Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis (Schweiz)

  • Es gibt ja immer wieder diese Spekulationen, ob nun die Radarwarnungen
    über GPS-Geräte verboten sind oder nicht. Hier nun eine aktuelle Mitteilung
    vom Bundesamt für Strassen (ASTRA)


    http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=10094



    Hier noch der Link zu Art 57b aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG)
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a57b.html


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    Nachtrag vom 14.01.07:
    Ich wurde inzwischen von meinem Händler schriftlich über die Rechtssprechung informiert und er empfiehlt dringend, keine Blitzer-Daten im Nüvi "mitzuführen".


    Interessieren würde mich da noch, wie das im Falle einer Polizei-Kontrolle abläuft. Die Polizisten störben im Navigationsgerät und suchen nach den Daten? Haben die ein Handbuch von jedem Gerät dabei, damit sie auch finden was sie suchen?
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  • Da bin ich aber gespannt, wie und wann das durchgesetzt wird - wird dann die gesamte Schweiz verhaftet? amüsante Vorstellung....

  • ob hiermit nicht eher sowas hier gemeint ist?


    LINK


    liebe grüsse
    :)
    charles.vane



    PS: hallo zusammen, super forum. hat mich genial schnell an meine ziele gebracht... :) :) :)

  • In Deutschland denkt man ebenfalls über ein Verbot bereits des Vertriebs und des Besitzes nach. Dann wären Blitzer-POIs auf Navis generell verboten, ebenso wie Blitzer-POI-Download-Angebote.


    Bisher ist in Deutschland nur das Mitführen eines Navis mit Blitzer-POIs im Fahrzeug verboten (EUR 75,-, drei Punkte, Beschlagnahme des Geräts).


    Die Schweizer sind da eben bereits strenger, sozusagen der Zeit voraus. ;)


    Die Chance, erwischt zu werden, ist auf jeden Fall noch sehr bescheiden. Es ist m. E. jedoch keine schlechte Idee, die Blitzer-POIs auf der SD-Card abzuspreichen. Die kann man entnehmen, selbst wenn das Gerät in Betrieb ist und schon sind die Blitzer-Infos weg.

  • Die Datenbank...

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  • war heute krank...

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  • Ich lach mich Tod
    Habe gerade im Radio Argovia gehört, wo die Polizei aktuell Geschwindigkeitskontrollen Durchführt! Das Nüvi ist kein Radarwarngerät und kann auch nicht vor Radar oder Laserstrahlung warnen. Aufzuschreiben oder zu speichern von stationären Blitzer, ist das Illegal?


    Gruß Harry :bounce5

  • Nur aktive Radarwarner sind verboten. Dazu gehören Navis nun bestimmt nicht. Und wenn die Regierungen nun auch diese verbieten wollen, mit fadenscheinigen Begründungen, dann wird es wirklich Zeit aufzustehen und mit der Bevormundung ein Ende zu machen. Denn so wie es aussieht, dienen solche "Gesetze" oder "Erlasse" nur zur Bereicherung Einzelner. Aktiver Widerstand ist angesagt. Bürger, wieviel wollt ihr euch noch gefallen lassen ???


    In der Republik wurden mal eben 22 Mio Kreditkartenbesitzer verdächtigt, Knderpornografen zu sein und und einer Zielfahndung unterworfen. Datenschutz: Lachnummer. So um 300 Verdächtige ( die waren bestimmt schon vorher einschlägig bekannt ) wurden dann ausgefiltert und die Banken haben mitgemacht und alle Daten geliefert....das Bankgeheimnis: Lachnummer.


    Wenn du unschuldig bist, dann hast du ja nicht zu verbergen. Verdrehung des Rechtsprinzip. Aufhebung des Unschuldprinzips durch die Hintertür. Alle Navibesitzer sind Verbrecher und notorische Raser. Demnächst auch an Ihrer BAB RAststätte: Naviüberprüfungen durch neugeschaffene Behörde: ANaVmi. Amt gegen Navi Missbrauch. Klar brauchts zur Finanzierung eine neue Abgabe ( Steuern werden ja bekannterweise nicht neu erhoben ) 2% zusätzliche Belastung über die Mineralölsteuer eingetrieben sind sicherlich nicht zu viel. Und wenn sie einen Nachbarn mit einem Navi anzeigen, dann sparen sie 2 Jahresbeiträge....


    Ich übertreibe ?????? Bin polemisch ????? Scheinbar ist dam Staatsapparat nicht bewusst, dass er nur GEWÄHLT wurde und zwar auf ZEIT !!!!! Also Bürger, mach die Augen auf, sonst wirst du gekocht wie der berühmte Frosch....


    Heyha, in der Schweiz bin ich jetzt ein Straftäter, ich habe ein Navigationsgerät, das rein technisch dazu in der Lage wäre, einmal erfasste Blitzer anzzuzeigen.....Also meide ich jetzt die Schweiz.
    Eigentlich ist jeder Bürger dazu in der Lage ein MS-Betreibssystem zu nutzen. Also muss ab sofort jeder Bürger Lizenzgebühren an Microsoft zahlen. Ihr lacht ???? Nichts anderes macht die GEZ.....


    Aufrührerische Grüsse

  • Zitat

    Original von thbe
    In Deutschland denkt man ebenfalls über ein Verbot bereits des Vertriebs und des Besitzes nach. Dann wären Blitzer-POIs auf Navis generell verboten, ebenso wie Blitzer-POI-Download-Angebote.


