So und nun möchte auch ich mal meinen Senf nach langem hier wieder abgeben:
Schon interessant, wie hier miteinander umgesprungen wird. Dies soll lediglich am Rande interessieren.
Viel wichtiger ist aber, dass es sich im hier dargelegten Fall um ein Angebot von Medion in Form einer "invitatio ad offerendum" handelt. Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die "invitatio ad offerendum" nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die "invitatio" nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Abgabe des Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will. Häufig haben wir diesen Fall im Bereich der Werbung, wie es auf Seite 1 dargestellt wurde. Soll heissen, dass Medion hier zwar dieses Angebot bewirbt, letztendlich sich den Verkauf offen hält.
Also, immer die Rechtsvorschriften beachten, dann klappts auch mit den Antworten! Ich könnte mich über die ein oder andere Weisheit hier beömmeln... Belasse es lieber bei meinen o. beschriebenen Ausführungen...
So far....
Mav