Rider springt aus Halterung - wer haftet wenn dadurch ein Unfall verursacht wird

  • Mich würde interessieren, wer für den Schaden aufkommt, wenn der Rider aus der Halterung springt und dadurch womöglich einem Unfall verursacht.


    Ich habe den Rider mit einem Seil gesichert. (Stahlseil mit Schloss - war ürsprünglich nur zur Diebstahlsicherung gedacht). Trotzdem ist er nach einem Schlagloch aus der Halterung gesprungen. Dabei hat er sich zwischen Lenkkopf und Tank verklemmt. Ich konnte zwar ohne Probleme anhalten, ich frage mich nur, was bei Tempo 100 oder mehr passiert, wenn plötzlich die Lenkung blockiert ist.


    Mein Rider hat jetzt ca. 1400 Km auf dem Buckel. Die Kontakte und die Haltenasen sehen inzwischen ziemlich ramponiert aus. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann er sich wieder selbständig macht.
    Meine Frau sagt ja immer, Motorradfahren ist gefährlich.


    Ich denke doch, dass das Problem bei TT hinreichend bekannt ist. Sind die da nicht verpflichtet, auf mögliche Gefahren hinzuweisen bzw. eine Rückrufaktion zu starten.
    Ist ja schon fahrlässig, so eine Halterung überhaupt auf den Markt zu bringen.

  • Hi,


    grundsätzlich gibt es eine Produkthaftung, die greift, wenn das Produkt bestimmungsgemäß benutzt wird.


    Allerdings ist TomTom kein deutscher Hersteller, was es etwas schwierig machen dürfte, sein Recht durchzusetzen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Tja, montierst du andere Spiegel am Mopped, brauchst du ABE oder du mußt zum TÜV.


    Ob diese Geräte vom TÜV geprüft wurden, bevor sie deutschen Markt erobert haben ?(
    Oder schlafen da die Gesetzgeber ?(

  • Zitat

    Original von h_smart
    Allerdings ist TomTom kein deutscher Hersteller, was es etwas schwierig machen dürfte, sein Recht durchzusetzen.


    Wie siehts in diesem Zusammenhang mit EU-Recht aus?



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Klar gilt EU-Recht.


    Das musst Du dann nur noch in Holland vor einem holländischen Gericht durchsetzen.


    Da das keine Rechtschutzversicherung zahlt, wünsche ich viel Spass.


    Gruß
    H.-J.

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  • Nun, ich denke mal, wenn man seine eigene Haftpflichtversicherung ein wenig auf das Problem hinweist, werden die eventuell -um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben- aktiv.

  • Für diese Art von selber am Bike angebrachte Gegenstände gilt


    folgendes: Sie werden als "Gepäckstück" ausgelegt. Hat mir ein Mensch


    vom KBA in Flensburg erzählt. Und Gepäckstücke müssen so gesichert


    sein das sie während der Fahrt sich nicht selbständig machen . TÜV-


    Rheinland hatte die selbe Meinung. Krauserkoffer oder sonstige Systeme


    habe auch keine ABE , Und bein Anbau mit dem passenden Halter muss


    nix eingetragen werden . Anders ist das bei Spiegeln oder Blinkern.


    Die ersetzen schliesslich vorhandene Originalteile!!!!!


    gruss

  • Das wäre mir neu, dass man in D einen Gegenstand ohne ABE oder Unbedenklichkeitsbescheinigung an ein KFZ tackern darf.


    Hast Du da auch ne Quelle?


    Gruß
    H.-J.

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  • Dann dürften Topcase und deren Träger auch ausgeschlossen sein.
    Die sind doch schließlich auch Gepäckstück, denn sie ersetzen keine Originalteile ?(
    Trotzdem habe ich ene ABE die ich mitzuführen haben.


    Ne ne, selbst für Aufkleber gibt es Gesetze, wo sie drauf dürfen und wo nicht.


    Übrigens, wo ich den Rider zum ersten mal gesehen habe, suchte ich vergeblich nach dem "CE" Zeichen (hiermit meine ich die Halterung ... )

    3 Mal editiert, zuletzt von Jaro_Bochum ()

  • Die Quelle war das KBA! Und der TÜV-Rheinland! Für diese Art der ange-


    brachten Gegenstände (Navis Becherhalter oder sonstige Kleinteile)gilt


    tatsächlich eine Sonderregelung. Der Nutzer ist selbstverantortlich!


    Spiegel und Blinker Auspuff brauchen entweder eine Musterzulassung


    und die wird eingetragen beim TÜV . Für Navis gibt es noch keine !!


    Da die wohl auf dem Bike noch nicht so verbreitet sind. Das geht so-


    lange gut bis es zu einem wirklichen Unfall auf Grund eines plötz-


    lichen Verlust und damit zu Folgen für Leib und Material kommt!!


    Keine der Halterungen hat eine ABE weder Touratech noch son-


    stige. Es ist eine "Grauzone" die sich die Hersteller von diesen Halte-


    Systemen zu Nutze machen . Kein CE kein TÜV Siegel auf den Pro-


    dukten von einer Konformerklärung der Hersteller ganz zu schweigen .


