Nüvi 360 was nun ????

  • Grüße an ALLE Garmin - Freaks : drink


    vor ca. 2 Wochen habe ich den 360er gekauft, den ich mir nach langen hier und her, vielen Test, Recherchen, Bewertungen usw. usw. ausgesucht in der Hoffnung non plus ultra zu erwerben.
    Leider, schneller bevor ich diese Forum endeckt habe, wurde ich mit der Tatsache konfrontiert, daß der 360er ziemlich leise ist :-D).
    Heute bin ich extra nach Köln zu "Moped-Messe" gefahren, um bei Garminstand was zu erfahren, damit ich rest von meinen Enthusiasmus retten könnte, leider vergeblich - mir wurde gesagt :...man sollte daran arbeiten,aber ob was kommt,wäre ungewiss... Zitat ende.
    Zurück kann ich den nüvi nicht schicken,da ich als gewerblich ( unbewußt) bestellt habe und der Händler ist nicht interessiert noch ew. andere Geschäfte zu tätigen( nach dem Motto - der Kunde ist blöd und tschüß).
    Was soll ich eure Meinung nach tun ?
    Verkaufen ? oder warten auf ew. Update - kommt überhaupt ?( , tauschen gegen was ???
    Ich wollte den Navi auch als ew. Reisebegleiter nutzen, aber jetzt ?
    Ich hoffe, daß ich mich auf eure Erfahrung aber auch Sachlichkeit verlassen kann, um diese Missere zu lösen...


    Bitte-lass-mich-nicht-hängen-lipi1

  • Einfachste Lösung: Kauf dir (preiswert) ein Adapterkabel zum Kassettenfach des Radios (sofern vorhanden) oder einen aktiven Mini-Lautsprecher, bis das Problem von Garmin-Seite gelöst ist. Schau mal in die Basteleien in den Nüvi-Tipps!
    Auf die Aussagen irgendwelcher Standbetreuer würde ich eh nichts geben; maßgeblich ist, was die Garmin-eigenen Tester weitergeben. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man dieses Manko lange beibehalten wird, denn es kostet Kunden.
    Ansonsten hast du mit dem Nüvi 360 ja ein klasse Gerät; das würde ich nicht so einfach wieder aufgeben.

  • Edit:


    Dem Händler würde ich in den A***** treten. :gap


    Es geht ja nicht um die Rückgängigmachung eines Fernabsatzgeschäfts sondern um einen Gewährleistungsfall.
    Gewerblich hin oder her spielt da keine Rolle (woher weiß der Händler das überhaupt?), er hat Gewährleistungspflicht. Da er den Fehler wohl nicht beheben kann, bleibt nur den Kaufvertrag rückgängig zu machen.


    Das Gerät hat einen bekannten Mangel und ist somit nicht bestimmungsgemäß zu gebrauchen.

    Einmal editiert, zuletzt von flipper500 ()

  • wie ja jeder weiss, hatte ich dieses Problem auch: Auf meine Beschwerde bei Garmin per mail, bot Garmin mir an das Gerät einzuschicken,wa ich nicht machte,da ich bei MM gegen 350 tauschte. Was Garmin mit dem Gerät vorhatte weis ich nicht.


    Ob Mangel vorliegt ist ja dieFrage. Viele 360 user empfinden das Gerät offenbar als laut genug!

  • wie ja jeder weiss, hatte ich dieses Problem auch: Auf meine Beschwerde bei Garmin per mail, bot Garmin mir an das Gerät einzuschicken,wa ich nicht machte,da ich bei MM gegen 350 tauschte. Was Garmin mit dem Gerät vorhatte weis ich nicht.


    Ob Mangel vorliegt ist ja dieFrage. Viele 360 user empfinden das Gerät offenbar als laut genug!

  • Die Aussage von Garmin ist IMO eine Bestätigung dafür, dass man den Bug kennt aber anscheinend wenig Interesse daran hat, ihn zu beheben.


    Einen Mangel nachzuweisen dürfte ausgehen wie das Hornberger Schießen. Fakt ist, es kommt irgendwas aus dem Lautsprecher. Leider gibt es keine DIN, die bzgl. mobiler GPS-Geräte in Kfz eine Mindestlautstärke vorschreibt (warum eigentlich noch nicht :gap) und die man als Beweis des Mangels heranführen könnte. Also würde das Gegenüber locker über den Mangel hinweggehen und sagen, welcher Mangel? Es funktioniert doch alles.