    Was machen denn da die MN|6 Erwerber bzw. Besitzer? ;)
    Alles Kriminelle??? :D :D :D

    Gruß
    taxus






    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

    Einmal editiert, zuletzt von taxus ()

  • Zitat

    Original von Off Road Harry
    Aufzuschreiben oder zu speichern von stationären Blitzer, ist das Illegal?


    Gruß Harry


    Unsere Rechtsverdreher haben sich das tatsächlich so zurechtgedreht - die "automatische Warnung" vor einer "Verkehrüberwachungsmassnahme ist illegal, gleichgültig ob durch ein Messgerät als auch durch eine Datenbank und ein Navi.


    Man stört damit schliesslich das abkassieren - denn nur um das geht es.


    Die angebliche erzieherische Wirkung der Überwachungsmassnahmen soll ja (angeblich) genau dazu führen - man fährt dort langsam. Wenn mans aber tut, isses verboten......


    Wen interessiert auch, dass Schulkindern bei jedem Busbahnhof Drogen angeboten werden - das abkassieren von Autofahrern ist ja viel einfacher. Und ungefährlicher.....


    Zählen wir doch mal auf:
    Lohnsteuer, Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer bei Autoreparatur, KFZsteuer, und demnächst Mautgebühren (kommt bestimmt).


    Und weil das nicht reicht, stellt man sich mit Lasern in die (durchaus sinnvolle) kurze 30-Zone vor Kindergärten...... um Mitternacht, hab ich selbst gesehen.


    PS: wenn man den (deutschen) Gesetzestext genau liest, ists vor allem die "automatische Warning", die verboten ist - also die akustische Warnung. Die Anzeige aufm Display isses nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von I2C ()

  • Zitat

    Original von taxus


    Was machen denn da die MN|6 Erwerber bzw. Besitzer?
    Alles Krininelle??? :D


    Ja, natürlich, einschliesslich Händlern und Herstellern.

    Einmal editiert, zuletzt von I2C ()

  • Demnächst ist es dann auch verboten, einen Beifahrer mitzuführen, der die POI's von einer Liste vorliest??? Oder Fahrzeugdurchsuchung nach Listen aus dem Net???


    Es treibt seltene Blüten...


    Wir Bürger sollten mal wirklich bis eine Woche lang absolut "Dienst" nach Vorschrift und weniger fahren, dann brennt die Luftt auf den Straßen...


    Grüße
    Fred

  • Ist doch einfach nur zum kotzen sowas!!!!


    Da sieht man wieder mal für was die Leute von der ASTRA Zeit haben: Neue Ideen entwickeln um den Bürgern noch mehr Geld abkknöpfen zu können!!! Und wenn ich mich nicht täusche werden diese Leute auch noch durch unsere Steuern finanziert!!!


    Da sag ich nur eins: :§$%


    Gruss
    swisschamp

  • Den Artikel kann man im 20min lesen. Leider wird da allerdings auch ein Anhang mit einer Liste von GPS-Geräten verbreitet. Das ist jedoch falsch!


    Verboten ist nur die GPS-unterstüzte Warnung vor mobilen Kontrollen.


    Nun wird leider vieles verdreht ...


    Gemäss Gesetz nicht verboten sind:
    - Blitzer POI (fixe Radar)
    - Amigo (regelmässige Updates zu fixen Radar)
    - Radar-Info-Pager

  • Zitat

    Verboten ist nur die GPS-unterstüzte Warnung vor mobilen Kontrollen.


    Nein, in der Schweiz sind sie komplett verboten. Da gibt es keine Beschränkung auf mobile Kontrollen.


    In Deutschland ist es (noch?) erlaubt, Blitzer-POIs zu vertrieben und auch zu kaufen. Man darf sie auch auf das Gerät spielen. Verboten ist erst die Mitnahme von betriebsbereiten Geräten im KFZ. Betriebsbereit bedeutet übrigens nicht unbedingt angeschaltet.


    Und: Ja, alle Navis, die von Haus aus deutsche Blitzer-POIs an Bord haben, können direkt nach dem Einkauf und der anschließenden Mitnahme im Auto von der Polizei einkassiert und der Fahrer mit EUR 75,- Strafe plus 3 Punkte "beglückt" werden. Keine Ahnung, warum die Anbieter dieses Risiko ihren Kunden zumuten.


    Die gesetzliche Situation ist da in Deutschland und der Schweiz (auch z. B. in Schweden) sehr eindeutig. Deshalb gibt es hier auf Pocketnavigation.de auch einen rechtlichen Hinweis, wen man sich für Blitzer-POIs interessiert.


    "Rechtlicher Hinweis


    Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine Verwendung dieser Hilfsmittel kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


    Der Autor und Datenbankbetreiber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Blitzerdaten nicht in Ländern in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden soll und darf! Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.


    Genauso kann man die Blitzerdaten natürlich effektiv und legal in Ländern zur Radarwarnung einsetzen, in denen ein solches Verbot nicht existiert (z.B. Niederlande). Es wird von pocketnavigation.de ausdrücklich von der Verwendung als Radarwarner in Deutschland (und damit eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung) abgeraten."


    Die Frage des Erwischtwerdens ist natürlich immer eine andere. Dieses Risiko halte ich für noch sehr gering, auch weil der Rennleitung die gesetzliche Situation unzureichend bekannt ist.