Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis (Schweiz)

  • Zitat

    Original von mack
    Wie kann ich diesen Eintrag, den ich ja nicht brauche, löschen?


    Machst einen Downgrade auf 2.40 (360er), dann ist der Eintrag weg.
    :rofl
    :lachen


    : drink
    Wenn's Dich wirklich stört, nimmst Du die Firmware Datei, einen Hex Editor und machst Dich an die Arbeit. Mhmm Garmin hat aber wahrscheinlich was dagegen.

  • hier noch der Artikel von der Automobil Revue


    Verbotenes direkt ab Satellit
    Nicht alle «Points of Interest» in Navi-Geräten sind für Autofahrer wirklich «interessant». Manche führen zur Beschlagnahmung des Gerätes und zu hohen Bussen.
    Vorbildlich: Für die Schweiz hat unser ViaMichelin keine Radarfallen gefunden. / Automobil Revue

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    Forum»Kommentare zum Artikel


    Navigationsgeräte machen das Leben des Automobilisten prinzipiell einfacher. Sie können es aber auch komplizieren. Zum Beispiel dann, wenn spezielle sogenannte «Points of Interest» (POIs) programmiert sind oder nachträglich in die Software des Gerätes downgeloadet wurden, an denen das Auge des Gesetzes keine Freude hat. POIs sind GPS-Angaben (übertragen via Satellit) zu speziellen Angeboten entlang der Routen. Also z.B. Tankstellen, Restaurants, Hotels usw. Es können aber auch fix installierte Radarkästen der Polizei sein oder Informationen zu Polizeikontrollen.
    Hier hört der Spass in der Schweiz auf. Die «Spielregeln» dazu findet man im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) unter Art. 57b bzw. Art. 99 Ziffer8: Danach sind Geräte und Vorrichtungen, die Polizeikontrollen unwirksam machen können, verboten (vgl. AR 3/07). Die Polizei stellt solche Geräte sicher, der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung. Besitzern, Verkäufern, Herstellern und Anpreisern solcher Geräte drohen Haft oder Busse. Päng!


    Was ist verboten?
    Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat in einer Medienmitteilung daran erinnert, dass «Points of Interest» via GPS zu Radar- und Polizeikontrollen den Radarwarnern gleich gestellt und somit verboten sind. Konkret verboten sind:


    * Warnungen vor fix installierten Radarkästen, vor Lichtsignalen mit Kameras (Rotlichtüberwachung), aber auch Warnungen vor mobilen Polizei- und Radarkontrollen.
    * Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät (Navi, Handy, PDA Laptop usw.) eingeschaltet ist oder nicht, ob der Radarwarner deaktiviert ist und ob die heiklen Daten bereits beim Kauf gespeichert waren oder ob man sie selber installiert hat (manuell oder per Download).
    * Illegal ist laut dem Astra auch das GPS-Gerät «Amigo», das auf www.radar.ch angepriesen wird und «Unfallschwerpunkte» anzeigt.
    * Speziell bezieht man sich beim Bundesamt für Strassen auch auch auf einen GPS-Empfänger der Firma Mogoroad, der zusammen mit einem Handy nicht nur das Anzeigen von Radarkästen oder Polizeikontrollen ermöglicht, sondern auch die Verbreitung neu entdeckter Warn-POIs für andere User.



    Legale Warnungen


    * Was hingegen erlaubt bleibt, sind Radarwarnungen per Radio, SMS, auf Pager oder in Kartenmaterial eingetragene Radarkästen (z. B. TwixRoute) usw.
    * Erlaubt sind auch sogenannte Speed-Warner in Navigationsgeräten, die melden, wenn eine definierte Geschwindigkeit überschritten wird.
    Das Astra will allerdings bei der nächsten Revision des Strassenverkehrsgesetzes beantragen, die Warnung vor Radarkontrollen auch via Internet, SMS, Pager, TwixRoute usw. zu verbieten.