    Am Ende würde noch ein Gutachten zu Tage fördern, dass dein Gehör unterdurchschnittlich ist und du ein Hörgerät brauchst und natürlich ab diesem Tag nicht mehr ohne Hörgerät am Straßenverkehr teilnehmen darfst ?(, da du eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellst. :P


    Mein Rat
    Nüvi verkaufen und was Ordentliches holen. Z.B. den Nüvi (350). ;D

    Einmal editiert, zuletzt von Candid ()

  • Ich wollte oben sagen, dass Garmin mich aufgefordert hat das Gerät einzuschicken, ich aber nicht mehr in Erinnerung habe, was sie damit machen wollten, da ich zum Zeitpunkt der Mail schon den 360 gegen 350 eingetascht hatte. Ich hab die mail daher nur kurz überflogen und gelöscht. Ich meine, dass Garmin von Austausch sprach, was aber das Problem nicht weiter erhellen würde bzw sogar den Schluss zulässt, dass Garmin mit der Lautstärke einverstanden ist, und bei mir von einem außergewöhnlichen Defekt ausging. Es zu erwähnen, dass sich Garmin auf meine als "sehr dringend" gekennzeichnete mail wirklich innerhalb von 6 Tagen gemeldet hat. WährendGarmin auf allgemeine Anfragen bei mir ca. 3-4 Wochen brauchte.


    Der Verkauf des 360 dürfte nicht so einfach sein. Ich sehe nirgends einen Gebrauchtmarkt für den 360er außer hier im Forum von Teilnehmern, die die Lautstärkediskussion nicht verfolgt haben. Oder man müßte im Forum einen thread starten " Mein nüvi 360 ist mir zu laut" um überhaupt eine Erfolgschange zu haben.

  • Leider es ist wirklich , dass bei gewerbliche Bestellung kein Rückgaberecht besteht. Als " Alternative" bot mir der Händler, das Gerät für 25% vom Kaufpreis weniger zurückzunehmen, was ich für unverschämtcheit fand :§$%, obwohl ich ihm vorgeschlagen habe: bei ihm ein anderes Gerät zu kaufen quasi für ihn kompensations-Geschäft - dann sagte er: ...wir stellen Bedinungen nicht sie ! ... Amen.
    Im Grunde bin ich noch mehr zerrissen als vorher, da bei Connect letzte Ausgabe wurde nüvi 360 auch noch schlecht getestet ,nur 4 pkte weniger und wäre befriedigend :(.


    Angeblich soll der nüvi 660 besser sein, d.h. warten,warten,warten...


    MfG an ALLE - lipi1

  • Lese nochmal mein erstes Posting bitte.


    Wer ist denn dieser Händler, wenn man fragen darf?

    Einmal editiert, zuletzt von flipper500 ()

  • www..passiontec.de und ich hab mit meinem Rechtsanwalt gesprochen, das steht in BGB - leider. Und ich glaube nicht, daß man die Lautstärke - Mangel als Defect anerkannt würde...oder ? lipi1

  • Zitat

    Original von flipper500
    Edit:



    Gewerblich hin oder her spielt da keine Rolle (woher weiß der Händler das überhaupt?), er hat Gewährleistungspflicht.
    Das Gerät hat einen bekannten Mangel und ist somit nicht bestimmungsgemäß zu gebrauchen.


    Gewerblichkeit kann durchaus eine Rolle spielen, da die Mängelhaftung (Gewährleistungsbegriff ist seit 2002 abgeschafft) im Kaufvertrag ausgeschlossen werden kann (also hier noch mal den Vertrag prüfen) . Dieser Ausschluss ist natürlich bei Verbrauchergeschäften nicht möglich. Da Lipi jedoch in den Genuß des VSt-Abzuges kommen wollte, hat er als Unternehmer und nicht als Verbraucher gekauft.


    Die Argumentation. das Gerät habe einen Mangel i.S. der Mängelhaftung ist sehr gewagt. Ein Sachmangel liegt primär dann vor, wenn der Kaufgegenstand nicht die vertragliche bestimmte Beschaffenheit hat. Diese Stufe kann man hier getrost überspringen. Auf zweiter Ebene wird auf den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, die Eignung für eine gewöhnliche Verwendung und die übliche Beschaffenheit abgestellt. Der nüvi 360 ist zwar leiser als der 350 ,aber für eine gewöhnliche Verwendung hinreichend beschaffen. Denn die Ansagen sind zu verstehen, wenn man keine zusätzliche Musik im Auto hört oder das Fenster aufdreht . Ein Autofahrer, der sein Navi gewöhnlich verwendet, hört eben parallell keine Musik im Auto.. Nicht umsonst switscht der MP3 Player des Nüvi aus, wenn die Ansage des Nüvis kommt.


