Die Steuer und ich - zwei Welten treffen aufeinander

  • Zitat

    Original von FredT
    Richtig, denn die Beamten und Mitarbeiter der FA sind Angestellte des Staates und dafür da, für ihn Steuern einzutreiben und nicht auf seine Kosten zu sparen.


    Allerdings müssen sie auf Nachfrage auch Auskunft erteilen.


    Zitat

    Der "Anwalt" des Steuerzahlers ist eben der Steuerberater, der Dir klipp ind klar sagen kann, wie Du Steuern sparen kannst!


    Die FB können das auch. Nur im Unterschied zum StB tun sie das nur auf Nachfrage und suchen nicht selbständig nach Sparmöglichkeiten.


    Gruß,
    Hanno

  • EDIT: Mein Kommentar zu BMW750i gelöscht und Beitrag gemeldet.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • @ManEater, BMW750i,
    ich will hier weder Anschuldigungen noch daraus resultierende Drohungen lesen. Beides gehört nicht hier her.
    Bleibt locker, wir haben vorraussichtlich ein schönes Wochenende vor uns - zumindest wettermäßig.


    Frank, du kannst gerne Schließung des Threads beantragen. Ist manchmal das beste ;)


  • Nur mal so am Rande erwähnt: wenn die GKV bzw. für diese die DRV mal Deinen Betrieb prüft und dabei speziell ein Augenmerk auf den Ehegattenarbeitsvertrag wirft, können die durchaus auch rückwirkend zu dem Ergebnis kommen, das dies so nicht rechtens ist und eine heftige Nachberechnung anstellen ;D ( hab ich schon des öfteren schwarz auf weiß gelesen). Da ich aber davon ausgehen, dass bei Dir alles in Ordnung ist, braucht Du Dir ja wohl keine Sorgen machen, da Du ja bestimmt bei der GKV in diesem speziellen Fall vorher angefragt hast...


    gruß : drink


    volkte


  • Hallo Frank,


    zunächt mal sorry fpr die Rechtschreibfehlerund Syntaxfehler, aber ich hab Eile.


    Grundsärtliches zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (GSE):


    Die Vielzahl der möglichen Betriebeinnahmen (BE) und Betriebsausgaben (BA) lässt es natürlich nicht zu, auf dem Formular für jede Einzelposition eine Zeile vorzuhalten. Wie auch schon hier erwähnt legt man diesbezüglich eine sog. Überschussrechnung auf einem Exelblatt an und trägt in die Formularzeile lediglich den Hinweis ein "siehe Anlage".


    Dennoch emphele ichgrundsätzlich in solchen Fällen wo man nicht weiter weis zum Finanzamt zu marschieren und sich Rat geben zulassen. Das geht natürlich nur wie hier in Fällen wo man konkrete Fragestellung hat. Das Finanzamt ist hier verpflichtet zu helfen. Etwas anderes ist es natürlich mit seinem ganzen Scheiss zum Finanzamt zu gehen und zu sagen " Ich blick nix, ich hab mir keine Gedanken gemacht, machen sie mal meine Erklärung". Das läuft natürlich nicht! Hiefür sind dann Hilfeverien und STb da.


    KV: Grundsätzlicher Tips: Als Laie sich nicht zuviel Gedanken machen, was wo reinkommt. Wichtig ist nur alle Angaben (Ausgaben)unterzubringen. Also hier : KV der KInder, ok. es geht um Krankenversicherung, ok, da steht KV, o.k. da schreibs ichs mit rein. Oft haben Laien unbegründetet Änste Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung etc zu begehen. Hier gilt der Grundsatz:" Man kann dem Steuerbürger nur das als fahrlässig / vorsätzlich anlasten, was er aufgrund seines "Horizontes" hätte wissen müssen. Also einem normalen Arbeiter /Angestellten kann man nicht zumuten, dass er bestimmte Problematiken kennen muss". Diesem ist somit nur das als zumutbares Wissen zuzurechen, was in den amtlichen Erläuterungen zu den Formularen steht.


    Mein letzter Tip: Steht man unter Zeitdruck, da Fa Frist gesetzt hat: Einfach die Steuererklärung mal fertigmachen, auch wenn möglicherweise noch ein zwei Punkte offen sind und abschicken. Was kaum keiner weiß; Kommt der Steuerbescheid kann ich mit einem Einspruch innerhalb eines Monates noch alle Korrekturen und Nachreichen bestimmter Unterlagen nachholen. Und zwar ohne Begründung! Und egal ob Schlamperei (man findet Belege unterm BEtt) vorliegt oder nicht. Nach einem Monat nach BEscheid geht dies nur noch unter bestimmten Umständen.


    Fazit: Anfangs dem Perfektionismus nicht nachgeben. Wenn Bescheid kommt kann ich in Ruhe alles überprpüfen, wie das Finanzamt mit meinen Angaben umgegangen ist (Finanzamt macht dann auch die Arbeit für mich und setzt die Punkte in die richtigen Zeile"") und kann dann immer noch innerhalb 1 Monates die Dinge zurechtrücken.


    Es erfordert nicht viel Übung einen Bescheid mit seinen Unterlagen abzugleichen, zumal auf den Bescheid alle Abweichungen des Finanzamtes von den erklärten Angaben, auf dem Bescheid in Sätzen erläutert sind. Bescheidprüfung ist das A und O beri Steuererklärung ders LAien, da eine hoher Anzahl der BEscheide falsch ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Schaaf45 ()