ZitatOriginal von MadMike
Klingt jedenfalls nicht nach einem gewerblichen Händler. Ansonsten müsste er in der Garantiezeit (inzwischen fast überall 24 Monate) Gewährleistung übernehmen.
Lass mich raten: eBay-Händler mit windigen AGB, evt. sogar noch im nahen Ausland?
Bitte nicht Gewährleistung mit Garantie verwurschteln, das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge Gewährleistung muss der Händler dir bieten. Und das 2 Jahre lang, allerdings mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Das heißt: Wenn du innerhalb der ersten sechs Monate ein Problem meldest mit dem Gerät, muss der Händler tätig werden, oder dir beweisen, dass du den Defekt verursacht hast. Natürlich kannst du dann keinen sofortigen Austausch verlangen, sondern musst dem Händler die Chance zur Nachbesserung (Reperatur) geben. Erst wenn diese mehrfach gescheitert ist, kannst du auf Minderung, Wandlung oder Austausch bestehen. Diese Rechte kann dir auch kein Händler in seinen AGBs einschränken. Solche Paragraphen wären einfach nur unwirksam.
Die Garantie bekommst du beim Hersteller und zwar zu dessen Konditionen. Da braucht der Händler nicht für dich zu sorgen.