umgesprungen wird. Dies soll lediglich am Rande interessieren.


    Viel wichtiger ist aber, dass es sich im hier dargelegten Fall um ein Angebot von Medion in Form einer "invitatio ad offerendum" handelt. Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die "invitatio ad offerendum" nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die "invitatio" nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Abgabe des Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will. Häufig haben wir diesen Fall im Bereich der Werbung, wie es auf Seite 1 dargestellt wurde. Soll heissen, dass Medion hier zwar dieses Angebot bewirbt, letztendlich sich den Verkauf offen hält.


    Also, immer die Rechtsvorschriften beachten, dann klappts auch mit den Antworten! Ich könnte mich über die ein oder andere Weisheit hier beömmeln... Belasse es lieber bei meinen o. beschriebenen Ausführungen...


    So far....


    Mav

  • Zitat

    Viel wichtiger ist aber, dass es sich im hier dargelegten Fall um ein Angebot von Medion in Form einer "invitatio ad offerendum" handelt.


    Und woher, bitte schön, soll Otto Normalverbraucher der nicht unbedingt Jura studiert hat wissen, dass es sich um eine solches Angebot handelt ?(


    Das ja, wie du so schön geschrieben hast, gar kein Angebot sein soll sondern nur die Einladung ein Angebot selbst abzugeben :evil:


    Völlig unverbindlich der Lieferung selbstverständlich X(

  • @Farron,


    dass war ja nichts gegen dich oder so... sondern mich regt es einfach auf, wenn ein angeblicher gf hier andere angeht, nur weil diese hier ihre erfahrungen über andere produkte kund tun. das fand ich nicht okay und hier den larry raus hängen lassen finde ich unpassend.


    dass otto normalverbraucher das nicht weiss ist mir auch schon klar. ich wollte es nur mal für alle (hoffentlich) verständlich darstellen.


    schönen feiertag

  • Zitat

    Original von Mav2005
    Also, immer die Rechtsvorschriften beachten, dann klappts auch mit den Antworten! Ich könnte mich über die ein oder andere Weisheit hier beömmeln...


    Ganz schön kess :D - und vor allem glatt am Thema vorbei geschrieben ...


    Es stand nicht in Frage, daß es sich bei dem "Angebot" der Fa. Medion nur um eine iao handelte, sondern ob mit der Bestellung durch den Kunden und die Bestellbestätigung der Fa. Medion ein Vertrag zustandegekommen war (was wohl zu bejahen ist) und ob die Fa. Medion in Folge ein Rücktrittsrecht wegen Nichtlieferbarkeit hat (was wohl zu verneinen ist). :)

  • Zitat

    Original von Mav2005
    ... regt es einfach auf, wenn ein angeblicher gf hier andere angeht, nur weil diese hier ihre erfahrungen über andere produkte kund tun.


    Au weia, vorsicht. Der angebliche GF ist, so behauptet er jedenfalls, ein echter und steht (verstaendlicherweise) gar nicht darauf, wenn die Rechtsform der GmbH beleidigt wird. :gap


    Nagavi

  • Zitat

    Original von Nagavi
    Au weia, vorsicht. Der angebliche GF ist, so behauptet er jedenfalls, ein echter und steht (verstaendlicherweise) gar nicht darauf, wenn die Rechtsform der GmbH beleidigt wird. :gap


    Nagavi


    Ich zitiere:

    Zitat

    Original von helibob
    Kennst du die Reschsvorm mit der ich bestellt habe?


    Formidable Leistung! :D

    Einmal editiert, zuletzt von wind-hund ()