Gerät "tot", nicht einschaltbar

  • Zitat

    Original von MadMike
    Klingt jedenfalls nicht nach einem gewerblichen Händler. Ansonsten müsste er in der Garantiezeit (inzwischen fast überall 24 Monate) Gewährleistung übernehmen.
    Lass mich raten: eBay-Händler mit windigen AGB, evt. sogar noch im nahen Ausland?


    Bitte nicht Gewährleistung mit Garantie verwurschteln, das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge ;) Gewährleistung muss der Händler dir bieten. Und das 2 Jahre lang, allerdings mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Das heißt: Wenn du innerhalb der ersten sechs Monate ein Problem meldest mit dem Gerät, muss der Händler tätig werden, oder dir beweisen, dass du den Defekt verursacht hast. Natürlich kannst du dann keinen sofortigen Austausch verlangen, sondern musst dem Händler die Chance zur Nachbesserung (Reperatur) geben. Erst wenn diese mehrfach gescheitert ist, kannst du auf Minderung, Wandlung oder Austausch bestehen. Diese Rechte kann dir auch kein Händler in seinen AGBs einschränken. Solche Paragraphen wären einfach nur unwirksam.


    Die Garantie bekommst du beim Hersteller und zwar zu dessen Konditionen. Da braucht der Händler nicht für dich zu sorgen.

  • Um das mal zu konkretisieren:
    Gewärleistung:


    - Gewährleistung 24 Monate für Neuware wenn der Verkäufer gewerbl. Händler und der Kunde nicht gewerbl. ist
    - in den ersten 6 Monaten sieht der Gesetzgeber den Keim des Mangels schon beim Kauf des Gerät vorhanden. Nach den 6 Monaten muss der Käufer das Nachweisen. Das kann schwierig werden.


    Merke: Es geht nicht darum, das das Gerät länger als 6 Monate funktionieren muss, sondern der Fehler muss im Neugerät schon angelegt gewesen sein. Es geht bei der Gewährleistung um die Fehlerfreiheit beim Kauf!


    - Der Gewärleistungsgeber hat zwei Reparaturversuche, ersatzweise Fristverstreichung danach wahlweise Minderung, Wandlung oder Rücktritt vom Kauf (sprich Geld zurück)


    Garantie:


    Freiwillig vom Hersteller garantierte Eigenschaften des Gerätes bis zum Ablauf der Garantiezeit. Die Bedingungen stehen in den Garantiebedingungen. Man hat keine darüber hinausgehenden Anspruch.


    Das ganze gilt natürlich nur für Deutschland.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

    2 Mal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()

  • Zitat

    Original von MadMike
    Klingt jedenfalls nicht nach einem gewerblichen Händler. Ansonsten müsste er in der Garantiezeit (inzwischen fast überall 24 Monate) Gewährleistung übernehmen.
    Lass mich raten: eBay-Händler mit windigen AGB, evt. sogar noch im nahen Ausland?


    Ich will den Tread nicht unnötig aufblasen, aber gekauft habe ich das Gerät nicht im Ebay, sondern in einem auf GPS-Geräte spezialisierten Online-Shop mit Ladengeschäft in der Schweiz:


    [I]Willkommen bei Ihrem autorisierten GARMIN GPS-Center:
    Als Spezialist beraten wir Sie gerne mit Fachkompetenz über Eigenschaften und die Einsatzmöglichkeiten für Ihr GARMIN GPS. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach dem Kauf mit kostenloser Unterstützung zur Verfügung. Profitieren Sie als Kunde von unserer langjähriger Erfahrung sowie von den Serviceleistungen, wie Gratis-Newsletter, kostenlose GPS-Fundgrueb für Ihr altes GPS usw. Wir verkaufen nicht nur über den Internet GARMIN Online-Shop. Sie können die Geräte mit persönlicher Beratung auch bei uns im Ladengeschäft beziehen. Die wachsende Popularität von GPS bringt auch Händler auf den Markt die GARMIN GPS-Produkte anbieten, jedoch von der Handhabung und Technik nicht viel verstehen. Vertrauen Sie deshalb uns - Ihrem langjährigen Fachspezialisten. Nutzen Sie unser Wissen, egal ob Sie vor der Anschaffung eines neues GARMIN GPS stehen oder sich einfach nur über Neuheiten informieren wollen.[/
    I]


    Aber offensichtlich ist es so, dass sobald man ein Gerät in den eigenen Händen hält, eine Abwicklung selbst vornehmen muss. Ich bin mir bewusst, dass er mich am Telefon wahrscheinlich abgewimmelt hat, habe aber auch keine Zeit & Lust, im Geschäft vorbeizufahren und mich auf Diskussionen einzulassen.

