Navigon schmeißt Loox 720 raus

  • Zitat

    Original von pocketfrog
    Ja Super, da man die MN6 Seriennummer ja hat, kann man das Prog dann anschließend kostenlos benutzen?


    Und wer soll sich das antun? Wenn NM6 vernünftig laufen würde würde Navigon wohl nicht anbieten es zurückzunehmen.
    Mir gefällt der NM6 richtig gut, aber ich brauche eine zuverlässige Navisoftware im Auto.

  • Hallo,
    ich hatte auch MN6 bestellt, weil LOOX 720 auf der NavigonListe stand. Nach allen moeglichen Tests (neue SD-Karte, Prog. ins RAM, TMC und BlueTooth aus,..) bekam ich MN6 nicht stabil zum laufen so das man zuverlässig navigieren kann. Habe, nahchdem Navigon den LOOX 720 von der List genommen hat, alle zurückgeschickt und warte nun auf das Geld. Eigentlich brauche ich auch nur neue Karten (Europa C) fuer MN5.2.
    Gibt es da eine Lösung ?
    Ich kann nicht glauben das man 1 Jahr nach dem Kauf von MN5 keine aktualisierten Karten beziehen kann. Wenn ja, war es eine Fehlinvestition.


    Michael

  • Zitat

    Original von MediaWer kann mir nun eine optimale Lösung empfehlen, da ich eigentlich schon seit fast 5 Jahren bei Navigon bin und den Markt nicht mehr beobachtet habe ?


    Ob sie optimal ist, kann ich dir nicht sagen, doch ich bin erst kürzlich von TomTom 5 auf den Destinator 6 umgestiegen.


    Zwar haut das Original-Design des Destinators einen nicht gerade vom Hocker, doch gutes Kartenmaterial, günstige (Cross-)Updatepreise und (seit der 6.1.1) gute Software machen ihn IMO zu einer echten Empfehlung.

  • Hahaha, hab grade mir der Hotline telefoniert wegen Rückgabe. Es ist richtig das der Loox720 nicht kompatible mit dem MN6 ist, aber zurückgeben kann ich das jetzt nicht mehr, denn die 14 Tage Rückgaberecht sind verstrichen!
    Geniale Taktik man verkauft sein Programm an alle und wartet bis der verzweifelte User selbst feststellt, dass die Probleme nicht an ihm liegen sondern an der inkompatibilität des Programms, bis dahin sind meist mehr als 14Tage ins Land gegangen. Danke Navigon! X(

  • Zitat

    Original von pocketfrog
    Hahaha, hab grade mir der Hotline telefoniert wegen Rückgabe. Es ist richtig das der Loox720 nicht kompatible mit dem MN6 ist, aber zurückgeben kann ich das jetzt nicht mehr, denn die 14 Tage Rückgaberecht sind verstrichen!
    Geniale Taktik man verkauft sein Programm an alle und wartet bis der verzweifelte User selbst feststellt, dass die Probleme nicht an ihm liegen sondern an der inkompatibilität des Programms, bis dahin sind meist mehr als 14Tage ins Land gegangen. Danke Navigon! X(


    Hallo pocketfrog,


    da hat man Dich beim Support aber gewaltig verschaukelt.
    Das 14 tägige Rückgaberecht spielt hier überhaupt keine Rolle, das gilt nur wenn Du die Ware "grundlos" zurücksenden willst.


    Bei der Lieferung ist aber nicht das drin was draufstand:
    Auf dem Karton stand "kompatibel zu Loox 720" in dem Karton war "nicht kompatibel zu Loox 720". Wenn Navigon nachträglich (nach Vertragsabschluß, das Lieferdatum spielt überhaupt keine Rolle,) den Aufdruck auf dem Karton ändert, denn nennt sich das "einseitige nachträgliche Vertragsänderung".
    Damit diese Änderung die von Navigon gewünschte rechtliche Wirkung erhält bedarf es Deiner ausdrücklichen Zustmmung.
    Also schreibe an Navigon und fordere die Wandlung des Vertrages, es ist Dein gutes Recht.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Danke rowdy, das habe ich jetzt mal so formuliert an Navigon geschickt, mal sehen ob die sich melden.(Bisher noch nie passiert wenn ich denen gemailt habe)

  • @pocketfrog,


    email ist nicht gerade ein besonders guter Weg, wenn man seine Rechte ernsthaft einfordern will.


    Aber warte mal wenige Tage ab, ob Du eine zustimmende Antwort bekommst. Wenn nicht, einen Brief an Navigon als Einwurfeinschreiben, darin die Rücknahme der Software und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dabei mußt Du unbedingt eine angemesse Frist (so 10 bis 14 Tage) setzen.


    Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann drohe ruhig gleich mit einem Anwalt, aber bedenke, man gerät leicht in eine Situation in der man dann seine Drohung auch umsetzen muß, sonst wird man nicht mehr so richtig ernst genommen.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • @pocketfrog
    Auch ich habe diese Aussage heute von der Hotline bekommen.
    Ich möchte ersteinmal keine Rückgabe, sondern das was ich gekauft habe: Ein funktionierendes Navi Programm für den DELL X51V.
    Auch ich habe ein daraufhin ein eMail an den Support geschickt mit der Bitte um sofortige Stellungnahme. Wenn ich bis spätestens morgen noch nichts vom Support gehört haben sollte, wird das Schreiben, erweitert mit einer Fristsetzung, als Einschreiben bei Navion landen.
    Es handelt sich nicht um eine Rückgabe sondern die Einforderung einer zugesagten Eigenschaft.
    Wenn es doch auf eine Rückabwicklung rauslaufen sollte, darf mit kein Schaden entstehen. Das heißt: Eingesendete Software zurück, übernahme der Versandkosten, übernahme der Telefonkosten u.s.w..

  • Soo,


    auf Grund des ganzen Kompatiblitätstheaters habe ich heute die Annahme meines Navigon-Pakets verweigert und dieses Navigon per Fax und Mail mitgeteilt. Kann ja sein, das mein Loox 710 momentan noch kompatibel ist, aber weiß ich, wie lange noch? Dann heißt es bei Problemen vielleicht "tja, inkompatible Hardware". Daher, nach Version 2, 4 und 5, "Tschüss Navigon".


    Servus

    Einmal editiert, zuletzt von Sternblau ()

  • Ich habe soeben mit der Hotline gesprochen und meinen inkompatiblen Loox 720 angeführt.


    Ich soll meine Software zurück an Navigon Würzburg schicken.


    Das werde ich natürlich gleich tun...


    Mein Kollege hat den Yakumo 300GPS, da konnte ich heute wirklich zusehen, wie schnell die ganze Sache läuft !!! Ich fasse es nicht. Habe meinen Yakumo 300 GPS extra gegen den Loox getauscht. :-D)


    Bernhard

  • Hallo
    ich habe meine kompl. (geoeffnete) Lieferung, nachdem ich von Navigon dazu aufgefordert wurde, zurueckgeschickt. Heute kam von WorldPay die Bestaetigung per eMail das ich die 149,- gutgeschrieben bekomme. DAs hat geglappt. Nur habe ich jetzt kein NAV mehr.


    Michael mit LOOX 720

  • Zitat

    Original von monstermic
    Hallo
    ich habe meine kompl. (geoeffnete) Lieferung, nachdem ich von Navigon dazu aufgefordert wurde, zurueckgeschickt. Heute kam von WorldPay die Bestaetigung per eMail das ich die 149,- gutgeschrieben bekomme. DAs hat geglappt. Nur habe ich jetzt kein NAV mehr.


    Michael mit LOOX 720


    Das hört sich nach Update an. Was ist denn mit deiner alten Software? Übernimmt Navigon nicht die Portokosten?

  • Zitat

    Original von rowdyBei der Lieferung ist aber nicht das drin was draufstand:
    Auf dem Karton stand "kompatibel zu Loox 720" in dem Karton war "nicht kompatibel zu Loox 720". Wenn Navigon nachträglich (nach Vertragsabschluß, das Lieferdatum spielt überhaupt keine Rolle,) den Aufdruck auf dem Karton ändert, denn nennt sich das "einseitige nachträgliche Vertragsänderung".


    Viele Grüße
    rowdy


    Ich nenne dies das "Fehlen einer bei Vertragsabschluss zugesicherten Eigenschaft" und damit das uneingeschränkte Recht des Käufers auf Wandlung nach BGB, was zur Folge hat, dass die AGB's von Navigon - hier bezogen auf das Öffnen und Entsiegeln der Software - nicht mehr gelten.

    Und für den Fall, dass Navigon die Inkompatibilitäten vielleicht schon viel eher kannte und trotzdem nicht frühzeitig die Kompatiblitätsliste änderte und dadurch Käufer wissentlich zum Kauf verleitete, fiele das Ganze vielleicht auch nach dem StGB unter "gewerbs- oder bandenmäßigen Betrug"

  • Na ja, wir wollen mal nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen !


    Mein MN6 liegt bereits eingepackt und versandfertig aufm Tisch.


    Ich hoffe doch, dass Navigon die Rückportokosten übernimmt.
    Habe in meinem Anschreiben natürlich die Reaktivierung meiner MN5-Lizenz gefordert.


    Bin ja mal gespannt, Bernhard

  • @stoberhai,


    Du mußt die Kirche aber im Dorf lassen.
    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, trifft es ja schon ganz gut, evtl., - wenn Navigon die inkompatibilität kannte - "arglistige Täuschung".
    Den Ausflug in das Strafrecht würde ich nicht machen, so etwas wird dann ganz schnell zu einer "üblen Nachrede"


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.