    Hohe Bussen
    Laut Astra-Sprecher Thomas Rohrbach ist die Situation nicht so, dass die Polizei nun Jagd auf Besitzer von GPS-Geräten mit verbotenen POIs macht. Aber wenn ein solches bei einer Kontrolle festgestellt werde, komme es zu einer Beschlagnahmung. Da ein solches Vergehen nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren abgehandelt werden kann, muss mit Bussgeldern in der Höhe von mehreren hundert Franken gerechnet werden, ganz zu schweigen vom Verlust des eingezogenen Gerätes. Immerhin kann aber davon ausgegangen werden, dass fix in Autos installierte Navigationsgeräte bei Feststellung von darauf abgespeicherten verbotenen POIs nicht beschlagnahmt werden, da das technisch mit verhältnismässigem Aufwand auch kaum machbar wäre. Gemäss Auskunft beim Astra sind in so einem Fall die verbotenen Daten zu löschen, notfalls vom Verkäufer oder Hersteller. Eine Busse setzts aber natürlich trotzdem ab.
    Eine Umfrage ergab: Nicht alle Hersteller sind sich bewusst, dass im Navi gespeicherte POIs zu Radarkontrollen in der Schweiz illegal sind.
    Fragen und Antworten zu verbotenen POIs via GPS können beim Astra bezogen werden. Anfragen bitte per E-Mail mit dem Vermerk «GPS/FAQ» an: info@astra.admin.ch.


    Den Artikel finden Sie in der Ausgabe 04/2007 der «Automobil Revue», welche Sie natürlich auch online abonnieren könnnen.


    AR 04 vom 24.1.2007

  • Wenn mans liest, kann man sich nicht mehr dem Eindruck entziehen, dass sich "unsere" Rechtsverdreher es ganz schön zurechtgebastelt haben.


    Zwar völlig fern vom gesunden Menschenverstand und logischer Argumentation, aber getreu dem Grundsatz "im Zweifel gegen den Angeklagten" wird nämlich unterstellt, dass eine solche Funktion zum Rasen zwischen den POI genutzt wird.....


    Ich bin gespannt, ob eine solche Gesetzeslage auf Dauer Bestand hat, oder ob sie irgendwann vom allgemeingültigen Verhalten so überholt wird, dass sie nicht mehr umsetzbar (und haltbar) ist, weil ALLE es machen - wäre ja nicht das erstemal, dass auch Gesetzesmacher ein Einsehen für die Realität haben müssen. Aber es dauert meistens eine Weile....

    4 Mal editiert, zuletzt von I2C ()

  • Hallo an alle,


    Nach dem Update auf 4.30 (Nüvi 350) kann man die Blitzer-Pois bei einer Kontrolle sehr schnell löschen.



    1. Zieleingabe
    2. Favoriten wählen
    3. Lösch alle


    Bedauerlicherweise werden dann nicht nur die Blitzer gelöscht, sondern auch die Favoriten.


    Bei Lösch alle ist auch das Ikon Sonderziele nicht mehr vorhanden, sodass es keinerlei Spuren eines "illegalen" Navis hervorweist.

  • Das war auch vorher schon möglich. Schau doch gelegentlich in die Nüvi-Tipps, da findest du eine viel schonendere und schnellere Lösung für das "Entfernen bestimmter POIs".

  • Hi MadMike,


    Studiere regelmässig die guten Tipps. Habe mir bis jetzt noch keine SD-Karte gekauft.

    Einmal editiert, zuletzt von maxim69 ()

  • Heute nachmittag durch eine Kontrollstelle der Stapo Zürich gefahren: Durchgewunken, betriebsbereites Navi interessierte keinen...


    Grüße
    Fred

  • Hallo zuerich2008, bitte ein Thema nur einmal posten. Zu Deiner Frage geht's hier weiter.
    peterpu, 14.5.07 12:50

  • Zum Thema Löschen hätte ich eine Frage.
    Ich hatte Blitzer-POIs installiert. Bei den meisten Blitzern hatte ich zwei Warnungen wenn ich einem Blitzer erreicht habe: 1 Warnung in Englisch, eine Warnung in Deutsch. Die deutsche Warnung ist wohl die "Garmin Blitzerkamera", die englische Warnung wohl die von mir installierten POIs.