    Dier Navihalter müssen und werden nicht in den KFZ-Schein eingetragen


    und daher nicht geprüft !! Was im KFZ ohne grosse Probleme geht ist


    auf dem Bike eine ganz andere Problematik. Es kann ja der eine oder


    andere die entsprechenden Firmen anschreiben Touratech oder Wunder-


    lich . bin auf die Antworten gespannt.Sebst wenn auf dem Produkt ein


    blaues TÜV-Zeichen klebt sagt das noch nix darüber aus wie sich das


    einzelnen Motorrad mit diesem Halter am Lenker verhält!! Solange das


    in der Mitte angebracht ist wird die Balance vom Lenker nicht sehr ver-


    ändert . Anders ist es bei Geräten die Links oder rechts am Spiegel


    angebracht werden. Kleine Beispiel: Ich hatte einige Zeit ein


    Bremsscheibenschloss in einer Tasche am Lenker links befestigt. Schon


    hatte ich einen Ständigen Linksdrall. Also weg gemacht und die Voyager


    lief wieder sauber gerade aus . Ist nur ein Beispiel ! Was ein verändertes


    Gewichtpotenzial am Lenker ausmachen kann .Was noch ein Gefahren-


    punkt ist wenn Halter eingenständig verändert werden oder eigene


    Entwickelt werden . Die mögen zwar gut sein für den Entwickler nur ist


    in diesem Fall der Hersteller ganz aussen vor da es sich um eine Eigen-


    Entwicklung handelt und daher wird der Hersteller sagen "Damit haben


    wir nix zu tun . Unsere Halter sehen so aus und daher übernehmen wir


    keine Haftung im Falle eines Schadens der Dritte betrifft. Diesem Thema


    eigene Halterung und die Befestigung ist eine Lösung die


    bestimmt noch einigen Zündstoff für die weitere Entwicklung mit sich


    trägt


    Je weiter ein Gegenstand von der Mitte entfernt wird um so höher die


    Masse die schwingt. Und die Losbrechkräfte sind aussen höher


    wie in der Mitte zum Beispiel an der Lenkerstrebe !


    Gruss

    4 Mal editiert, zuletzt von Tourenfahrer54 ()


  • Also ganz einfach erklärt:
    Es muß erst was passieren, damit was passiert :wand
    Kenne ich auch von meinem Arbeitgeber (die anderen haben bestimmt ähnliches erlebt).
    Abgelehnt weil zu teuer (oder wie auch immer) :Lesen
    Danach aber, "Jetzt Pflicht sonst Kündigungsgrund" :§$%


    Gesetzewüste Deutschland :-D)

    Einmal editiert, zuletzt von Jaro_Bochum ()

  • mein tipp:holt euch die offroad-halterung von wunderlich und alle eure probleme mit der tomtom halterung sind gelöst;keine ausgeschlagenen kontakte mehr und der rider kann sich auch nicht mehr selbständig machen,das teil ist genial :D

  • Zitat

    Original von flatsixrider
    mein tipp:holt euch die offroad-halterung von wunderlich und alle eure probleme mit der tomtom halterung sind gelöst;keine ausgeschlagenen kontakte mehr und der rider kann sich auch nicht mehr selbständig machen,das teil ist genial :D


    Mehrkosten ist keine Lösung, außer wenn Tomtom die Kosten übernimmt.
    Das fehlt noch dass ich mir ein VW kaufe, aber zu Mercedes laufe und neuen Motor kaufe.


    Ich habe noch kein Rider, obwohl ich den so gerne hätte, doch ich muß für mein Geld hart arbeiten und sehe nicht ein dass ich das hart verdiente Geld für Schrott ausgebe (auch wenn hier nur die Halterung daran schuld ist).

  • seh ich nicht so,das gerät selber ist genial nur die halterung bereitet bei manchen anscheinend schwierigkeiten,ich selbst hatte auch nach mehreren 1000 km keinerlei probleme damit trotzdem hab ich mir die wunderlich halterung geholt weil sie eine wesentliche verbesserung auch in punkto sicherheit und diebstahlschutz darstellt.die kosten von 45 euro sind im vergleich zum anschaffungspreis des riders zu vernachlässigen noch dazu wenn man bedenkt daß ein vergleichbares garmin wesentlich teurer ist.

  • Für die Sicherheit ist auch hier Tomtom verantwortlich.
    Was aber um Diebstahlschutz geht, braucht man das wirklich ?(
    Wenn ich mein Bike abstelle, nehme das Teil doch eh mit nach Hause.
    Und wenn ich am Bikertreff ein Kaffee trinke, kann ich es ruhig dran lassen (ich bin doch eh vor Ort).
    Und wenn man doch Angst um das Teil hat, packt man es eben in ein Topcase oder nimmt einfach mit.


    Wenn keine Halterung dran wäre, ok dann könnte ich mir das überlegen ob ich für 5,99 die von TT oder für 9,99 von XX hole.

    Einmal editiert, zuletzt von Jaro_Bochum ()