    Den Mangelnachweis hat im übrigen auch der Käufer zu führen, was die Sache fast unmöglich macht. Es sei denn man findet irgendwelche Prospekte des Verkäufers, die auf die besonders laute und gute Ansagequalität des nüvi hinweisen.


    Es bleibt nur die Möglichkeit den Händler unter einem Vorwand zu bitten die ursprüngliche Rechnung auf privat zu korrigieren, um in das Verbraucherrecht zu rutschen, um dann zu widerrufen oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu erwirken.Allerdings ist hier die 2 Wochenfrist zu beachten.

  • n'abend Leute,


    wollte mal sehen, was andere hier meinen.


    Lipi. wir hatten ja mehrfach telefoniert. Ich bin ja nach wie vor der Meinung, daß Garmin die Lautstärke irgendwann per FW_Update korriegieren wird - aber das ist leider nur meine persönliche Meinung und muß nicht unbedingt stimmen. Bin aber trotzdem davon überzeugt!


    Nach wie vor stellt sich auch noch die Möglichkeit, den 360 zu verkaufen. Der Preis eines 350 ist ja nun mittlerweile auch unter seine Bezeichnung gefallen, da sollte es möglich sein, den 360 ohne allzu großen Wertverlust loszubekommen. Das ist und bleibt aber natürlich ein Unterfangen mit Risiko.


    Wie man dem Händler gegenüber auftritt, daß entzieht sich meiner Kenntnis. Klar ist, daß das BGB erstmal für jedermann gilt, auch für Gewerbetreibende. Es kann aber natürlich Ausnahmen geben.
    Daß das Fernabsatzgestz für Gewerbetreibende NICHT gelten sollte, daß würde ich bezweifeln (jedoch weiß ich auch das nicht verbindlich).


    Dies geht aber soweit in eine rechtliche Diskussion über, daß Du Dir eine Frage ehrlich beantworten solltest:
    Ist Dir der nüvi bzw. die Diskussion darum soviel wert, daß Du ggf. auch vor rechtlichen Konsequenzen nicht zurückschreckst?
    Wenn ja, dann sprich mal mit einem Anwalt.
    Wenn nein, dann bleibt nur:
    - lebe damit und mach das Beste daraus (FastMute, Kasettenadapter o.ä.)
    - verkaufe ihn und schau Dich nach einem 350 oder 360 um
    - wende Dir freundlich und wohlwollend mit einem Brief an Garmin => wenn die den dort wohlgelaunt lesen, dann könnte ich mir vorstellen, geht da was


    Ich hoffe jedenfalls, Du wirst Deinen Seelenfrieden finden! ;)
    Amen!


    ciao,
    Reverend most

  • [quote]Original von most



    Wie man dem Händler gegenüber auftritt, daß entzieht sich meiner Kenntnis. Klar ist, daß das BGB erstmal für jedermann gilt, auch für Gewerbetreibende. Es kann aber natürlich Ausnahmen geben.
    Daß das Fernabsatzgestz für Gewerbetreibende NICHT gelten sollte, daß würde ich bezweifeln (jedoch weiß ich auch das nicht verbindlich).[quote]


    Das Fernabsatzrecht ist mittlerweile im BGB (irgendwo in den §§ 311 oder 312) geregelt. Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Das Fernabsatzrecht gilt nur für Verbraucher und nicht für beziehende Unternehmer, da diese nicht schutzwürdig sind. Wenn dem so wäre würde die deutsche (Großhandels-)wirtschaft vollständig zum erliegen kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schaaf45 ()

  • Neuer Lösungsvorschlag: Bei Saturn gibt es jetzt für 27,99 Euro einen FM-Transmitter, mit dem innerhalb 3-9 m eine Funkübertragung zum Autoradio möglich ist, d.h. man stöpselt das streichholzschachtelgroße Ding in den Nüvi ein und stellt das Radio auf eine Frequenz ein, die den Ton empfängt (wird am Gerät angezeigt). Ich kauf mir das Teil morgen auf jeden Fall; nicht nur für den Nüvi, sondern auch z.B. für CD-Player.


    Edit: Vergesst den Tipp; habe mich eben per Amazon informiert. Das Teil bekommt durchwachsene Kritiken und kann nur über den Zigarettenanzünder mit Strom versorgt werden - und da steckt ja schon das Navi. Besser ist der hier, der ist noch kleiner, läuft auch mit Batterie und hat bessere Kundenbewertungen.

    Einmal editiert, zuletzt von MadMike ()