Hallo
Habe mir für mein T5000 MN6 gekauft und installiert. Meine Mutter hat ebenfalls einen T5000. Deshalb kam ich auf die Idee auch auf dieses Gerät das MN6 aufzuspielen. Ich hab einfach die 2GB-SD-Card auf eine andere kopiert und dann installiert. Ich habs bisher noch nicht verwendet, aber die Software läuft...
Naja, jetzt plagt es mich doch irgendwie - das ganze ist vermutlich nicht so ganz legal, oder?
Mich wundert vor allem, daß ich schon bei der Installation auf meinem T5000 keinen Produktcode eingeben mußte oder mich registrieren?
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber ich meine, als ich das MN5 installiert habe, mußte ich mich registrieren....
Ist doch merkwürdig, daß man die Software so einfach mehrfach verwenden kann?
Gruß,
Ingo
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Hi,
das Problem ist doch gar keins. Wenn du in den Lizenzbestimmungen lesen kannst, dass du die Software auf beliebig vielen Geräten installieren darfst, ist alles in Ordnung. Wenn dort, was imho wesentlich wahrscheinlicher ist, steht, dass sie nur für die Nutzung auf einem Gerät bestimmt ist, dann plagt dich dein Gewissen zu Recht.
Auch wenn die Software im Gegensatz zu MN|5 ohne Registrierung nutzbar ist, sanktioniert der Hersteller damit den illegalen Gebrauch nicht.
Gruß
Harald -
Natürlich habe ich die Lizenzbestimmungen nicht gelesen

Sollte ich vielleicht mal tun...
Der mehrfache Gebrauch 'innerhalb' der Familie hat mir zunächst kein schlechtes Gewissen gemacht.Nur ist mir dabei eben auch aufgefallen, daß es wohl keinerlei Kopierschutz gibt! ...das wundert mich doch sehr!
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Zitat
Original von i.m.
Nur ist mir dabei eben auch aufgefallen, daß es wohl keinerlei Kopierschutz gibt! ...das wundert mich doch sehr!Das wundert mich überhaupt nicht
Der Programmierschutz oder etwas ähnliches hätte Navigon wahrscheinlich eine Menge Geld und Aufwand gekostet. Und wenn jemand die Software kopieren bzw. illegal verwenden will, dann schafft er das auch mit Kopierschutz... Insofern wurde hier einfach an Aufwand gespart... entscheident sind die Lizenzbestimmungen. Daran ändert der Kopierschutz auch nichts.Gruß
Jan
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Skurillerweise wurde in der PDA-Version die Zwangsregistrierung/Aktivierung beibehalten...
...und die Codierung der MN5-Aktivierung (zumindest in den späteren bereinigten 5.2.x-Versionen war wohl auch sehr oder zu kompliziert zu knacken.
Soviel zum Thema "zu aufwändig".
Gruß
ToMey -
ZitatAlles anzeigen
Original von tomey
...und die Codierung der MN5-Aktivierung (zumindest in den späteren bereinigten 5.2.x-Versionen war wohl auch sehr oder zu kompliziert zu knacken.
Soviel zum Thema "zu aufwändig".
Gruß
ToMeyJa? Zumindest ist es geknackt worden!
Hast Du eine andere Idee warum es jetzt keine Aktivierung mehr gibt?Gruß
Jan
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Zitat
Skurillerweise wurde in der PDA-Version die Zwangsregistrierung/Aktivierung beibehalten...
Tja nun, das zeugt vom Vertrauen seitens Navigon gegenüber uns PNA- Benutzern
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Zitat
Original von i.m.
...
Der mehrfache Gebrauch 'innerhalb' der Familie hat mir zunächst kein schlechtes Gewissen gemacht.
...Nun, der mehrfache Gebrauch dürfte dann legal sein, wenn du die Original-SD Karte aus dem einen Gerät herausnimmst und dann im anderen Gerät verwendest. Aber das ist sicher nicht das, was dir vorschwebte...
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WO ist denn eigentlich die Lizenzvereinbarung für die PNA Version zu finden ?
Ich habe nirgens was unterschrieben bzw.
erst mal was online durchlesen und dann einen Button "einverstanden" anklicken müssen ?!Wär ja generell mal interessant, welche Rechte man überhaupt erwirbt,
ob die SW an die mitgelieferte HW - bei mir T7000 - gebundelt ist
etcso long
mn6_tester -
Zitat
Original von mn6_tester
WO ist denn eigentlich die Lizenzvereinbarung für die PNA Version zu finden ?
Die Software-Lizenzbestimmungen (EULA) kannst du auf der NAVIGON-Webseite nachlesen:
http://www.navigon.com/site/de/de/popup/conditionsKommen direkt nach den AGB.
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Na das klärt doch einige Fragen....
Gruß
Jan
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N'Abend,
ZitatOriginal von Mr. Skins
Die Software-Lizenzbestimmungen (EULA) kannst du auf der NAVIGON-Webseite nachlesen:
http://www.navigon.com/site/de/de/popup/conditionsKommen direkt nach den AGB.
Wie ich gerade in einem anderen Thread schrieb: Die AGB gelten nur, wenn man direkt bei Navigon kauft. Wenn der OP sein MN|6 beim Händler um die Ecke oder bei Amazon oder sonst wo gekauft hat, dann gelten die AGB von Navigon nicht, damit auch nicht die Lizenzbestimmungen, die nur ein Teil der AGB sind.Sollte Navigon das anders meinen, müssen sie es auch anders kund tun, z.B. durch Anzeige bei der Installation, durch Hinweis auf der Verpackung oder im Handbuch, etc.
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Zitat
Original von Mr. Skins
[Die Software-Lizenzbestimmungen (EULA) kannst du auf der NAVIGON-Webseite nachlesen:
http://www.navigon.com/site/de/de/popup/conditionsKommen direkt nach den AGB.
Tja, DAS können NICHT die von mir angefragten Lizenzbedingungen für MN6 für PNA sein, WEIL
- es ist ja keine Freischaltung nötig
- die Lizenzbedingungen liegen nicht dem Softwae-/Hardwarebundle bei
(im Ggs. zu MN5 , siehe Anleitung im Internet)
- es wird (ungeachtet einer rechtlichen Zulässigkeit !) überhaupt kein
Bezug genommen in dem ausgelieferten Bundle zu diesen AGBsIch denke mal auch, dass weitere Punkte grobe Fehler haben: z.B.: der Gefahrenübergang aus den AGBs SO NICHT für Nichtkaufleute zulässig ist.
Grundsätzlich :
ist aber ganz interessant, und DANKEmn6_tester