Übrigens war in Deutschland das entsprechende Gesetz tatsächlich für Radarwarner gedacht. Es wurde allerdings so formuliert (in weiser Voraussicht?!?), dass es heute auch auf Navis mit Blitzer-POIs passt.
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Zitat
Was machen denn da die MN|6 Erwerber bzw. Besitzer?
Alles Krininelle???Preislich liegen die EUR 75,- und 3 Punkte in der "außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 31 und 40 km/h zuviel gefahren"-Klasse. Auch bei sehr stark abgefahrenen Reifen ist der gleiche Satz fällig.
Ist man dadurch ein Krimineller? Ich finde nicht!
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Zitat
Original von thbe
Keine Ahnung, warum die Anbieter dieses Risiko ihren Kunden zumuten.
Vermutlich weil in Deutschland noch kein einziges NAVI deswegen beschlagtnahmt wurde.Solbald jemand mit seinem funkelnagelneuen NAVI den ALDI-Parkplatz verlässt, angehalten wird, und sein NAVI wird kassiert, wird das doch erst in das Bewustsein der Presse gerückt. Und dann wird ein riessiger Medienrummel veranstalltet. Und erst dann werden auch die Anbieter ihre Geräte umstellen. Bis dahin ist das aber für die unwissende Bevölkerung das Kaufargument schlechthin, also werden die Geräte auch verkauft.
Der ADAC hatte übrigens mal ein paar Tage/Wochen so ein Gerät mit Blitzer-Warnung in seinem Shop. Nachdem die gemerkt haben was sie da verkaufen, war das Gerät schnell aus dem Angebot verschwunden.
mfg
JLacky -
@thbe
Ich glaube ich hätte ein paar Smilies mehr dazu setzen sollen, damit mein Beitrag als das erkannt wird was er sein soll.
Ein Scherz, weil man ja bei MN|6 automatisch den Radarwarner mitbekommt!
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Nun dann wird eben in der Zukunft nicht mehr vor Blitzer o.ä. gewarnt, sondern vor Kindern oder Lurchen/Krötenwanderung auf der Straße. Oder ein Kaffebecherladen wirbt dann, oder meinetwegen auch eine Möglichkeit, mit Kreditkarte oder bar um Geld zu spielen.
Da gibt es doch tausende Möglichkeiten, die in der Zukunft auch noch jeder privat und individuell programmieren kann.Bisher ist noch jedes Verbot irgendwie zu umgehen gewesen.!
Grüße
Fred -
Ja, da sollten sich die Softis bei den NAVI-Firmen einfach mal was einfallen lassen! Ein Softwarupdate könnte die Sache doch beheben?!
z.B: "Beim Druck auf die linke obere und rechte untere Ecke werden sofort alle POIs im Gerät gelöscht" oder "Nur wenn beim Start die linke untere Ecke (oder ein vorher vestgelegter Punkt freier Wahl) auf dem Display gedrückt wird, kommen die die Fahrweise beeinflussenden Hinweise überhaupt"! Und dann sollten die POIs in ein verstecktes Verzeichnis gespeichtert sein ...
Also frisch ans Werk, ihr Programmierer! Ich hoffe ihr lest hier mit und ihr wollt doch auch weiter Navis verkaufen - oder?
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Zitat
Original von thbe
Ist man dadurch ein Krimineller? Ich finde nicht!Hallo
Man darf dieses Thema ganz gelassen sehen... da das Ganze sich im Bereich einer OWI abspielt, wird [zumindest in D] überhaupt niemand *kriminell* - auch dann nicht, wenn er die entsprechende Funktion nutzt. Zu eventuellen Kontrollen haben sich die entspr. Stellen auch schon geäußert: Sie sind derzeit nicht vorgesehen. Man verlässt sich allenfalls auf "Zufallsfunde". Wichtig war wohl, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, auf der im Bedarfsfall ein Handeln grundsätzlich möglich ist...
...bei MN|6 lässt sich diese Funktion offensichtlich per "Knopfdruck" deinstallieren.
