ZitatOriginal von Obi_Flo
hm, und direkt an garmin in münchen schicken geht nicht?.
Wenn was kaputt ist, ist während der 2 jährigen Gewährleistung immer der Händler der erste Ansprechpartner!
Wenn der Händler dann sagt, man soll das Gerät an die GPS-GmbH schicken, dann ist das OK. Aber man sollte auch nachweisen können das der Händler das gesagt hat.
Gerade vor ein paar Wochen gab es doch ein Gerichtsurteil, wo jemand sein kaputtes Gerät (war kein GPS) direkt zum Hersteller geschickt hat. Der hat es instandgesetzt, und nicht getauscht. Das wollte der Kunde aber nicht und ist anschließend zum Händler und hat Wandlung verlangt. Und der Händler, und anschließend auch das Gericht, hat den Kunden abblitzen lassen. Wer im Gewährleistungsfall den gesetzlichen 'Dienstweg' nicht einhält, verliert unter Umständen seine 2 jährige Gewährleistung. So einfach ist das.
mfg
JLacky