    Nun habe ich mit dem POI Loader meine Benutzer POIs gelöscht. Ich dachte dann bekomme ich noch die "Garmin Blitzerkamera"-Warnungen. Dem ist nicht so. Auf dem Weg zur Firma heute morgen bin ich an 2 Blitzern vorbei wo es immer 2 Warnungen gab und diesmal nichts.


    Hat der Garmin denn nun out-of-the-box Blitzer-Warnungen oder nicht?
    Hat hier jemand eine Erklärung weshalb ich vorher 2 Warnungen hatte und nun keine mehr?

  • Die "Garmin Blitzerkamera" kriegst aber nur, wenn du sie auch abonniert
    resp. installiert hast... von der Garmin Seite versteht sich.


    Das Problem wurde aber hier auch schon diskutiert, wenn ich mich richtig
    erinnere. EInfach mal suchen

  • Wie schon einmal gesagt, bzw. geschrieben. Es gibt Länder, in denen wird der Bürger per Gesetz kriminalisiert. Ein unerträglicher Zustand. Bürger wehrt euch. Ihr seit der Staat und nicht irgendwelche auf Zeit gewählte "Politiker"


    Wenn Unrecht durch ein Gesetz von der Regierung legalisiert wird, ist es aus mit der Freiheit und der Demokratie !


    Ich lasse mir von den Schweizern nicht diktieren was ich in meinem Handy oder meinem Nüvi drin hab. Ich meide die Schweiz....sehr ungastlich !

  • Einfach anständig fahren, an die Gesetze des fremden Landes halten und alles wird gut.


    Man kann sich aber auch wegen lächerlicher Blitzer-POI (was haben wir eigentlich früher gemacht?) die Urlaubsstimmung vermiesen lassen. ;D

  • Auweia! Ich glaube, das gibt wieder eine grösser Sache hier.
    Ich hol schon mal belegte Bröt... ich meine Popcorn :D


    du darfst, wenn du in die Schweiz fährst, deutsche Blitzer-POIs drin haben.
    Nur eben keine schweizer Blitzer-POIs. Genaus so wenig wie Rauschgift
    im Auto etc. oder dir die Österreicher vorschreiben, dass du eine
    Warnweste haben musst (die schreiben also vor, was du haben musst)
    oder Pannendreieck (fast überall) usw. usf....

  • Je nu. Das ist eine Auslegungsfrage des schweizer Amtes für Straßenverkehr. Die Gesetzeslage des SVG (Straßenverkehrsgesetz §57) ist eine ganz andere. Im übrigen interessiert es keine der schweizer Polizeien, Zoll, Grenzwache etc. ob Du überhaupt ein Navi drinn oder sogar an hast.


    Die gaben ganz andere Sorgen.


    Wichtig war nur, Hersteller und Käufer so zu verunsichern, daß die Schere der Zensur schon bei diesen anfing, und die Angst vor Verkaufseinschränkungen etc. die Runde machte.


    Seitdem: Still ruht der See, die Gletscher schmelzen (oder auch nicht).


    Laßt Euch nicht verrückt machen !!!


    Grüße
    Fred

  • Zitat

    Original von MadMike
    Vor einer Kontrolle Karte entfernen, und schon kann euch keiner was.


    Stimmt, allerdings muss man beim Einschalten (zumindest beim 660T ist das so) mit der frisch per POI-Loader bespielten SD Card den Dialog


    "Neue Daten auf Datenträger gefunden"


    und die Frage


    "Diese Daten installieren?"


    unbedingt mit "Nein" beantworten! Sonst landen die poi-Daten nämlich als Kopie auf dem Flash des nüvi, und sind dann dort dauerhaft gespeichert.


    Das Häkchen bei "Nicht wieder fragen." im Dialog erspart erneutes Beantworten der selben Frage.