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Zitat
Original von HSVMichi
Hier zumindest steht das so nicht drin.Lies Dir meinen Beitrag doch nochma genau durch.
Es geht nicht um den Gesetzestext an sich sondern dessen Auslegeung bzw. Begründung im Verkehrsblatt.
Aber im Gesetz steht:Zitat
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören
Und anzeigen tut der POI Warner ja.Sascha
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Nicht schon wieder!

Der POI-Warner zeigt keine Überwachungsmaßnahmen an - kann er gar nicht, weil er keine Signale ausstrahlt!

Der POI-Warner zeigt lediglich an, was so ein "dummer User" mal eingetragen hat, was er hier interessantes vorgefunden hat ;D
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Zitat
Original von HSVMichi
Der POI-Warner zeigt lediglich an, was so ein "dummer User" mal eingetragen hat, was er hier interessantes vorgefunden hat ;D
Bin da deiner Meinung der Warner zeigt nur an was mal jemand notiert hat, manch Aussage zur Folge dürfte man dann ja auch keine Blitzen in der Landkarte notieren und diese im Auto mit sich führen geschweige denn reinschauen. :gap
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Hallo Schnullerich,
ich erwische mich manchmal, dass ich wirklich trivale Fehler gemacht habe und das dann der Grund dafür ist, dass etwas nicht so klappte, wie es sollte. In der liemich.txt steht:
- Die beiden Dateien "dragib.nb0" und "xip.nb0" aus der ZIP Datei auf die Mini SD Karte kopieren.
- Die beiden Datein müssen dabei direkt im Hauptverzeichnis abgelegt sein.Hast Du auch wirklich diese beiden Dateien erwischt und im Hauptverzeichnis der Mini-SD-Karte abgelegt?`
Falls ja: Ich ziehe solche kritischen Dateien immer ungern direkt aus der *.zip-Datei auf ein Gerät, sondern entpacke sie zunächst und schiebe die Dateien dann erst dort hin, wo sie hin sollen. Vielleicht hilft das ja.
Eventuell könnte es auch besser sein, die beiden Datein nicht über einen Kartenleser auf die Mini-SD-Karte zu schreiben, sondern über das USB-Kabel und den N100 selbst.
Nach Euren Beiträge hier stehe ich zunächst mal noch ein bisschen "Gewehr bei Fuß" mit der Aktivierung meines Updates und warte mal ab, ob es noch mehr Schreckensmeldungen gibt.
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Zitat
Original von DaveT
manch Aussage zur Folge dürfte man dann ja auch keine Blitzen in der Landkarte notieren und diese im Auto mit sich führen geschweige denn reinschauen. :gapDoch das darf man, weil nicht standortbezogen gewarnt wird.
Gleiches gilt bei Rundfunkdurchsagen: es wird nur die Straße genannt, nicht der genaue Standort.
Außerdem kommt die Durchsage ja nicht genau dann, wenn Du auf den Blitzer zufährst.Sascha
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bei amazon.de sind die Meinungen nicht so dolle.
Kann mir jemand sagen, ob die dort angegebenen Softwarefehler nun alle mit dem Update behoben wurden?