Also, vielleicht doch nochmal was zum Sichtfeld der Frontscheibe.
Das steht in mehreren einschlägigen Gesetzzestexten:
"Der Wirkungsbereich von Scheibenwischern muß so bemessen sein, daß auch bei Regen, Schnee oder Verschmutzung für den FzFührer die freie Sicht nach vorn in einem Sichtwinkel von mindestens 35 Grad innerhalb des Sichtkeils gewährleistet ist."
Das dürfte bedeuten, der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist eigentlich komplett tabu und jede Anbringung von Teilen irgendwelcher Art die im Scheibenwischerfeld zu finden sind, stellt eine Sichtbehinderung dar.
Jetzt kann jeder selbst entscheiden, wo die Anbringung des Navi zulässig ist.
Gruß
Horsti1