Ansprüche an Forenaufsicht gelockert

  • Hallo miteinander,


    update zur Frage der Forenaufsicht.


    Heise veröffentlicht heute einen Hinweis auf ein erstrittenes Berufungs-Urteil des OLG Hamburg. Demnach ist der Forenbetreiber für Rechtsverstöße nur haftbar zu machen, wenn er nach einem Hinweis darauf nicht einschreitet.


    Heise will Stellung nehmen, sobald der Spruch schriftlich vorliegt.


    Gruß
    artur


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116

    Einmal editiert, zuletzt von artur ()

  • Zitat

    Original von artur
    Demnach ist der Forenbetreiber für Rechtsverstöße nur haftbar zu machen, wenn er nach einem Hinweis darauf nicht einschreitet.


    Trotz meiner Zweifel an den Leistungen der deutschen Justiz habe ich hier nichts anderes erwartet.



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Hallo,


    und heute wurde die schriftliche Urteilsbegründung nachgelegt.


    Zitat

    Auszug der heise-Meldung
    "Der Verlag sei seiner Verpflichtung nachgekommen, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen innerhalb weniger Stunden die beanstandeten Postings zu löschen. Allerdings obliege ihm als Betreiber in der Folge "die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu überprüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten".


    In Gänze nachzulesen hier ...



    Wastl

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