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger


    Das ganze gilt natürlich nur für Deutschland.


    Franz


    No, EU-law passes national law, heißt das ist ein Gesetz der EU und gilt daher in der ganzen EU. Im übrigen ist die Zahl der Nachbesserungsversuche NICHT im Gesetz festgelegt.


    Für ein in der Schweiz erworbenes Gerät gilt das eh alles nicht, da gilt schweizer Recht, ggf. ebenfalls und/oder die freiwillige Herstellergarantie.


    Michael

  • Hallo,


    was hier noch gar nicht angesprochen wurde: hast Du mal versucht, den Reset-Knopf hinter der Abdeckung zu betätigen? Ich hatte heute das gleiche Prob. C550 ließ sich nicht mehr einschalten. Nach Reset lief er wieder. Hab mich aber ganz schön erschrocken und hoffe, dass es bei EINEM Aussetzer bleibt.


    Kannst ja mal probieren...

  • Zitat

    Original von detto-cycles
    Ich hatte heute das gleiche Prob. C550 ließ sich nicht mehr einschalten. Nach Reset lief er wieder. Hab mich aber ganz schön erschrocken und hoffe, dass es bei EINEM Aussetzer bleibt.


    Ich habe den C550 nicht ganz zwei Wochen. Den Reset-Knopf habe ich schon zweimal gebraucht.


    Einmal, weil er sämtliche Einstellungen verloren glaubte. (Nach dem Reset war wieder alles da) und das zweite mal, weil keine Displaybeleuchtung ging.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger


    Ich habe den C550 nicht ganz zwei Wochen. Den Reset-Knopf habe ich schon zweimal gebraucht.



    Bist Du als TomTom User ja gewohnt :lachen


    (Sorry Franz, den konnte ich mir nicht verkneifen) : drink

  • Hallo Franz,


    stimmt, nach dem Reset sind keine eigenen Daten oder Einstellungen verschwunden. Sehr angenehm zu wissen.

  • Zitat

    Original von flipper500
    Bist Du als TomTom User ja gewohnt :lachen


    (Sorry Franz, den konnte ich mir nicht verkneifen) : drink


    Ja, ja... so geht es dann mit Garmin munter weiter... :sick


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Zitat

    Original von hsmm
    Mein Händler wollte das Gerät nicht zurücknehmen oder eine Garantie- oder Reparaturabwicklung übernehmen und hat mich an den Garmin-Importeur verwiesen :(.


    Ich habe per Mail an den Garmin-Support (CH) geschrieben und sofort eine Antwort bekommen --> muss das Gerät einschicken, schaun mer mal :)


    So, habe das Gerät vom Generalimporteur wieder zugeschickt bekommen (leider ohne Schutztasche :evil: ). Laut Begleitschein hat man eine allgemeine Kontrolle gemacht und die Software neu geladen
    Im Moment funktionierts 8), mal sehen wie lange.

  • Ich konnte meinen c550 gestern trotz voll geladenem Akku auch nicht einschalten, das anstecken im Auto hat auch nichts gebracht. :(


    Darauf hin habe ich das Navi geöffnet und den Akku abgesteckt, jetzt ist alles wieder OK.

  • Zitat

    Original von Tomy69
    Ich konnte meinen c550 gestern trotz voll geladenem Akku auch nicht einschalten, das anstecken im Auto hat auch nichts gebracht. :(


    Darauf hin habe ich das Navi geöffnet und den Akku abgesteckt, jetzt ist alles wieder OK.



    Und? Fotos?
    Im Ernst, keine Siegel oder Plastiknasen beschädigt?
    Garantie also trotz Öffnens möglich?

  • Zitat

    Original von flipper500



    Und? Fotos?
    Im Ernst, keine Siegel oder Plastiknasen beschädigt?
    Garantie also trotz Öffnens möglich?


    Welche Spiegel? Plastiknasen?
    Das Teil geht ganz leicht auseinander und auch wieder zusammen.

  • Zitat

    Original von Tomy69


    Welche Spiegel? Plastiknasen?
    Das Teil geht ganz leicht auseinander und auch wieder zusammen.

    ´


    Das wollte ich doch nur wissen, bisher hat sich nämlich noch keiner drangetraut meines Wissens. ;D

  • Es sind schwarze Schrauben, da sollte man aufpassen das diese nicht verkratzen. ;)