MfG
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Zitat
Original von obk
...bei MN|6 lässt sich diese Funktion offensichtlich per "Knopfdruck" deinstallieren.
... und beim Nüvi - wie schon mehrfach gesagt - durch Installieren der Blitzer auf einer SD-Card. Vor einer Kontrolle Karte entfernen, und schon kann euch keiner was. Also spekuliert nicht gleich auf Knast; ist doch alles kein Problem! -
Zitat
Original von MadMike
... und beim Nüvi - wie schon mehrfach gesagt - durch Installieren der Blitzer auf einer SD-Card. Vor einer Kontrolle Karte entfernen, und schon kann euch keiner was. Also spekuliert nicht gleich auf Knast; ist doch alles kein Problem!Hallo
Sicherlich wird es auch in Zukunft keine Leibesvisitationen im Zuge von Verkehrskontrollen geben um ggf. eine Speicherkarte zu finden... ;D
...allerdings würde das bloße Entfernen einer solchen nicht ausreichen, da auch das "betriebsbereite Mitführen" untersagt wurde. Und als "betriebsbereit" gilt auch - so die Definition entspr. Stellen - wenn die Betriebsbereitschaft jeder Zeit und ohne großen Aufwand hergestellt werden kann.
Also wenn... dann müsste man die Speicherkarte vielleicht noch runterschlucken... ;D
Aber wie gesagt: Derzeit [und vermutlich auch noch für längere Zeit] alles recht müßige Überlegungen...
MfG
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Zitat
Also wenn... dann müsste man die Speicherkarte vielleicht noch runterschlucken...
Na dann danken wir doch Garmin, dass die keine CompactFlash Karten verbauen

Archie
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Zitat
Aber wie gesagt: Derzeit [und vermutlich auch noch für längere Zeit] alles recht müßige Überlegungen...
Naja, der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat immerhin schon das Herstell- und Vertriebsverbot von Blitzer-POI-Daten und -Add-ons gefordert. Die Tendenz der letzten Zeit geht schon Richtung Verschärfung. Ist ja auch klar, weil die deutlich zunehmende Verbreitung von Navis auch die Bekanntheit der Blitzer-POI-Möglichkeiten rasant erhöht.
Vor zwei Jahren wussten die Herren in Grün nicht mal was vom Verbot (das damals schon bestand), heute wissen sie es immerhin größtenteils schon. Da wäre der Schritt der Verfolgung nicht mehr weit.
Richtig ist, dass es derzeit kein reales Problem für die Blitzer-POI-Verwender darstellt.
@Archie
Micro SD wäre allerdings noch bekömmlicher.
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Zitat
Original von Archie
Na dann danken wir doch Garmin, dass die keine CompactFlash Karten verbauen
Hallo
Och... vielleicht gibt's zukünftige Garmins gleich mit Pfeffer und Salz... oder Ketchup... dann rutscht's noch besser... :gap
MfG
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Zitat
Original von thbe
Die Tendenz der letzten Zeit geht schon Richtung Verschärfung.Hallo
Mir persönlich wäre das ohnehin egal... wobei sich dann auch die Frage nach der konkreten Umsetzung in "verschärfter Form" stellen würde. Es wagt sich ja derzeit schon niemand an zuständiger Stelle [IM's der Länder] an eine Aussage, wie das Ganze zum jetzigen Zeitpunkt umzusetzen wäre.
Und ob ein Vertriebsverbot politisch durchzusetzen wäre [Stichwort "Europäischer Markt"], müsste auch noch abgewartet werden.
MfG
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ich wollte es ganau wissen und habe bei astra nachgefragt - hier die antwort:
Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of interest) bezüglich mobile oder fest installierte Geschwindigkeitsmesstellen oder Lichtsignalanlagen mit Kameras enthält, die durch ein Verkaufsgeschäft, einen Informationsdienst usw. angeboten und verbreitet werden, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_01.htmlIn der Regel sind Warn-POIs optional erhältlich. GPS-User haben also die Wahl, auf diese Option zu verzichten.