Kleingewerbe/Liebhaberei/Finanzamt

  • Hallo!


    Hab aus verschiedenen Gründen 2003 ein Kleingewerbe angemeldet. Dazu habe ich mir damals eine neue PC Ausrüstung gegönnt(war auch nötig).
    Da ich diese Ausrüstung ja über 3 Jahre abschreiben kann, habe ich dies auch bis zu diesem Jahr getan und durch eben die Abschreibung und die laufenden Kosten für das Gewerbe, bin ich nun zum dritten Jahr in Folge in der "Verlustzone". Wenn alles so weiterläuft wie bisher, werde ich Ende diesen Jahres im Plus sein, da ja keine Abschreibungen etc. mehr stattfinden. Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen, die ganz klar klären soll, ob hier Liebhaberei vorliegt.


    Nun meine Frage:
    Wenn das FA mir nun Liebhaberei unterstellt, muss ich dann meine Steuerbegünstigungen seit 2003 zurückzahlen oder habe ich einfach ab sofort keine Möglichkeit mehr auf Abschreibungen/Steuerbegünstigungen bei meinem Gewerbe?
    Müsste ich im Falle der Liebhaberei das Gewerbe abmelden oder bleibt dieses bestehen?


    Fragen über Fragen

  • wenn du sagst, dass du heuer auf plus kommst, kann es ja keine liebhaberei sein... es sei denn, du hast RIESEN verluste in den vorjahren geltend gemacht ...


    ich kenne die deutschen regeln nicht (nur die östereichischen)
    aber hier wird auf den gesamt"Überschuss" geschaut.
    d.h. wenn du zB eine vermietung hast, musst du in 20 jahren einen gesamtüberschuss haben, damit es keine liebhaberei ist. die anlaufverluste werden dabei außer acht gelesen ...


    sollte es eine liebhaberei werden, werden die steuererklärungen neu erstellt (OHNE die Verluste aus dem Gewerbe)


    dIdI


  • Würde heissen, ich muss die evtl. zu hoch ausgefallene Rückerstattung für die Jahre 03/04/05 zurückbezahlen?


    Meine Verluste liegen in den 3 Jahren gesamt immer noch im nur 3stelligen Bereich! Also ich komm net mal auf nen 1000er Verlust...

  • Zitat

    Original von Asphaltkratzer


    Würde heissen, ich muss die evtl. zu hoch ausgefallene Rückerstattung für die Jahre 03/04/05 zurückbezahlen?


    ja


    Zitat

    Original von Asphaltkratzer
    Meine Verluste liegen in den 3 Jahren gesamt immer noch im nur 3stelligen Bereich! Also ich komm net mal auf nen 1000er Verlust...


    wenn du denen klar machst, dass du in den nächsten jahren 1000 gewinn machst, wird es nicht als liebhaberei eingestuft ...


    ich bin überrascht wie schnell das deutsche finanzamt reagiert. in österreich wird bei so kleinen beträgen einfach mal abgewartet und vorläufige bescheide ausgestellt ...


    dIdI

  • In D kommt die Frage nach Liebhaberei meistens schon nach 2 Jahren...


    @ Asphaltkratzer


    Mach dieses und nächstes Jahr ein kleines Plus, investiere etwas und dann kannst Du wieder was abesetzen.


    Teile dem FA einfach mit, das Du dieses Jahr in die Gewinnzone (unter 1000) kommst, und gut is.

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • Danke Euch für die Antworten.


    Werde also meine Gewinnerwartung dem FA mitteilen, muss ja nicht mal lügen, die Beträge die ich angebe, werden so wohl auch zutreffen...


    @Didi


    Ja, das FA ist bei uns immer schnell....nur nicht bei Rückzahlungen...da gehts ziiiiemlich langsam.


    Danke Euch!


  • elektronisch eingebrachte rückzahlungen / steuererklärungen werden im regelfall bei uns innert einer woche aufs bankkonto überwiesen ...
    steuererklärungen von unternehmen werden bei uns vom computer vorab kontrolliert und verarbeitet ... ;)


    dIdI

  • Hallo Asphaltkratzer,


    also das Finanzamt schielt immer auf die Gewinnerzielungsabsicht eines Steuerpflichtigen. In der Anlaufphase/Gründungsphase sind Verluste über einen gewissen Zeitraum ( z. B. auch 3 Jahre) aber "unschädlich. Das Finanzamt muß immer auf den Totalgewinn schauen ( d. h. von Beginn bis Ende der Tätigkeit ). Die Feststellung lfd. Verluste reicht aber für die Annahme des Vorliegens der Liebhaberei nicht aus. Das Finanzamt muß dafür nachweisen, das Du die Tätigkeit nur aus persönlichen oder Neigungen bedingten Gründen ausübst (Hobbie, "Steuersparmodel" etc.). Sollte die vom Finanzamt ermittelte Totalgewinnprognose aber von Beginn bis zum mutmaßlichen Ende der Tätigkeit zu einem immer verlustbringenden Ergebniss kommen, stellen Sie Liebhaberei fest und die dadurch gewährten Steuervorteile werden Rückabgewickelt. Du mußt mal in die letzten Steuerbescheide schauen, ob dort unter weitere Erläuterungen die Verluste aus Gewerbebetrieb "unter den Vorbehalt der Nachprüfung" stehen, d. h. das Finanzamt kann die Einkunftserzielungsabsicht noch nicht abschließend beurteilen. Kann auch sein, das Sie Dir den Frageboge deshalb zugeschickt haben, um dies erst einmal künftig im Steuerbescheid festzuhalten. Ansonsten mußt Du doch mal den Gang zum Steuerberater in betracht ziehen. Gib doch auch mal bei
    den einschlägigen Suchmaschinen im Internet: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht oder Einkunfterzielungsabsicht ein.


    Grüße


    volkte

  • Zitat

    Original von volkte
    Gib doch auch mal bei
    den einschlägigen Suchmaschinen im Internet: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht oder Einkunfterzielungsabsicht ein.


    Eine dafür sehr informative Anlaufstelle: de.soc.recht.steuern+buchfuehrung


    Gruß,
    Hannoman